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Verwaltungsvorlage (Geschwindigkeitsbegrenzung Oberbruchstraße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:01
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Inhalt der Datei

- Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2015 und Verwaltungsvorlage - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.09.2015 Nr. 1795 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 29.09.2015 Betreff Geschwindigkeitsbegrenzung Oberbruchstraße - Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2015 und Verwaltungsvorlage - Beschlussentwurf: Dem Antrag der SPD-Fraktion, auf der Oberbruchstraße in Höhe der Grundschule Königshof eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einzuführen, wird nicht zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1795 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 27.08.2015 beantragt die SPD-Fraktion, die Geschwindigkeit auf der Oberbruchstraße in Fischeln von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anfragen bzw. Anträge aus dem Bereich der Ortspolitik, der Schulleitung und auch der Bürgerschaft gegeben, in denen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Schulumfeld der Oberbruchstraße gefordert wurde. Es ist zu beachten dass der Schuleingang zur Grundschule Königshof auf der Von-Ketteler-Straße liegt, auf der bereits Tempo 30 angeordnet ist. Zudem wurden weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Von-Ketteler-Straße, wie zum Beispiel Aufpflasterungen (Krefelder Kissen) im Eingangsbereich der Schule und Aufstellen des Verkehrszeichens 136, Achtung Kinder, umgesetzt. Des Weiteren befindet sich im Bereich der Oberbruchstraße/Von-Ketteler-Straße eine Lichtsignalanlage, die das Queren von Schulkindern bei Bedarf gefahrlos ermöglicht. Zur Einschätzung der Verkehrssituation wurde auf der Oberbruchstraße 84 in der Zeit vom 31.07.2012 bis 07.08.2012 ein Messgerät aufgehängt, welches rund um die Uhr neben den Verkehrsmengen auch die gefahrenen Geschwindigkeiten erfasst hat. Die Messungen haben ergeben, dass in beiden Fahrtrichtungen 85 % aller Verkehrsteilnehmer deutlich unter 50 km/h fuhren. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen betrugen 0,14 % für die südliche Richtung bzw. 0,03 % für die nördliche Richtung. Eine Gefahr durch zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer ist somit nicht gegeben. Dies wird durch die Unfallstatistik der Krefelder Polizei gestützt, in der für die Oberbruchstraße für die Zeit 2013 bis jetzt zwei Verkehrsunfälle gemeldet wurden. Beide Unfälle waren von der Kategorie 3, das bedeutet mit Leichtverletzten, und ohne Beteiligung von Schulkindern. Die Beteiligten waren 37, 38, 50 und 65 Jahre alt. Unfallzeiten waren 14:30 Uhr und 15:30 Uhr. Die Oberbruchstraße gehört zum Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Krefeld. Gem. § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, die ein übermäßiges Risiko für die Verkehrssicherheit birgt und der mit einer Beschränkung auf Tempo 30 entgegen getreten werden kann. Des Weiteren muss beachtet werden, dass eine verkehrsbehördliche Anordnung derart begründet sein muss, um auch in einem gerichtlichen Verfahren standhalten zu können. Das in dem fraglichen Bereich eine Schule liegt, reicht als Begründung für eine Tempo-30-Beschränkung nicht aus. Es müssten weitere Umstände gegeben sein, die eine besondere Gefahrenlage schaffen