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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:01
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4492 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 12.10.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Herrn Bezirksvorsteher Merkel und Frau Bezirksverordneten Brünsing am 11.09.2017 im Rahmen der Anhörung gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird von der Bezirksvertretung Ost genehmigt. (Anmerkung: Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurden die Unterschriften auf dem Antrag zum Dringlichkeitsbeschluss und dem eigentlichen Beschluss vertauscht. Dies hat keinen Einfluss auf die Rechtskraft) Die Bezirksvertretung Krefeld-Ost nimmt im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung nach § 2 der Bezirkssatzung folgenden Beschlussvorschlag für den Rat zur Kenntnis: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich der Uerdinger Straße, der begrenzt wird im Süden durch den Bockumer Platz, im Westen durch die rückwärtigen Garagen- und Hinterhöfe der Bebauung der Uerdinger Straße 590 bis 620, im Norden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Buschstraße und im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Uerdinger Straße ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 364 – Sollbrüggenstraße / Buschstraße / Uerdinger Straße / Bockumer Platz –, soweit sie im Änderungsbereich liegen, außer Kraft. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – neu auf Rang 35 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4492 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Begründung der Dringlichkeit Aufgrund bestehender Bauinteressen haben die Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Ost die Verwaltung mit Schreiben vom 01.09.2017 beauftragt, Maßnahmen zum Erhalt der Bockumer Ladenlokale im Bereich Uerdinger Str. 590 bis 620 zu prüfen, um die Nahversorgung zu sichern und zugleich die Empfehlung ausgesprochen, ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 364 einzuleiten. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – soll hiermit zeitnah eingeleitet werden, um die baulichen Entwicklungen zu steuern. Damit der Rat der Stadt Krefeld am 19.09.2017 einen rechtssicheren einleitenden Beschluss fassen kann, ist eine vorherige Anhörung in der Bezirksvertretung Ost erforderlich. Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Ost ist für den 12.10.2017 terminiert und die darauf folgende Ratssitzung findet am 30.11.2017 statt. Um keine Fristen im Zusammenhang mit dem Bauantrag zu überschreiten war eine rechtzeitige Anhörung nur per Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 36 Abs. 5 GO möglich.