Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:02
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.05.2015
Nr.
1488 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü/1716 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015
Beschlussentwurf:
Die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 erhobenen Einwendungen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW wird über die Einwendungen wie folgt entschieden:
Den Einwendungen wird nicht gefolgt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1488 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW können Einwohner und Abgabepflichtige gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.
Die Auslegung erfolgte ab dem 18.12.2014. Den Einwohnern und Abgabepflichtigen wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 16.01.2015 Einwendungen zu erheben.
Der von der Verwaltung am 11.12.2014 in den Rat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr
2015 wurde zur weiteren Beratung in die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Einwendungen basiert auf dem Zeitpunkt der politischen Beratungen bei Vorlagenerstellung.