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Verwaltungsvorlage (Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
345 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:01
Verwaltungsvorlage (Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff) Verwaltungsvorlage (Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff) Verwaltungsvorlage (Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff) Verwaltungsvorlage (Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff) Verwaltungsvorlage (Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff) Verwaltungsvorlage (Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 14.01.2015 Nr. 962 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü/1716 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 27.01.2015 Betreff Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff Beschlussentwurf: Die Auswirkungen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie aus dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW bezüglich der Haushaltskonsolidierung nach dem Stärkungspaktgesetz und der Gemeindeordnung für das Land NRW werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 962 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 I. Auswirkungen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" In der Zeit vom 04. bis 06.November 2014 tagte in Wismar der Arbeitskreis "Steuerschätzungen". In den darauffolgenden Tagen wurden erste pauschale Aussagen bezüglich des voraussichtlichen Steueraufkommens auf EU-, Bundes-, Länder- sowie kommunaler Ebene getätigt. Eine dezidierte Prognose - mit Aufteilung auf neue und alte Bundesländer - erfolgte am 28.11.2014 durch den Deutschen Städtetag. Die Auswertungen konnten nicht mehr im Entwurf des Haushaltsplans 2015 berücksichtigt werden, der am 11. Dezember 2014 in den Rat der Stadt Krefeld eingebracht wurde. a) Realsteuern Im Bereich der Grundsteuer A und B erfolgte die Ansatzbildung basierend auf dem Rechnungsergebnis 2013 sowie unter Berücksichtigung der im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Anhebungen der Hebesätze. Weitere Veränderungsraten aus dem Arbeitskreis "Steuerschätzungen" wurden hier nicht berücksichtigt. Auch die Gewerbesteuererträge wurden auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2013 von rd. 107 Mio. Euro und der Anhebung des Hebesatzes aus Haushaltskonsolidierungsgründen von 440 v. H. auf 483 v. H. gebildet. Zusätzlich wurde eine moderate Steigerung der Erträge von 2,5 Mio. Euro p.a. aufgrund der konjunkturellen Entwicklung unterstellt. Insofern ergeben sich aus den aktualisierten Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" keine Auswirkungen auf die Ansatzbildung bei den Realsteuern. b) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Die Ansatzbildung erfolgte auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2013 und den Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von Mai 2014. Darüber hinaus ist die Schlüsselzahl für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer der Jahre 2015 - 2017 am 23.12.2014 öffentlich bekannt gegeben worden. Hierdurch wurde die Schlüsselzahl Krefelds am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 0,0127147 auf 0,0125932 in 2015 abgesenkt , die in der nachstehenden Prognose bereits berücksichtigt ist. Nunmehr steht das Rechnungsergebnis 2014 für diese Ertragsart fest, auf welches die aktualisierten Steigerungsraten angewendet werden sollen. Die Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" belaufen sich auf folgende Steigerungsraten: (in %) 2014 2015 2016 2017 2018 Mai 2014 5,9 5,9 5,3 5,1 5,1 November 2014 5,4 4,6 5,4 5,4 5,2 Aus der Ertragsentwicklung 2014 sowie der Fortschreibung der Steigerungsraten ergibt sich folgendes Bild: Ansatz lt. Entwurf RE bzw. neuer Ansatz Verschlechterung 2014 89.193.850 88.287.026 2015 95.809.887 91.465.762 2016 100.887.811 96.404.913 2017 106.033.088 101.610.779 2018 111.440.775 106.894.539 -906.824 -4.344.125 -4.482.898 -4.422.309 - 4.546.236 Würde man für das Jahr 2018 eine weitere Absenkung der Schlüsselzahl für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer in gleicher Größenordnung wie in 2015 unterstellen, würde sich eine neue Schlüsselzahl von 0,0124717 ergeben. Dies hätte zur Folge, dass dann von einem Haushaltsansatz in Höhe von 105.863.214 Euro (entspricht einer Verschlechterung gegenüber der Entwurfsplanung von 5.577.561 Euro) ausgegangen werden muss. Begründung Seite 3 c) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Ansatzbildung erfolgte auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2013 und den Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von Mai 2014. Dabei wurde bereits eine Absenkung der Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab 2015 von bislang 0,015128881 auf nunmehr 0,014406454 berücksichtigt. Darüber hinaus wurden hier für die Jahre 2015 – 2017 jeweils 1,8 Mio. Euro aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes für Kommunen eingeplant (s. a. Landtagsdrucksache 16/6259 vom 07.07.2014). Weiterhin wurde hier an zentraler Stelle die Kostenbeteiligung des Bundes aufgrund des ab 2018 geplanten Bundesteilhabegesetzes aus dem Koalitionsvertrag mit 15 Mio. Euro eingeplant, worauf unter Punkt II. noch eingegangen wird. Nunmehr steht das Rechnungsergebnis 2014 für die Ertragsart fest, auf welches die aktualisierten Steigerungsraten angewendet werden sollen. Die Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" belaufen sich auf folgende Steigerungsraten: (in %) 2014 2015 2016 2017 2018 Mai 2014 3,3 3,9 3,2 3,1, 3,1 November 2014 3,1 3,9 3,2 3,1 3,1 Aus der Ertragsentwicklung 2014 sowie der Anwendung der Steigerungsraten ergibt sich folgendes Bild: Ansatz lt. Entwurf RE bzw. neuer Ansatz Verbesserung/ Verschlechterung 2014 14.331.377 14.679.828 2015 16.727.056 16.324.019 2016 17.204.724 16.788.788 2017 17.682.270 17.253.440 2018 31.374.620 30.932.497 348.451 -403.037 -415.936 -428.830 -442.123 Würde man für das Jahr 2018 eine weitere Absenkung der Schlüsselzahl für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in gleicher Größenordnung wie in 2015 unterstellen, würde sich eine neue Schlüsselzahl von 0,013684027 ergeben. Dies hätte zur Folge, dass dann von einem Haushaltsansatz in Höhe von 30.040.484 Euro (entspricht einer Verschlechterung gegenüber der Entwurfsplanung von 1.334.136 Euro) ausgegangen werden muss. d) Auswirkungen auf die Landschaftsumlage Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs galten hier die Orientierungsdaten 2015 - 2018 vom 04.07.2014. Danach sollten für die Sozialtransferaufwendungen jährliche Steigerungen von 2 % berücksichtigt werden. Aufgrund der Erfahrungswerte aus Vorjahren hat die Verwaltung hier vorsichtshalber allerdings bereits einen Aufschlag vorgenommen und stattdessen Steigerungsraten von 2,5 % eingeplant. Mit Schreiben vom 14.11.2014 und vom 03.12.2014 teilt der Städtetag NRW eine aktualisierte Einschätzung des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu den Umlagegrundlagen mit, wonach die bisher nicht einbezogenen Auswirkungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 und die Abrechnungsbeiträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz bei den Umlagegrundlagen der Landschaftsverbände ebenfalls berücksichtigt werden. Die danach vorgesehenen Steigerungsraten für die Landschaftsumlage werden bei der Fortschreibung der Verwaltung ebenfalls berücksichtigt. (in %) Orientierungsdaten 04.07.2014 Rundschreiben MIK 03.12.2014 Begründung Seite 4 2015 2016 2017 2018 2,0 2,0 2,0 2,0 4,23 2,23 3,91 3,37 Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 und der 2. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 ergeben sich folgende Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf: Ansatz lt. Entwurf RE bzw. neuer Ansatz Verbesserung/ Verschlechterung 2014 58.559.761 59.979.933 2015 62.269.442 62.269.442 2016 63.826.178 63.658.051 2017 65.421.833 66.147.080 2018 67.057.379 68.376.237 -1.420.172 0 168.127 -725.247 -1.318.858 II. Haushaltskonsolidierung nach dem Stärkungspaktgesetz und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Mit Verfügung vom 10.12.2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW eine Richtlinie herausgegeben, wie die angekündigte Entlastung durch den Bund in Höhe von einer bzw. fünf Milliarden Euro in die Haushalte, Haushaltssanierungspläne und Haushaltssicherungskonzepte einzuplanen sei. Die in der Übergangszeit von 2015 - 2017 durch den Bund bereitgestellte sog. "Übergangsmilliarde" wurde anteilig bei den Ansätzen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Die Verteilung erfolgte gemäß Landtagsdrucksache 16/6259 vom 07.07.2014. Hierzu gibt es auch nach der neuen Verfügung keinen Änderungsbedarf. Aufgrund mangelnder rechtlicher Vorgaben hat die Verwaltung die Erträge aus dem ab 2018 geplanten Bundesteilhabegesetzes bislang mit 15 Mio. Euro zentral beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eingeplant. Hierzu führt die Verfügung des MIK erstmals konkrete Hinweise zur Berücksichtigung aus: "Die ab dem Jahr 2018 beabsichtigte Entlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro ist noch nicht hinreichend konkretisiert, um sie schon heute in voller Höhe verbindlich in die gemeindlichen Haushalte einplanen zu können. (...) Insgesamt ist derzeit noch völlig offen, wie die kommunale Entlastung von 5 Mrd. Euro jährlich umgesetzt wird, welcher Anteil auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen entfällt und wie er sich zwischen den Kommunen verteilen wird." Insofern werden über die sog. "Zwischenmilliarde" hinausgehend nur weitere 50% der zusätzlichen vier Milliarde akzeptiert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Entlastung auf der gleichen Grundlage wie die sog. "Zwischenmilliarde" individualisiert wird. Insofern ergeben sich für das Haushaltsjahr 2018 folgende weitere Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf: 2018 Kostenerstattung des Bundes Ansatz lt. Entwurf Neuer Ansatz 20.275.200 27.775.200 Verbesserung 7.500.000 2018 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Ansatz lt. Entwurf Änderungen aus der Verfügung des MIK über die Berücksichtigung Bundesteilhabegesetz 31.374.620 -9.600.000 Begründung Seite 5 (= Verschlechterung) III. Weitere Vorgehensweise Die vorgenannten Auswirkungen werden durch die Verwaltung in den Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2015 eingearbeitet und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beschlussfassung am 12.03.2015 vorgelegt.