Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:59
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.02.2015
Nr.
1105 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 211 Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.03.2015
Rat
26.03.2015
Betreff
Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1105 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) können die Gemeinden bestimmen, dass Kleinbeträge wie
folgt fällig werden:
1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt;
2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro nicht
übersteigt.
In analoger Anwendung der vorgenannten Rechtsnorm werden die Kleinbeträge bei den übrigen Grundbesitzabgaben (Gebühren für die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Abfallentsorgung) auf der
Basis der geltenden Gebührensatzungen der Stadt Krefeld festgesetzt. Zur Sicherstellung der rechtssicheren Festsetzung der Kleinbeträge bei der Grundsteuer schlägt die Verwaltung den Erlass einer gesonderten Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld vor.
Anlage: Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld.