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Verwaltungsvorlage (9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:01
Verwaltungsvorlage (9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990) Verwaltungsvorlage (9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990) Verwaltungsvorlage (9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.07.2014 Nr. 114 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 02.09.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 09.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 Beschlussentwurf: Die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 114 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB umfasst der durch Erschließungsbeiträge zu deckende Aufwand unter anderem auch die Kosten der erstmaligen Herstellung der Einrichtung für die Entwässerung der Erschließungsanlagen. Nach § 130 Absatz 1 Satz 1 BauGB kann dieser beitragsfähige Erschließungsaufwand nach den tatsächlich entstandenen Kosten oder nach Einheitssätzen ermittelt werden. Im Stadtgebiet Krefeld erfolgt die Ermittlung nach Einheitssätzen gemäß § 130 Absatz 1 Satz 2 BauGB. Nach § 3 Absatz 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 wird, falls die Erschließungsanlagen an die öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossen sind, ein Einheitssatz je m² der zu entwässernden Erschließungsfläche als beitragsfähiger Erschließungsaufwand berechnet. Die Höhe des Einheitssatzes ergibt sich ausgehend von der Kostenlage zum Zeitpunkt der Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage in der abzurechnenden Erschließungsanlage aus der Anlage der Satzung. Diese ist um die Einheitssätze für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zu ergänzen. Die Tabelle "Wiederherstellungswerte einschließlich Umsatzsteuer für 1913/1914 erstellte Wohngebäude in Deutschland" erlaubt die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten in DM bzw. Euro aus in 1913 bzw. 1914 entstandenen Herstellungskosten bzw. umgekehrt die Ermittlung von vergleichbaren Herstellungswerten für das Jahr 1913 bzw. 1914 aus aktuellen Herstellungskosten. Zur Berechnung der Einheitssätze wurden nunmehr die sich aus dieser Tabelle ergebenden Preisindizes für die Jahre 2011, 2012 und 2013 ermittelt und anschließend im Verhältnis zum Vorjahr errechnet. Es ergeben sich folgende zu ergänzende Einheitssätze: Zeitraum der Herstellung des Straßenkanals Einheitssatz für Einheitssatz für Trennsystem Mischsystem EUR/m² EUR/m² _______________________________________________________________________ 2011 18,98 10,36 2012 19,46 10,62 2013 19,86 10,84