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Verwaltungsvorlage (Sachstand private Schwimmschulen in Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:59
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Inhalt der Datei

- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.04.2017 - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.05.2017 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4427 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 52/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Sportausschuss 05.10.2017 Betreff Sachstand private Schwimmschulen in Krefeld - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.04.2017 - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.05.2017 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4427 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Unter Bezugnahme auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Krefeld vom 25.04.2017 zum Thema „Aufsichtsverantwortung in städtischen Schwimmbädern“ ( Einbringungs-Nr.: 3914/17 E) sowie den Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 24.05.2017 hinsichtlich der „Situation der privaten Krefelder Schwimmschulen“ (Einbringungs-Nr.: 4018/17 E) wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: „Aufsichtsverantwortung in städtischen Schwimmbädern“ Private Anbieter von Schwimmkursen nutzen gegenwärtig die im Rahmen öffentlicher Schwimmzeiten zur Verfügung stehenden Wasserflächen zur Durchführung von Übungseinheiten. Die Wasseraufsicht während der öffentlichen Schwimmzeiten, somit auch für den privaten Schwimmschulbetrieb kommerzieller Anbieter, obliegt grundsätzlich dem Badpersonal mit entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen. Mit den zum 01.01.2018 seitens der Verwaltung avisierten Modifizierungen im Umgang mit privaten Schwimmschulen werden die Verantwortlichkeiten für Schwimmschulaktivitäten in den städtischen Bädern, u. a. auch für die Wasseraufsicht, auf den Betreiber der Schwimmschule übertragen. „Situation der privaten Krefelder Schwimmschulen“ Zu 1. In den Räumlichkeiten des Badezentrums Bockum fand zuletzt am 07.09.17 eine erneute Abstimmung mit Vertretern der privaten Schwimmschulen, die momentan während der öffentlichen Schwimmzeiten in den städtischen Bädern kommerzielle Schwimmkursangebote durchführen, statt. Die Initiative zu diesem Gespräch erfolgte seitens der Verwaltung, nachdem von zuständigen Stellen bestätigt wurde, dass sowohl steuer- als auch ortsrechtliche Aspekte einer auf Gewinn bedachten Nutzung der städtischen Bäder durch private Unternehmen grundsätzlich nicht entgegenstehen. Im Rahmen der Erörterung wurden von der Verwaltung die unter anderem im Hinblick auf eine weitestgehend geordnete Abwicklung des öffentlichen Badbetriebes sowie aus Gründen der Rechtssicherheit geplanten organisatorischen Änderungen bei der Durchführung von privaten Schwimmkursen in städtischen Bädern erneut dargelegt. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass: - privater Schwimmunterricht künftig lediglich auf explizit zugeteilten Wasserflächen stattfinden wird, - die Zuweisung von Wasserflächen für vorgenannte Zwecke in Abhängigkeit verfügbarer Kapazitäten erfolgt, wobei die Interessen der Öffentlichkeit und des Vereinssports vorrangig zu berücksichtigen sind, - Wasserzeiten privaten Schwimmkurs-Anbieter nur nach vorherigem Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung der städtischen Bäder zur Verfügung stehen werden. Überdies wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung die Umsetzung der besagten organisatorischen Veränderungen, die im Übrigen zu keiner Gegenrede bei den Vertretern der privaten Schwimmschulen führten, zum 01.01.2018 beabsichtige. Zur Klärung weiterer Einzelheiten stellte die Verwaltung den Vertretern der privaten Schwimmschulen abschließende Gespräche in der Angelegenheit in Aussicht. Diese wird die Verwaltung auch dazu nutzen, den Vertretern der privaten Schwimmschulen die Höhe des zukünftig von ihnen für die Inanspruchnahme von Wasserflächen in städtischen Bädern zu entrichtenden Nutzungsentgeltes - deren Festsetzung der verwaltungsinternen Abstimmung noch bedarf – bekanntzugeben. Zu 2.: Bereits seit mehreren Jahren organisiert die Verwaltung – Fachbereich Sport und Bäder – in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Krefeld e.V. Schwimmlernkurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Kurse richten sich an alle Bevölkerungsgruppen und kosten 7,50 Euro pro 45-minütiger Kurseinheit ( inkl. Eintritt). In Abhängigkeit von der Nachfrage werden in den Kursen neben der Leitung Kurshelfer zu deren Unterstützung eingesetzt, so dass eine den herkömmlichen Qualitätsanforderungen gerecht werdende und umfängliche Betreuung der Schwimmschüler/innen gewährleistet werden kann. Zu 3.: Begründung Seite 3 Vonseiten der Verwaltung wurde gegenüber privaten Schwimmschulen hinsichtlich der Nutzung städtischer Bäder kein Betretungsverbot ausgesprochen. Entsprechend der rechtlichen Würdigung zuständiger Stellen bleibt festzustellen, dass aufgrund der derzeitigen Rechtslage auch private Schwimmschulen, die Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, die städtischen Bäder nutzen dürfen. Zu 4.: Auf die unter Tagesordnungspunkt 7 in der Niederschrift über die 15. Sitzung des Sportausschusses der Stadt Krefeld erfolgten Ausführungen wird verwiesen.