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Verwaltungsvorlage (Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd, Medienstraße Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
294 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:05
Verwaltungsvorlage (Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd, Medienstraße Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage) Verwaltungsvorlage (Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd, Medienstraße Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage) Verwaltungsvorlage (Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd, Medienstraße Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage) Verwaltungsvorlage (Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd, Medienstraße Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage) Verwaltungsvorlage (Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd, Medienstraße Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.08.2017 Nr. 4287 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 05.09.2017 Bezirksvertretung Fischeln 20.09.2017 Betreff Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd, Medienstraße Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage Beschlussentwurf: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität: Die Planung und die Herstellung der Erschließungsstraßen Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd und Medienstraße gemäß B-Plan 653 wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Untergath 43 47805 Krefeld wird zugestimmt. Bezirksvertretung Fischeln: Die Planung und die Herstellung der Erschließungsstraßen Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd und Medienstraße gemäß B-Plan 653 wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Untergath 43 47805 Krefeld wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4287 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: nein P06602030000 - Straßenbau und Instandsetzung 52212000 - Unterhaltung Infrastrukturvermögen 57110009-Abschreibungen PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 13.797,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 12.800,00 EUR Kosten insgesamt 26.597,00 EUR abzüglich 12.800,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 13.797,00 EUR Begründung Seite 2 Bemerkungen Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Kommunikationsstraße (Planstraße B) werden wie folgt ermittelt: Für die Straßenfläche: ca. 2794 EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung Für die Beleuchtung: ca. 292 EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung Für die Grünflächen: ca. 304 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Für die Bäume: ca. 400 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Hinzu kommen jährlich Betriebskosten Beleuchtung Für die Straßeneinläufe Für die Abwassergebühren für die Straßenfläche ca. 288 EUR/Jahr ca. 172 EUR/Jahr ca. 2236 EUR/Jahr ------------------------ca. 6486 EUR/Jahr Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Kommunikationsstraße Süd werden wie folgt ermittelt: Für die Straßenfläche: ca. 1914 EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung Für die Beleuchtung: ca. 542 EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung Für die Bäume: ca. 125 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Für die Versickerungsanlage ca. 234 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Hinzu kommen jährlich Betriebskosten Beleuchtung ca. 205 EUR/Jahr ------------------------ca. 3020 EUR/Jahr Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Medienstraße werden wie folgt ermittelt: Für die Straßenfläche: ca. 2775 EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung Für die Beleuchtung: ca. 375 EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung Für die Grünflächen: ca. 87 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Für die Bäume: ca. 375 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Für die Versickerungsanlage ca. 309 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Hinzu kommen jährlich Betriebskosten Beleuchtung ca. 370 EUR/Jahr ------------------------ca. 4291 EUR/Jahr Durch die Übernahme der Erschließungsanlage wird eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch die kapitalbedingten Kosten für "Aufwendungen für Abschreibungen" (AfA) in Höhe von ca. 12.800 EUR/Jahr ab Inbetriebnahme entstehen. In gleicher Höhe wird ein Sonderposten eingestellt, der über die gewöhnliche Nutzungsdauer der Erschließungsanlage aufgelöst wird. Begründung Seite 3 Die Stadt Krefeld entwickelt im Bereich des Gewebegebietes Fichtenhain die Erschließungsanlagen für Gewerbe. Rechtgrundlage hierzu ist der Bebauungsplan 653. Zur Erschließung von Gewerbeflächen sind die Erschließungsstraßen Medienstraße, Kommunikationsstraße (Planstraße B) und Kommunikationsstraße Süd erforderlich. Die neuen Erschließungsstraßen will die GGK als Erschließungsträger herstellen und nach Fertigstellung der Stadt zur Übernahme als öffentliche Straße übergeben. Die 12,5 m breite Verkehrsfläche der Kommunikationsstraße (Planstraße B) wird in einen Grünstreifen mit einer Breite vom 2,0 m, in eine asphaltierte Fahrbahn mit einer Breite von 6,5 m, in einen gepflasterten Parkstreifen mit einer Breite von 2,0 m, in einen gepflasterten Gehweg mit einer Breite von 2,0 m aufgeteilt. Über die Querneigung wird die öffentliche Straßenfläche der Kommunikationsstraße (Planstraße B) in eine Pflasterrinne entwässert und das Regenwasser über Straßenabläufe einem neuen Regenwasserkanal zugeführt. Der neue Kanal liegt in der Erschließungsstraße und schließt an den vorhandenen Kanal Fichtenhainer Allee an. Zur optischen Gliederung werden an den Parkplätzen jeweils Baumbeete vorgesehen. Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage Kommunikationsstraße (Planstraße B) erfolgt mit acht neuen Straßenleuchten. Die Aufteilung der Verkehrsfläche mit einer Gesamtbreite von 11,0 m der Kommunikationsstraße Süd erfolgt mit einem 2,0 m breiten gepflasterten Gehweg, einer 6,5 m breiten Fahrbahn in Asphaltbauweise und einem 2,0 m breiten Grünstreifen. Die versiegelten Flächen werden mittels Querneigung und Versickerung über ein Muldensystem des Grünstreifens entwässert. Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage erfolgt mit fünf neuen Straßenleuchten. Die 12,5 m breite Verkehrsfläche der Medienstraße wird in einen Grünstreifen mit einer Breite vom 2,0 m, in eine asphaltierte Fahrbahn mit einer Breite von 6,5 m, in einen gepflasterten Parkstreifen mit einer Breite von 2,0 m, in einen gepflasterten Gehweg mit einer Breite von 2,0 m aufgeteilt. Die Entwässerung erfolgt über die Querneigung in ein Muldensystem in dem das Niederschlagswasser versickert. Zur optischen Gliederung werden an den Parkplätzen jeweils Baumbeete vorgesehen. Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage Medienstraße erfolgt mit fünf neuen Straßenleuchten. Die Herstellungskosten der öffentlichen Erschließungsanlage einschließlich der Beleuchtung und der Begrünung: Herstellungskosten Kommunikationsstraße (Planstraße B) ca. 307.000,00 EUR Begründung Herstellungskosten Kommunikationsstraße Süd Herstellungskosten Medienstraße Herstellungskosten gesamt Seite 4 ca. 183.000,00 EUR ca. 147.000,00 EUR ca. 640.000,00 EUR. Diese Herstellungskosten werden vom Erschließungsträger getragen. Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kosten- und lastenfrei die erforderlichen Flächen der öffentlichen Anlage. Hierzu wird ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlage wird diese von der Stadt übernommen.