Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2017
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.05.2017
Nr.
3808 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
21.06.2017
Betreff
Verhinderung illegaler Wohnungsprostitution
Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2017
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3808 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Sachstandsbericht:
Zunächst wurde eine Arbeitsgruppe zur Bekämpfung und Eindämmung der Wohnungsprostitution gegründet, die aus Vertretern der Fachbereiche 63 - Bauaufsicht, 53 - Gesundheit, 32 - Ordnung, 21 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften sowie der Polizei Krefeld, der Staatsanwaltschaft Krefeld und des Hauptzollamtes besteht.
Es wurde festgestellt, dass man (Wohnungs-) Prostitution nicht immer unterbinden kann. Die
schlechten Bedingungen, in denen Wohnungsprostitution stattfindet, machen jedoch eine nachhaltige Strategie zur Bekämpfung erforderlich. Der ordnungsrechtliche Handlungsansatz liegt
dabei maßgeblich im Planungs- bzw. Baurecht.
Nach Erkenntnissen der Polizei sind in Krefeld insgesamt ca. 100 Prostituierte in der Straßen-,
Bordell- und/oder Wohnungsprostitution tätig. Vermutlich ist diese Zahl sogar viel höher, da
Krefeld auch als "Schlafstätte" auswärtig tätiger Prostituierter dient.
Als Ziel der Arbeitsgruppe wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands im Krefelder
Innenstadtbereich definiert hinsichtlich der Wohnungsprostitution und deren Begleiterscheinungen.
Bisher gab es vier Sitzungstermine der Arbeitsgruppe: 14.02.2017, 07.03.2017, 22.03.2017 und
19.04.2017, der 5. Termin ist bereits für den 21.06.2017 angesetzt.
In den jeweiligen Sitzungen wurden Möglichkeiten erörtert, um das vorgegebene Ziel zu erreichen sowie Vorgehensweisen abgesprochen und festgelegt.
So fanden an zwei Terminen - am 29.03.2017 und am 18.04.2017 - Begehungen von Wohnhäusern statt, die im Verdacht standen, dass dort Wohnungsprostitution betrieben wurde. Die Begehungen wurden von Vertretern der Fachbereiche Bauaufsicht und Ordnung sowie der Polizei
Krefeld und des Hauptzollamtes durchgeführt, die von zwei Dolmetscherinnen begleitet wurden.
Aufgrund des rechtswidrigen Zustands, der in der Tatsache begründet ist, dass die ausgeübte
Nutzung weder genehmigt noch genehmigungsfähig ist, wurde an die Nutzer/-innen eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen und ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet.
Die Kontrollbegehung am 10.05.2017 hat ergeben, dass die illegale Wohnungsprostitution in den
jeweiligen Wohnungen aufgegeben worden ist. Die besagten Objekte waren leer.
2. Möglichkeiten zur Verhinderung illegaler Wohnungsprostitution im Zuge des Baurechts
Bei der Feststellung illegaler Prostitutionsstätten wird durch die Bauaufsicht ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, das eine Ordnungsverfügung sowie Nutzungsuntersagung mit
sich zieht.
3. Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes hat keinerlei Auswirkung auf das Bauplanungsund Bauordnungsrecht.