Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.08.2017
Nr.
4287 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
05.09.2017
Bezirksvertretung Fischeln
20.09.2017
Betreff
Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd, Medienstraße
Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage
Beschlussentwurf:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität:
Die Planung und die Herstellung der Erschließungsstraßen Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd und Medienstraße gemäß B-Plan 653 wird beschlossen und dem Abschluss eines
Erschließungsvertrages mit der
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Untergath 43
47805 Krefeld
wird zugestimmt.
Bezirksvertretung Fischeln:
Die Planung und die Herstellung der Erschließungsstraßen Kommunikationsstraße (Planstraße B), Kommunikationsstraße Süd und Medienstraße gemäß B-Plan 653 wird beschlossen und dem Abschluss eines
Erschließungsvertrages mit der
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Untergath 43
47805 Krefeld
wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4287 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
nein
P06602030000 - Straßenbau und Instandsetzung
52212000 - Unterhaltung Infrastrukturvermögen
57110009-Abschreibungen
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
13.797,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
12.800,00 EUR
Kosten insgesamt
26.597,00 EUR
abzüglich
12.800,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 13.797,00 EUR
Begründung
Seite 2
Bemerkungen
Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Kommunikationsstraße (Planstraße B) werden wie folgt ermittelt:
Für die Straßenfläche:
ca. 2794 EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung
Für die Beleuchtung:
ca. 292 EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung
Für die Grünflächen:
ca. 304 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Für die Bäume:
ca. 400 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Hinzu kommen jährlich
Betriebskosten Beleuchtung
Für die Straßeneinläufe
Für die Abwassergebühren für die Straßenfläche
ca. 288 EUR/Jahr
ca. 172 EUR/Jahr
ca. 2236 EUR/Jahr
------------------------ca. 6486 EUR/Jahr
Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Kommunikationsstraße Süd werden wie folgt ermittelt:
Für die Straßenfläche:
ca. 1914 EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung
Für die Beleuchtung:
ca. 542 EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung
Für die Bäume:
ca. 125 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Für die Versickerungsanlage ca. 234 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Hinzu kommen jährlich
Betriebskosten Beleuchtung
ca. 205 EUR/Jahr
------------------------ca. 3020 EUR/Jahr
Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Medienstraße werden wie folgt ermittelt:
Für die Straßenfläche:
ca. 2775 EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung
Für die Beleuchtung:
ca. 375 EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung
Für die Grünflächen:
ca. 87 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Für die Bäume:
ca. 375 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Für die Versickerungsanlage ca. 309 EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Hinzu kommen jährlich
Betriebskosten Beleuchtung
ca. 370 EUR/Jahr
------------------------ca. 4291 EUR/Jahr
Durch die Übernahme der Erschließungsanlage wird eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch die kapitalbedingten Kosten für "Aufwendungen für Abschreibungen" (AfA) in Höhe von ca. 12.800 EUR/Jahr ab
Inbetriebnahme entstehen.
In gleicher Höhe wird ein Sonderposten eingestellt, der über die gewöhnliche Nutzungsdauer der Erschließungsanlage aufgelöst wird.
Begründung
Seite 3
Die Stadt Krefeld entwickelt im Bereich des Gewebegebietes Fichtenhain die Erschließungsanlagen für Gewerbe.
Rechtgrundlage hierzu ist der Bebauungsplan 653.
Zur Erschließung von Gewerbeflächen sind die Erschließungsstraßen Medienstraße, Kommunikationsstraße (Planstraße B) und Kommunikationsstraße Süd erforderlich.
Die neuen Erschließungsstraßen will die GGK als Erschließungsträger herstellen und nach Fertigstellung der Stadt zur Übernahme als öffentliche Straße übergeben.
Die 12,5 m breite Verkehrsfläche der Kommunikationsstraße (Planstraße B) wird in einen Grünstreifen mit einer Breite vom 2,0 m, in eine asphaltierte Fahrbahn mit einer Breite von 6,5 m, in
einen gepflasterten Parkstreifen mit einer Breite von 2,0 m, in einen gepflasterten Gehweg mit
einer Breite von 2,0 m aufgeteilt.
Über die Querneigung wird die öffentliche Straßenfläche der Kommunikationsstraße (Planstraße
B) in eine Pflasterrinne entwässert und das Regenwasser über Straßenabläufe einem neuen Regenwasserkanal zugeführt. Der neue Kanal liegt in der Erschließungsstraße und schließt an den
vorhandenen Kanal Fichtenhainer Allee an.
Zur optischen Gliederung werden an den Parkplätzen jeweils Baumbeete vorgesehen.
Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage Kommunikationsstraße (Planstraße B)
erfolgt mit acht neuen Straßenleuchten.
Die Aufteilung der Verkehrsfläche mit einer Gesamtbreite von 11,0 m der Kommunikationsstraße Süd erfolgt mit einem 2,0 m breiten gepflasterten Gehweg, einer 6,5 m breiten Fahrbahn in
Asphaltbauweise und einem 2,0 m breiten Grünstreifen.
Die versiegelten Flächen werden mittels Querneigung und Versickerung über ein Muldensystem
des Grünstreifens entwässert.
Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage erfolgt mit fünf neuen Straßenleuchten.
Die 12,5 m breite Verkehrsfläche der Medienstraße wird in einen Grünstreifen mit einer Breite
vom 2,0 m, in eine asphaltierte Fahrbahn mit einer Breite von 6,5 m, in einen gepflasterten Parkstreifen mit einer Breite von 2,0 m, in einen gepflasterten Gehweg mit einer Breite von 2,0 m
aufgeteilt.
Die Entwässerung erfolgt über die Querneigung in ein Muldensystem in dem das Niederschlagswasser versickert.
Zur optischen Gliederung werden an den Parkplätzen jeweils Baumbeete vorgesehen.
Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage Medienstraße erfolgt mit fünf neuen Straßenleuchten.
Die Herstellungskosten der öffentlichen Erschließungsanlage einschließlich der Beleuchtung und
der Begrünung:
Herstellungskosten Kommunikationsstraße (Planstraße B)
ca. 307.000,00 EUR
Begründung
Herstellungskosten Kommunikationsstraße Süd
Herstellungskosten Medienstraße
Herstellungskosten gesamt
Seite 4
ca. 183.000,00 EUR
ca. 147.000,00 EUR
ca. 640.000,00 EUR.
Diese Herstellungskosten werden vom Erschließungsträger getragen.
Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kosten- und lastenfrei die erforderlichen Flächen der
öffentlichen Anlage.
Hierzu wird ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an.
Nach Fertigstellung der Erschließungsanlage wird diese von der Stadt übernommen.