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Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses - Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie - nach § 4 Abs. 2 b), § 4 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:02
Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses - Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie - nach § 4 Abs. 2 b),  § 4 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses - Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie - nach § 4 Abs. 2 b),  § 4 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses - Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie - nach § 4 Abs. 2 b),  § 4 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld)

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TOP 5 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.09.2014 Nr. 251 /14/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.09.2014 Betreff Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses - Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie - nach § 4 Abs. 2 b), § 4 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Rat wählt die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses - Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie - nach § 4 Abs. 2 b), Abs. 2 c) und Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld gemäß Anlage. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 251 /14/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Krefeld sieht in § 4 Abs. 2 b) die Wahl von 3 Frauen und Männern, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind, und in § 4 Abs. 2 c) die Wahl von 3 Frauen und Männern, die von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind, als stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss vor. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen. Nach § 4 Abs. 3 der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss darüber hinaus beratende Mitglieder an, für die ebenfalls persönliche Stellvertreter/innen zu wählen sind. Die Mitglieder des Rates gemäß § 4 Abs. 2 a) der Satzung sind in der Sitzung des Rates am 01.07.2014 gewählt worden. Der ursprünglichen Vorlage war eine Liste der Vorschläge für die Besetzung beigefügt, aus denen der Rat eine Auswahl zu treffen hat. Zwischenzeitlich ist ein weiterer Vorschlag zur Wahl der von den Jugendverbänden vorgeschlagenen Männern und Frauen nach § 4 Abs. 2 b) der Satzung für das Jugendamt eingegangen, der die Ergänzung der Liste erforderlich machte. Es handelt sich um den Vorschlag des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NordrheinWestfalen e.V., Kreisgruppe Krefeld, der die Wahlvorschläge Ali Citil, Werner Lenzen, Jutta Zimmermann und Hans-Dieter Diercks umfasst.