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Verwaltungsvorlage (Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:59
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.02.2015 Nr. 1105 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 211 Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Rat 26.03.2015 Betreff Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1105 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) können die Gemeinden bestimmen, dass Kleinbeträge wie folgt fällig werden: 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt. In analoger Anwendung der vorgenannten Rechtsnorm werden die Kleinbeträge bei den übrigen Grundbesitzabgaben (Gebühren für die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Abfallentsorgung) auf der Basis der geltenden Gebührensatzungen der Stadt Krefeld festgesetzt. Zur Sicherstellung der rechtssicheren Festsetzung der Kleinbeträge bei der Grundsteuer schlägt die Verwaltung den Erlass einer gesonderten Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld vor. Anlage: Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Krefeld.