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Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht: Finanzierung der Schulsozialarbeit - Antrag der Grünen vom 3.12.2014, Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2014, Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:02
Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht: Finanzierung der Schulsozialarbeit - Antrag der Grünen vom 3.12.2014, Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2014, Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2014) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht: Finanzierung der Schulsozialarbeit - Antrag der Grünen vom 3.12.2014, Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2014, Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2014) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht: Finanzierung der Schulsozialarbeit - Antrag der Grünen vom 3.12.2014, Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2014, Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2014)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.12.2014 Nr. 797 /14/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 22.01.2015 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 22.01.2015 Betreff Sachstandsbericht: Finanzierung der Schulsozialarbeit - Antrag der Grünen vom 3.12.2014, Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2014, Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Jugendhilfeausschuss nehmen die Vorlage der Verwaltung zur Finanzierung der Schulsozialarbeit zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 797 /14/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Auf den Antrag der Grünen hatte die Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 17.12.2014 nachstehenden Sachstandsbericht vorgelegt. Im Hinblick auf Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2014 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Angelegenheit an den gemeinsamen Ausschuss verwiesen. Ein neuer Sachstand ergibt sich bislang nicht, so dass nachstehender Bericht nach wie vor die aktuelle Sachlage abbildet. Schulsozialarbeit ist zu einem unverzichtbaren schulischen Angebot geworden. Sie hat sich bewährt und leistet insbesondere im präventiven Sinne einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien. In Krefeld werden zur Zeit aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Schulen 14 Schulsozialarbeiter/innen durch den Fachbereich 51 (ZFB), 4 Schulsozialarbeiter über freie Träger (Krefelder Christen, Internationaler Bund) und 5 Stellen (7 Personen) über den Fachbereich 40 beschäftigt. Daneben sind cirka 15 Landesschulsozialarbeiter durch die Öffnung bzw. Umwandlung von Lehrerstellen in den unterschiedlichen Schulformen tätig. Zur Finanzierung der Städtischen Kräfte konnten die nicht verausgabten Mittel der Bundesfinanzierung für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013 als auch die nichtverausgabte Bundesfinanzierung für Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2011 eingesetzt werden. Die Finanzierung der bisherigen Schulsozialarbeit im dargestellten Umfang aus den benannten Mitteln ist bis zum 31.05.2016 gesichert. Mit dem Bund konnte bis Dato keine Einigung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit erreicht werden. Obwohl das Land den Bund in der Pflicht sieht, die Schulsozialarbeit weiterhin aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes zu finanzieren, wurde nach Lösungen gesucht die Schulsozialarbeit, die einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit darstellt, zu erhalten. Das Land NRW wird befristet, zunächst auf drei Jahre, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Beschäftigung von Sozialarbeiter/innen anteilmäßig sichern. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Krefeld zur Fortführung der Schulsozialarbeit einen Eigenanteil von 20 % einbringen muss. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann zu den Folgen, die sich aus der genannten Entscheidung des Landes ergeben, noch keine Aussage zur künftigen Vorgehensweise und den Konsequenzen für die Schulsozialarbeit in Krefeld getroffen werden, da hierzu zunächst die Ausführungsbestimmungen des zuständigen Ministeriums abgewartet werden müssen. Sobald die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums in dieser Frage Klarheit schaffen, wird die Verwaltung dem Schulausschuss und dem Jugendhilfeausschuss Auswirkungen und Möglichkeiten der Landesfinanzierung für Krefeld darstellen.