Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:02
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 5
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.09.2014
Nr.
251 /14/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.09.2014
Betreff
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses - Ausschusses für
Kinder, Jugend und Familie - nach § 4 Abs. 2 b), § 4 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt
der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Rat wählt die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses - Ausschusses
für Kinder, Jugend und Familie - nach § 4 Abs. 2 b), Abs. 2 c) und Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Krefeld gemäß Anlage.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 251 /14/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Krefeld sieht in § 4 Abs. 2 b) die Wahl von 3 Frauen und Männern,
die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind, und in § 4 Abs. 2 c) die Wahl von 3 Frauen und Männern, die von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind, als stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss vor. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.
Nach § 4 Abs. 3 der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss darüber hinaus beratende Mitglieder an,
für die ebenfalls persönliche Stellvertreter/innen zu wählen sind.
Die Mitglieder des Rates gemäß § 4 Abs. 2 a) der Satzung sind in der Sitzung des Rates am 01.07.2014
gewählt worden.
Der ursprünglichen Vorlage war eine Liste der Vorschläge für die Besetzung beigefügt, aus denen der Rat
eine Auswahl zu treffen hat. Zwischenzeitlich ist ein weiterer Vorschlag zur Wahl der von den Jugendverbänden vorgeschlagenen Männern und Frauen nach § 4 Abs. 2 b) der Satzung für das Jugendamt eingegangen, der die Ergänzung der Liste erforderlich machte.
Es handelt sich um den Vorschlag des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NordrheinWestfalen e.V., Kreisgruppe Krefeld, der die Wahlvorschläge Ali Citil, Werner Lenzen, Jutta Zimmermann
und Hans-Dieter Diercks umfasst.