Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015
Lfd.
Nr. Absender
1
Irmgard und HansJörg Draude
Straße
PLZ
Wohnort Eingang Anliegen
Hinter der Papenburg 32
47839
Krefeld
18.12.14
Stellungnahme der
Verwaltung
a) Einwand gegen die Erhöhung Nach den Ergebnissen der in diesem
der Grundsteuer A und B in der Jahr veröffentlichen Umfrage der IHK zu
den Realsteuerhebesätzen wendet
vorgesehenen Beitragshöhe
Krefeld im Vergleich zu den übrigen
Mitgliedsstädten vergleichbarer
Größenordnung sowohl bei der
Grundsteuer A mit einem Hebesatz von
derzeit 220 v.H., der Grundsteuer B mit
einem Hebesatz von derzeit 475 v.H. als
auch bei der Gewerbesteuer mit einem
Hebesatz von derzeit 440 v.H. den jeweils
niedrigsten Hebesatz an. Die
durchschnittlichen Hebesätze der übrigen
Kommunen der Größenklasse 2 (200.000
- 400.000 Einwohner) liegen bei der
Grundsteuer A bei 265 v.H., der
Grundsteuer B bei 538 v.H. und bei der
Gewerbesteuer bei 483 v.H..
Die letzte Erhöhung des Hebesatzes bei
der Grundsteuer B wurde für Krefeld zum
Jahre 2002 (von vormals 440 auf 475
Punkte) beschlossen.
Die Verwaltung schlägt angesichts der
aktuellen Haushaltssituation der Stadt
Krefeld eine Anpassung der Hebesätze
bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer
B sowie der Gewerbesteuer an die o.g.
im Durchschnitt von den übrigen
Kommunen vergleichbarer
Größenordnung erhobenen Hebesätze
vor.
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Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015
Lfd.
Nr. Absender
Straße
PLZ
Wohnort Eingang Anliegen
b) Einwand gegen die Erhöhung
der Kindergartenbeiträge
(Elternbeiträge)
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Stellungnahme der
Verwaltung
Die Verwaltung hat eine Anpassung der
Elternbeiträge für die Betreuung und
Förderung in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und Offenen
Ganztagsschulen unter Beachtung
folgender Rahmenbedingungen kalkuliert:
· Beibehaltung der bisherigen
Geschwisterkinderbefreiung.
· Einführung zusätzlicher
Einkommensstufen für höhere
Einkommensgruppen.
· Die Beiträge für die Offenen
Ganztagsschulen bleiben Bestandteil der
Satzung.
· Lineare Erhöhung der Elternbeiträge um
die durchschnittliche Preissteigerung. Die
durchschnittliche Preissteigerungsrate
wurde mit 7 % ermittelt und als lineare
Erhöhung berücksichtigt.
Weiterhin folgt die Stadt Krefeld damit
den Empfehlungen der
Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen (GPA NW) in deren Prüfbericht
2014.
Aus diesem Grunde sieht die Verwaltung
die Anhebung der Beiträge - gerade in
einer Kommune in der
Haushaltskonsolidierung - in dieser
Größenordnung für erforderlich an.
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015
Lfd.
Nr. Absender
Straße
PLZ
Wohnort Eingang Anliegen
Stellungnahme der
Verwaltung
c) Einwand gegen die Erhöhung
der Landpachten
(gemeint war aber Erhöhung der Die Pacht für städtische Kleingärten
wurde zuletzt im Januar 2011 angehoben,
Kleingartenpacht)
von 0,13 EUR auf 0,20 EUR je m² und
Jahr. Damit zahlt ein Pächter mit einem
Garten von 350 m² zurzeit 70,00 EUR
jährlich oder 5,83 EUR monatlich. Nach
dem Bundeskleingartengesetz darf die
Kleingartenpacht höchstens das
Vierfache des ortsüblichen Pachtpreises
im erwerbsmäßigen Obst- und
Gemüseanbau betragen. Auf Grundlage
dieser Pachtpreisbegrenzung könnte in
Krefeld ein Pachtpreis von maximal 0,31
EUR erhoben werden
(Pachtpreisermittlung: Wertgutachten des
Gutachterausschusses für
Grundstückswerte 1997).
Aus diesem Grunde sieht die Verwaltung
die Anhebung der Pachten - gerade in
einer Kommune in der
Haushaltskonsolidierung - in dieser
Größenordnung für erforderlich an.
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Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015
Lfd.
Nr. Absender
2
Heinz-Jürgen
Wagner
Straße
PLZ
Wohnort Eingang Anliegen
Elisabethstraße 111
47799
Krefeld
07.01.15
Vorziehen der Maßnahme
"Ausbau der Philadelphiastraße"
mit folgenden Beträgen: Ansatz
2015 von 100.000 Euro sowie für
das Jahr 2016 i.H.v. 550.000
Euro und das Haushaltsjahr 2017
i H.v. 3.000.000 Euro
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Stellungnahme der
Verwaltung
Der Ausbau der Philadelphiastraße wird
durch die Verwaltung als zwingend
notwendig angesehen. Diese Maßnahme
wird mit Planungsaufträgen im Anschluss
an die Umgestaltung des Ostwalls
eingeleitet. Die Verwaltung wird deshalb
dem Rat der Stadt Krefeld vorschlagen,
Planungskosten in den Haushalt 2016
einzustellen. Grundsätzlich stehen
sämtliche Investitionen unter einem
Finanzierungsvorbehalt, da die Stadt
Krefeld nicht Kredite in beliebiger
Größenordnung aufnehmen darf. Vor
diesem Hintergrund werden zunächst
bereits begonnene Maßnahmen zum
Abschluss gebracht. Die Verwaltung sieht
derzeit keine Möglichkeit durch
Verschieben von anderen (laufenden)
Investitionsmaßnahmen die
Philadelphiastraße in gewünschtem
Umfang komplett zeitlich nach vorne zu
ziehen. Zudem ist die Beantragung von
Förderungsmitteln auch
programmtechnisch nicht bereits in 2015
möglich. Statt dessen sind
Haushaltsmittel in 2016 i.H.v. 350.000
Euro, in 2017 i.H.v. 300.000 Euro und in
2018 i.H.v. 3.000.000 Euro berücksichtigt.