Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.07.2014
Nr.
114 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
02.09.2014
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
09.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990
Beschlussentwurf:
Die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 wird gemäß Anlage beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 114 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB umfasst der durch Erschließungsbeiträge zu deckende Aufwand
unter anderem auch die Kosten der erstmaligen Herstellung der Einrichtung für die Entwässerung der
Erschließungsanlagen.
Nach § 130 Absatz 1 Satz 1 BauGB kann dieser beitragsfähige Erschließungsaufwand nach den tatsächlich
entstandenen Kosten oder nach Einheitssätzen ermittelt werden.
Im Stadtgebiet Krefeld erfolgt die Ermittlung nach Einheitssätzen gemäß § 130 Absatz 1 Satz 2 BauGB.
Nach § 3 Absatz 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom
15.06.1990 wird, falls die Erschließungsanlagen an die öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossen
sind, ein Einheitssatz je m² der zu entwässernden Erschließungsfläche als beitragsfähiger Erschließungsaufwand berechnet. Die Höhe des Einheitssatzes ergibt sich ausgehend von der Kostenlage zum Zeitpunkt
der Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage in der abzurechnenden Erschließungsanlage aus
der Anlage der Satzung.
Diese ist um die Einheitssätze für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zu ergänzen.
Die Tabelle "Wiederherstellungswerte einschließlich Umsatzsteuer für 1913/1914 erstellte Wohngebäude
in Deutschland" erlaubt die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten in DM bzw. Euro aus in 1913 bzw.
1914 entstandenen Herstellungskosten bzw. umgekehrt die Ermittlung von vergleichbaren Herstellungswerten für das Jahr 1913 bzw. 1914 aus aktuellen Herstellungskosten.
Zur Berechnung der Einheitssätze wurden nunmehr die sich aus dieser Tabelle ergebenden Preisindizes
für die Jahre 2011, 2012 und 2013 ermittelt und anschließend im Verhältnis zum Vorjahr errechnet.
Es ergeben sich folgende zu ergänzende Einheitssätze:
Zeitraum der Herstellung
des Straßenkanals
Einheitssatz für
Einheitssatz für
Trennsystem
Mischsystem
EUR/m²
EUR/m²
_______________________________________________________________________
2011
18,98
10,36
2012
19,46
10,62
2013
19,86
10,84