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Verwaltungsvorlage (Anlage Vorlage Einwendungen.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
13 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:02
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Inhalt der Datei

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 Lfd. Nr. Absender 1 Irmgard und HansJörg Draude Straße PLZ Wohnort Eingang Anliegen Hinter der Papenburg 32 47839 Krefeld 18.12.14 Stellungnahme der Verwaltung a) Einwand gegen die Erhöhung Nach den Ergebnissen der in diesem der Grundsteuer A und B in der Jahr veröffentlichen Umfrage der IHK zu den Realsteuerhebesätzen wendet vorgesehenen Beitragshöhe Krefeld im Vergleich zu den übrigen Mitgliedsstädten vergleichbarer Größenordnung sowohl bei der Grundsteuer A mit einem Hebesatz von derzeit 220 v.H., der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von derzeit 475 v.H. als auch bei der Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von derzeit 440 v.H. den jeweils niedrigsten Hebesatz an. Die durchschnittlichen Hebesätze der übrigen Kommunen der Größenklasse 2 (200.000 - 400.000 Einwohner) liegen bei der Grundsteuer A bei 265 v.H., der Grundsteuer B bei 538 v.H. und bei der Gewerbesteuer bei 483 v.H.. Die letzte Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B wurde für Krefeld zum Jahre 2002 (von vormals 440 auf 475 Punkte) beschlossen. Die Verwaltung schlägt angesichts der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Krefeld eine Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer an die o.g. im Durchschnitt von den übrigen Kommunen vergleichbarer Größenordnung erhobenen Hebesätze vor. Seite 1 von 4 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 Lfd. Nr. Absender Straße PLZ Wohnort Eingang Anliegen b) Einwand gegen die Erhöhung der Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) Seite 2 von 4 Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung hat eine Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen kalkuliert: · Beibehaltung der bisherigen Geschwisterkinderbefreiung. · Einführung zusätzlicher Einkommensstufen für höhere Einkommensgruppen. · Die Beiträge für die Offenen Ganztagsschulen bleiben Bestandteil der Satzung. · Lineare Erhöhung der Elternbeiträge um die durchschnittliche Preissteigerung. Die durchschnittliche Preissteigerungsrate wurde mit 7 % ermittelt und als lineare Erhöhung berücksichtigt. Weiterhin folgt die Stadt Krefeld damit den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen (GPA NW) in deren Prüfbericht 2014. Aus diesem Grunde sieht die Verwaltung die Anhebung der Beiträge - gerade in einer Kommune in der Haushaltskonsolidierung - in dieser Größenordnung für erforderlich an. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 Lfd. Nr. Absender Straße PLZ Wohnort Eingang Anliegen Stellungnahme der Verwaltung c) Einwand gegen die Erhöhung der Landpachten (gemeint war aber Erhöhung der Die Pacht für städtische Kleingärten wurde zuletzt im Januar 2011 angehoben, Kleingartenpacht) von 0,13 EUR auf 0,20 EUR je m² und Jahr. Damit zahlt ein Pächter mit einem Garten von 350 m² zurzeit 70,00 EUR jährlich oder 5,83 EUR monatlich. Nach dem Bundeskleingartengesetz darf die Kleingartenpacht höchstens das Vierfache des ortsüblichen Pachtpreises im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen. Auf Grundlage dieser Pachtpreisbegrenzung könnte in Krefeld ein Pachtpreis von maximal 0,31 EUR erhoben werden (Pachtpreisermittlung: Wertgutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte 1997). Aus diesem Grunde sieht die Verwaltung die Anhebung der Pachten - gerade in einer Kommune in der Haushaltskonsolidierung - in dieser Größenordnung für erforderlich an. Seite 3 von 4 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 Lfd. Nr. Absender 2 Heinz-Jürgen Wagner Straße PLZ Wohnort Eingang Anliegen Elisabethstraße 111 47799 Krefeld 07.01.15 Vorziehen der Maßnahme "Ausbau der Philadelphiastraße" mit folgenden Beträgen: Ansatz 2015 von 100.000 Euro sowie für das Jahr 2016 i.H.v. 550.000 Euro und das Haushaltsjahr 2017 i H.v. 3.000.000 Euro Seite 4 von 4 Stellungnahme der Verwaltung Der Ausbau der Philadelphiastraße wird durch die Verwaltung als zwingend notwendig angesehen. Diese Maßnahme wird mit Planungsaufträgen im Anschluss an die Umgestaltung des Ostwalls eingeleitet. Die Verwaltung wird deshalb dem Rat der Stadt Krefeld vorschlagen, Planungskosten in den Haushalt 2016 einzustellen. Grundsätzlich stehen sämtliche Investitionen unter einem Finanzierungsvorbehalt, da die Stadt Krefeld nicht Kredite in beliebiger Größenordnung aufnehmen darf. Vor diesem Hintergrund werden zunächst bereits begonnene Maßnahmen zum Abschluss gebracht. Die Verwaltung sieht derzeit keine Möglichkeit durch Verschieben von anderen (laufenden) Investitionsmaßnahmen die Philadelphiastraße in gewünschtem Umfang komplett zeitlich nach vorne zu ziehen. Zudem ist die Beantragung von Förderungsmitteln auch programmtechnisch nicht bereits in 2015 möglich. Statt dessen sind Haushaltsmittel in 2016 i.H.v. 350.000 Euro, in 2017 i.H.v. 300.000 Euro und in 2018 i.H.v. 3.000.000 Euro berücksichtigt.