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Verwaltungsvorlage (Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:05
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.08.2015 Nr. 1706 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 03.09.2015 Betreff Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld Beschlussentwurf: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1706 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Bezirksregierung hat in der Projektarbeitsgruppensitzung am 16. Juni 2015 (vgl. Vorlage Nr. 997/15) die Maßnahmen, die im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans umgesetzt werden könnten, im Sinne eines Entwurfs vorgestellt und mit den Beteiligten (LANUV, Stadt Krefeld, Hafen Krefeld, IHK Krefeld, Handwerkskammer Düsseldorf, BUND, Zukunftsforum Krefeld) erörtert. Im Wesentlichen handelt es sich um die Maßnahmen, die in der Beratungsvorlage Nr. 997/15 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft vom 22.04.2015 vorgestellt worden sind. Bereits in der Projektgruppensitzung hat die Stadt Krefeld sowohl Ihre Unterstützung als auch Ihre Bedenken gegen die erörterten Maßnahmen geäußert. Die Stadt Krefeld hat zugesagt, die Maßnahmen zu prüfen und sich im Rahmen einer Stellungnahme, wie von der Bezirksregierung gefordert, zu den Vorschlägen zu äußern. Hierbei können weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden. Die Zeitplanung der Bezirksregierung sieht vor, dass der fortgeschriebene Luftreinhalteplan Krefeld gegen Ende des Jahres Rechtkraft erlangen soll. Zu diesem Zweck werden die Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadt Krefeld die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen bis Oktober 2015 prüfen. Die Stadt Krefeld wird die zuständigen Ausschüsse über das Prüfungsergebnis der Maßnahmenvorschläge und die diesbezügliche Stellungnahme der Stadt Krefeld informieren.