Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:01
Stichworte
Inhalt der Datei
- Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2015 und Verwaltungsvorlage -
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.09.2015
Nr.
1795 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
29.09.2015
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung Oberbruchstraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2015 und Verwaltungsvorlage -
Beschlussentwurf:
Dem Antrag der SPD-Fraktion, auf der Oberbruchstraße in Höhe der Grundschule Königshof eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einzuführen, wird nicht zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1795 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 27.08.2015 beantragt die SPD-Fraktion, die Geschwindigkeit auf der Oberbruchstraße
in Fischeln von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren.
In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anfragen bzw. Anträge aus dem Bereich der Ortspolitik, der
Schulleitung und auch der Bürgerschaft gegeben, in denen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30
km/h im Schulumfeld der Oberbruchstraße gefordert wurde.
Es ist zu beachten dass der Schuleingang zur Grundschule Königshof auf der Von-Ketteler-Straße liegt, auf
der bereits Tempo 30 angeordnet ist. Zudem wurden weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der
Von-Ketteler-Straße, wie zum Beispiel Aufpflasterungen (Krefelder Kissen) im Eingangsbereich der Schule
und Aufstellen des Verkehrszeichens 136, Achtung Kinder, umgesetzt.
Des Weiteren befindet sich im Bereich der Oberbruchstraße/Von-Ketteler-Straße eine Lichtsignalanlage,
die das Queren von Schulkindern bei Bedarf gefahrlos ermöglicht.
Zur Einschätzung der Verkehrssituation wurde auf der Oberbruchstraße 84 in der Zeit vom 31.07.2012 bis
07.08.2012 ein Messgerät aufgehängt, welches rund um die Uhr neben den Verkehrsmengen auch die
gefahrenen Geschwindigkeiten erfasst hat.
Die Messungen haben ergeben, dass in beiden Fahrtrichtungen 85 % aller Verkehrsteilnehmer deutlich
unter 50 km/h fuhren. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen betrugen 0,14 % für die südliche Richtung
bzw. 0,03 % für die nördliche Richtung.
Eine Gefahr durch zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer ist somit nicht gegeben. Dies wird durch die
Unfallstatistik der Krefelder Polizei gestützt, in der für die Oberbruchstraße für die Zeit 2013 bis jetzt zwei
Verkehrsunfälle gemeldet wurden. Beide Unfälle waren von der Kategorie 3, das bedeutet mit Leichtverletzten, und ohne Beteiligung von Schulkindern. Die Beteiligten waren 37, 38, 50 und 65 Jahre alt. Unfallzeiten waren 14:30 Uhr und 15:30 Uhr.
Die Oberbruchstraße gehört zum Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Krefeld.
Gem. § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dies ist beispielsweise
dann der Fall, wenn eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, die ein übermäßiges Risiko für die Verkehrssicherheit birgt und der mit einer Beschränkung auf Tempo 30 entgegen getreten werden kann.
Des Weiteren muss beachtet werden, dass eine verkehrsbehördliche Anordnung derart begründet sein
muss, um auch in einem gerichtlichen Verfahren standhalten zu können. Das in dem fraglichen Bereich
eine Schule liegt, reicht als Begründung für eine Tempo-30-Beschränkung nicht aus. Es müssten weitere
Umstände gegeben sein, die eine besondere Gefahrenlage schaffen