Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:01
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 14.01.2015
Nr.
962 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü/1716 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
27.01.2015
Betreff
Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie
der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff
Beschlussentwurf:
Die Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie aus dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW bezüglich der Haushaltskonsolidierung nach dem Stärkungspaktgesetz und der Gemeindeordnung für das Land NRW werden
zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 962 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
I. Auswirkungen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen"
In der Zeit vom 04. bis 06.November 2014 tagte in Wismar der Arbeitskreis "Steuerschätzungen". In den
darauffolgenden Tagen wurden erste pauschale Aussagen bezüglich des voraussichtlichen Steueraufkommens auf EU-, Bundes-, Länder- sowie kommunaler Ebene getätigt. Eine dezidierte Prognose - mit
Aufteilung auf neue und alte Bundesländer - erfolgte am 28.11.2014 durch den Deutschen Städtetag. Die
Auswertungen konnten nicht mehr im Entwurf des Haushaltsplans 2015 berücksichtigt werden, der am
11. Dezember 2014 in den Rat der Stadt Krefeld eingebracht wurde.
a) Realsteuern
Im Bereich der Grundsteuer A und B erfolgte die Ansatzbildung basierend auf dem Rechnungsergebnis
2013 sowie unter Berücksichtigung der im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Anhebungen der
Hebesätze. Weitere Veränderungsraten aus dem Arbeitskreis "Steuerschätzungen" wurden hier nicht
berücksichtigt.
Auch die Gewerbesteuererträge wurden auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2013 von rd.
107 Mio. Euro und der Anhebung des Hebesatzes aus Haushaltskonsolidierungsgründen von 440 v. H. auf
483 v. H. gebildet. Zusätzlich wurde eine moderate Steigerung der Erträge von 2,5 Mio. Euro p.a. aufgrund der konjunkturellen Entwicklung unterstellt.
Insofern ergeben sich aus den aktualisierten Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" keine
Auswirkungen auf die Ansatzbildung bei den Realsteuern.
b) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Ansatzbildung erfolgte auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2013 und den Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von Mai 2014.
Darüber hinaus ist die Schlüsselzahl für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer der Jahre 2015 - 2017 am 23.12.2014 öffentlich bekannt gegeben worden. Hierdurch wurde die
Schlüsselzahl Krefelds am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 0,0127147 auf 0,0125932 in
2015 abgesenkt , die in der nachstehenden Prognose bereits berücksichtigt ist.
Nunmehr steht das Rechnungsergebnis 2014 für diese Ertragsart fest, auf welches die aktualisierten Steigerungsraten angewendet werden sollen.
Die Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" belaufen sich auf folgende Steigerungsraten:
(in %)
2014
2015
2016
2017
2018
Mai 2014
5,9
5,9
5,3
5,1
5,1
November 2014
5,4
4,6
5,4
5,4
5,2
Aus der Ertragsentwicklung 2014 sowie der Fortschreibung der Steigerungsraten ergibt sich folgendes
Bild:
Ansatz lt. Entwurf
RE bzw. neuer Ansatz
Verschlechterung
2014
89.193.850
88.287.026
2015
95.809.887
91.465.762
2016
100.887.811
96.404.913
2017
106.033.088
101.610.779
2018
111.440.775
106.894.539
-906.824
-4.344.125
-4.482.898
-4.422.309
- 4.546.236
Würde man für das Jahr 2018 eine weitere Absenkung der Schlüsselzahl für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer in gleicher Größenordnung wie in 2015 unterstellen, würde sich eine
neue Schlüsselzahl von 0,0124717 ergeben. Dies hätte zur Folge, dass dann von einem Haushaltsansatz in
Höhe von 105.863.214 Euro (entspricht einer Verschlechterung gegenüber der Entwurfsplanung von
5.577.561 Euro) ausgegangen werden muss.
Begründung
Seite 3
c) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Die Ansatzbildung erfolgte auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2013 und den Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von Mai 2014. Dabei wurde bereits eine Absenkung der Schlüsselzahl für
den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab 2015 von bislang 0,015128881 auf nunmehr 0,014406454
berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden hier für die Jahre 2015 – 2017 jeweils 1,8 Mio. Euro aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes für Kommunen eingeplant (s. a. Landtagsdrucksache 16/6259 vom 07.07.2014). Weiterhin wurde hier an zentraler Stelle die Kostenbeteiligung des Bundes aufgrund des ab 2018 geplanten
Bundesteilhabegesetzes aus dem Koalitionsvertrag mit 15 Mio. Euro eingeplant, worauf unter Punkt II.
noch eingegangen wird.
Nunmehr steht das Rechnungsergebnis 2014 für die Ertragsart fest, auf welches die aktualisierten Steigerungsraten angewendet werden sollen.
Die Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" belaufen sich auf folgende Steigerungsraten:
(in %)
2014
2015
2016
2017
2018
Mai 2014
3,3
3,9
3,2
3,1,
3,1
November 2014
3,1
3,9
3,2
3,1
3,1
Aus der Ertragsentwicklung 2014 sowie der Anwendung der Steigerungsraten ergibt sich folgendes Bild:
Ansatz lt. Entwurf
RE bzw. neuer Ansatz
Verbesserung/
Verschlechterung
2014
14.331.377
14.679.828
2015
16.727.056
16.324.019
2016
17.204.724
16.788.788
2017
17.682.270
17.253.440
2018
31.374.620
30.932.497
348.451
-403.037
-415.936
-428.830
-442.123
Würde man für das Jahr 2018 eine weitere Absenkung der Schlüsselzahl für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in gleicher Größenordnung wie in 2015 unterstellen, würde sich eine neue
Schlüsselzahl von 0,013684027 ergeben. Dies hätte zur Folge, dass dann von einem Haushaltsansatz in
Höhe von 30.040.484 Euro (entspricht einer Verschlechterung gegenüber der Entwurfsplanung von
1.334.136 Euro) ausgegangen werden muss.
d) Auswirkungen auf die Landschaftsumlage
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs galten hier die Orientierungsdaten 2015 - 2018 vom
04.07.2014. Danach sollten für die Sozialtransferaufwendungen jährliche Steigerungen von 2 % berücksichtigt werden.
Aufgrund der Erfahrungswerte aus Vorjahren hat die Verwaltung hier vorsichtshalber allerdings bereits
einen Aufschlag vorgenommen und stattdessen Steigerungsraten von 2,5 % eingeplant.
Mit Schreiben vom 14.11.2014 und vom 03.12.2014 teilt der Städtetag NRW eine aktualisierte Einschätzung des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu den Umlagegrundlagen mit, wonach die bisher
nicht einbezogenen Auswirkungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 und die Abrechnungsbeiträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz bei den Umlagegrundlagen der Landschaftsverbände
ebenfalls berücksichtigt werden. Die danach vorgesehenen Steigerungsraten für die Landschaftsumlage
werden bei der Fortschreibung der Verwaltung ebenfalls berücksichtigt.
(in %)
Orientierungsdaten
04.07.2014
Rundschreiben MIK
03.12.2014
Begründung
Seite 4
2015
2016
2017
2018
2,0
2,0
2,0
2,0
4,23
2,23
3,91
3,37
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 und der 2. Modellrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 ergeben sich folgende Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
Ansatz lt. Entwurf
RE bzw. neuer Ansatz
Verbesserung/
Verschlechterung
2014
58.559.761
59.979.933
2015
62.269.442
62.269.442
2016
63.826.178
63.658.051
2017
65.421.833
66.147.080
2018
67.057.379
68.376.237
-1.420.172
0
168.127
-725.247
-1.318.858
II. Haushaltskonsolidierung nach dem Stärkungspaktgesetz und der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen
Mit Verfügung vom 10.12.2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW eine
Richtlinie herausgegeben, wie die angekündigte Entlastung durch den Bund in Höhe von einer bzw. fünf
Milliarden Euro in die Haushalte, Haushaltssanierungspläne und Haushaltssicherungskonzepte einzuplanen sei.
Die in der Übergangszeit von 2015 - 2017 durch den Bund bereitgestellte sog. "Übergangsmilliarde" wurde anteilig bei den Ansätzen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und bei der Bundesbeteiligung
an den Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Die Verteilung erfolgte gemäß Landtagsdrucksache 16/6259
vom 07.07.2014. Hierzu gibt es auch nach der neuen Verfügung keinen Änderungsbedarf.
Aufgrund mangelnder rechtlicher Vorgaben hat die Verwaltung die Erträge aus dem ab 2018 geplanten
Bundesteilhabegesetzes bislang mit 15 Mio. Euro zentral beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eingeplant.
Hierzu führt die Verfügung des MIK erstmals konkrete Hinweise zur Berücksichtigung aus: "Die ab dem
Jahr 2018 beabsichtigte Entlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro ist noch nicht hinreichend konkretisiert, um
sie schon heute in voller Höhe verbindlich in die gemeindlichen Haushalte einplanen zu können. (...) Insgesamt ist derzeit noch völlig offen, wie die kommunale Entlastung von 5 Mrd. Euro jährlich umgesetzt
wird, welcher Anteil auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen entfällt und wie er sich zwischen den
Kommunen verteilen wird."
Insofern werden über die sog. "Zwischenmilliarde" hinausgehend nur weitere 50% der zusätzlichen vier
Milliarde akzeptiert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Entlastung auf der gleichen Grundlage
wie die sog. "Zwischenmilliarde" individualisiert wird. Insofern ergeben sich für das Haushaltsjahr 2018
folgende weitere Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf:
2018
Kostenerstattung des Bundes
Ansatz lt. Entwurf
Neuer Ansatz
20.275.200
27.775.200
Verbesserung
7.500.000
2018
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Ansatz lt. Entwurf
Änderungen aus der Verfügung des MIK über die Berücksichtigung Bundesteilhabegesetz
31.374.620
-9.600.000
Begründung
Seite 5
(= Verschlechterung)
III. Weitere Vorgehensweise
Die vorgenannten Auswirkungen werden durch die Verwaltung in den Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2015 eingearbeitet und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zur Beschlussfassung am 12.03.2015 vorgelegt.