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Verwaltungsvorlage (Umzug der Realschule Oppum zum Schuljahr 2018/2019 in das Schulgebäude der Hauptschule Stephanusschule, Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:03
Verwaltungsvorlage (Umzug der Realschule Oppum zum Schuljahr 2018/2019 in das Schulgebäude der Hauptschule Stephanusschule, Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld) Verwaltungsvorlage (Umzug der Realschule Oppum zum Schuljahr 2018/2019 in das Schulgebäude der Hauptschule Stephanusschule, Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld) Verwaltungsvorlage (Umzug der Realschule Oppum zum Schuljahr 2018/2019 in das Schulgebäude der Hauptschule Stephanusschule, Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld) Verwaltungsvorlage (Umzug der Realschule Oppum zum Schuljahr 2018/2019 in das Schulgebäude der Hauptschule Stephanusschule, Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.07.2017 Nr. 4213 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 06.09.2017 Betreff Umzug der Realschule Oppum zum Schuljahr 2018/2019 in das Schulgebäude der Hauptschule Stephanusschule, Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den geplanten Umzug einzuleiten und die hierzu erforderlichen Stellungnahmen der Schulkonferenzen der beteiligten Schulen einzuholen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4213 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 250.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 250.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 250.000,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Sachlage: Aufgrund der mit der Neugründung der Gesamtschule Oppum verbundenen Baumaßnahmen war in der ursprünglichen Konzeption vorgesehen, dass ein Teil der verbleibenden Jahrgänge der auslaufenden Realschule Oppum bereits zum Schuljahr 2017/2018 in das Gebäude der Stephanusschule umzieht. Die Konkretisierung der Planungen führte jedoch dazu, dass ein Umzug erst 2018 notwendig wird. Die Realschule Oppum hat in diesem Zusammenhang aus pädagogischen wie logistischen Gründen Wert darauf gelegt, dass die Schule an einem gemeinsamen Standort untergebracht bleibt. Dies ist am Standort der Gesamtschule Oppum aufgrund der geplanten baulichen Maßnahmen nicht realisierbar. Es wurde daher geprüft, ob ein Komplettumzug der verbleibenden Jahrgänge der Realschule Oppum zum Schuljahr 2018/2019 zur Rote-Kreuz-Straße machbar ist. Nach Abstimmung mit den Schulen werden zur Unterbringung der verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Realschule Oppum und der Stephanusschule zusätzlich zu den vorhandenen Räumen an der Stephanusschule 8 weitere Klassenräume benötigt. Der Bedarf besteht nur übergangsweise für ein Schuljahr, da die Stephanusschule zum 31.07.2019 endgültig aufgelöst wird und die verbleibenden Jahrgänge 9 -10 zur Josef-Hafels-Schule wechseln (siehe Vorlage 3207/16). Über FB 60 konnte geklärt werden, dass für das Schuljahr 2018/2019 2 Klassenräume bei der Freien Waldorfschule angemietet werden könnten. Die Klassenräume werden auf dem Teilgelände der Stephanusschule errichtet werden, welches an die Freie Waldorfschule für die Dauer von 5 Jahren verpachtet wurde. Im Schuljahr 2018/2019 werden die errichteten Klassenräume von der Freien Waldorfschule jedoch noch nicht in Gänze genutzt. Container für die übrigen 6 Klassenräume können nach Rücksprache mit FB 60 ohne den Einbau von zusätzlichen Fundamenten mittels Lastverteilungsplatten und Schotter auf der vorhandenen Fläche (auf dem jetzigen Fahrradparkplatz bzw. auf der Rasenfläche südlich der anzumietenden Klassenräume der Freien Waldorfschule, siehe Plan) errichtet werden. Für die Container ist von FB 60 ein vollständiger Bauantrag mit Brandschutzkonzept zu erstellen. Anschließend ist laut FB 60 eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Abstimmung mit den beteiligten Schulen Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits mit den Schulleitungen der betroffenen Schulen gemeinsam besprochen. Zudem wurde der geplante Umzug auch bereits in den Lehrer- bzw. Schulkonferenzen thematisiert und der Eltern- und Schülerschaft mitgeteilt. Ungeachtet dessen wird die nach den schulgesetzlichen Bestimmungen vorgesehene formale Anhörung der Schulkonferenzen nochmals erfolgen, wenn der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Verwaltung zur Einleitung der notwendigen Schritte für den geplanten Umzug beauftragt. Begründung Seite 3 Entstehende Kosten: Die Finanzierung der genannten Interimslösungen erfolgt über die zur Maßnahme Umbau und zur Erweiterung der 5. Gesamtschule Oppum kalkulierten Gesamtmittel. Für Interimslösungen im Rahmen der Baumaßnahme wurden Kosten kalkuliert, jedoch bisher nicht etatisiert. Haushaltsrechtlich konsumtiver Aufwand entsteht im Haushaltsjahr 2018 und im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 250.00,00 EUR. Für die Anmietung der Container fallen in 2018 45.000,00 EUR und in 2019 63.000,00 EUR und für die Anmietung der zwei Klassenräume bei der Waldorfschule in 2018 16.600,00 EUR und in 2019 23.400,00 EUR (Innenauftrag P06002540000/Kostenart 54220000- Mieten und Pachten) an. Sonstiger konsumtiver Aufwand entsteht für die Container in 2018 in Höhe von 55.500,00 EUR und in 2019 in Höhe von 36.500,00 EUR und für die 2 Klassenräume in der Waldorfschule in 2019 in Höhe von 10.000,00 EUR (Innenauftrag P06002540000/Kostenart 52113000-Allgemeine Schulsanierung). Der Aufwand wird von FB 60 zum Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2018 ff. angemeldet. Weitere Vorgehensweise: Bei positivem Votum des Schulausschusses wird die Schulverwaltung die notwendigen Schritte zur Realisierung des Umzugs einleiten und die hierfür erforderlichen Stellungnahmen der Schulkonferenzen der beiden beteiligten Schulen einholen.