Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4955 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
27.02.2018
Rat
12.04.2018
Betreff
Gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe „Maschinen- und Anlagenführer“ und „Fachkraft für
Metalltechnik“
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Krefeld, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die gemeinsame einzügige Beschulung der Ausbildungsberufe „Maschinen- und Anlagenführer Schwerpunkt Metall und Kunststofftechnik“, APO-BK Anlage
nach A1.1, und „Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtung Montagetechnik, Zerspanungstechnik“,APO-BK Anlage nach A1.1, am Berufskolleg Uerdingen, Schulnummer 172200, rückwirkend
zum 01.08.2017.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4955 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vorgenannten Ausbildungsberufe werden zweijährig in Teilzeitform angeboten. Das Berufskolleg Uerdingen bildet in diesen Berufen seit Jahren aus. Da sich die Nachfrage jedoch verringert hat, werden die Bildungsgänge aktuell unterfrequent besucht.
Zurzeit hat die Eingangsklasse für Maschinen- und Anlagenführer 16 und die Fachklasse für die
Fachkraft für Metalltechnik 4 Schülerinnen und Schüler. Die Mindestgröße beträgt 16 Schülerinnen und Schüler zur Weiterführung eines Bildungsganges.
Zur Sicherstellung einer ortsnahen Beschulung besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung von ähnlichen Bildungsgängen. Eine gemeinsame Beschulung ist für die vorgenannten
Berufe gemäß der Liste der gemeinsamen Beschulungsmöglichkeiten laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 24.01.2017 zulässig. Es ist daher beabsichtigt, die
Schülerinnen und Schüler der vorgenannten Bildungsgänge einzügig gemeinsam zu beschulen.
Diese Vorgehensweise wird auch von der IHK Mittlerer Niederrhein (Anlage 1) und von der Arbeitsagentur (Anlage 2) ausdrücklich befürwortet.
Zusätzliche Kosten nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz entstehen dem Schulträger nicht. Die
personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Beschulung sieht die Schule
als gegeben an.
Eine regionale Abstimmung mit benachbarten Schulträgern ist zur Einrichtung einer gemeinsamen Beschulung nicht erforderlich.