Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.08.2015
Nr.
1706 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft
03.09.2015
Betreff
Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld
Beschlussentwurf:
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1706 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Bezirksregierung hat in der Projektarbeitsgruppensitzung am 16. Juni 2015 (vgl. Vorlage Nr. 997/15)
die Maßnahmen, die im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans umgesetzt werden könnten, im
Sinne eines Entwurfs vorgestellt und mit den Beteiligten (LANUV, Stadt Krefeld, Hafen Krefeld, IHK Krefeld, Handwerkskammer Düsseldorf, BUND, Zukunftsforum Krefeld) erörtert. Im Wesentlichen handelt es
sich um die Maßnahmen, die in der Beratungsvorlage Nr. 997/15 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft vom 22.04.2015 vorgestellt worden sind.
Bereits in der Projektgruppensitzung hat die Stadt Krefeld sowohl Ihre Unterstützung als auch Ihre Bedenken gegen die erörterten Maßnahmen geäußert. Die Stadt Krefeld hat zugesagt, die Maßnahmen zu
prüfen und sich im Rahmen einer Stellungnahme, wie von der Bezirksregierung gefordert, zu den Vorschlägen zu äußern. Hierbei können weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Die Zeitplanung der Bezirksregierung sieht vor, dass der fortgeschriebene Luftreinhalteplan Krefeld gegen
Ende des Jahres Rechtkraft erlangen soll. Zu diesem Zweck werden die Bezirksregierung Düsseldorf und
die Stadt Krefeld die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen bis Oktober 2015 prüfen. Die Stadt
Krefeld wird die zuständigen Ausschüsse über das Prüfungsergebnis der Maßnahmenvorschläge und die
diesbezügliche Stellungnahme der Stadt Krefeld informieren.