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Verwaltungsvorlage (Verhinderung illegaler Wohnungsprostitution)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:03
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Inhalt der Datei

Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2017 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 24.05.2017 Nr. 3808 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.06.2017 Betreff Verhinderung illegaler Wohnungsprostitution Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2017 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3808 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Sachstandsbericht: Zunächst wurde eine Arbeitsgruppe zur Bekämpfung und Eindämmung der Wohnungsprostitution gegründet, die aus Vertretern der Fachbereiche 63 - Bauaufsicht, 53 - Gesundheit, 32 - Ordnung, 21 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften sowie der Polizei Krefeld, der Staatsanwaltschaft Krefeld und des Hauptzollamtes besteht. Es wurde festgestellt, dass man (Wohnungs-) Prostitution nicht immer unterbinden kann. Die schlechten Bedingungen, in denen Wohnungsprostitution stattfindet, machen jedoch eine nachhaltige Strategie zur Bekämpfung erforderlich. Der ordnungsrechtliche Handlungsansatz liegt dabei maßgeblich im Planungs- bzw. Baurecht. Nach Erkenntnissen der Polizei sind in Krefeld insgesamt ca. 100 Prostituierte in der Straßen-, Bordell- und/oder Wohnungsprostitution tätig. Vermutlich ist diese Zahl sogar viel höher, da Krefeld auch als "Schlafstätte" auswärtig tätiger Prostituierter dient. Als Ziel der Arbeitsgruppe wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands im Krefelder Innenstadtbereich definiert hinsichtlich der Wohnungsprostitution und deren Begleiterscheinungen. Bisher gab es vier Sitzungstermine der Arbeitsgruppe: 14.02.2017, 07.03.2017, 22.03.2017 und 19.04.2017, der 5. Termin ist bereits für den 21.06.2017 angesetzt. In den jeweiligen Sitzungen wurden Möglichkeiten erörtert, um das vorgegebene Ziel zu erreichen sowie Vorgehensweisen abgesprochen und festgelegt. So fanden an zwei Terminen - am 29.03.2017 und am 18.04.2017 - Begehungen von Wohnhäusern statt, die im Verdacht standen, dass dort Wohnungsprostitution betrieben wurde. Die Begehungen wurden von Vertretern der Fachbereiche Bauaufsicht und Ordnung sowie der Polizei Krefeld und des Hauptzollamtes durchgeführt, die von zwei Dolmetscherinnen begleitet wurden. Aufgrund des rechtswidrigen Zustands, der in der Tatsache begründet ist, dass die ausgeübte Nutzung weder genehmigt noch genehmigungsfähig ist, wurde an die Nutzer/-innen eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen und ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Die Kontrollbegehung am 10.05.2017 hat ergeben, dass die illegale Wohnungsprostitution in den jeweiligen Wohnungen aufgegeben worden ist. Die besagten Objekte waren leer. 2. Möglichkeiten zur Verhinderung illegaler Wohnungsprostitution im Zuge des Baurechts Bei der Feststellung illegaler Prostitutionsstätten wird durch die Bauaufsicht ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, das eine Ordnungsverfügung sowie Nutzungsuntersagung mit sich zieht. 3. Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes hat keinerlei Auswirkung auf das Bauplanungsund Bauordnungsrecht.