Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.06.2017
Nr.
4086 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
06.07.2017
Betreff
"Fairtrade Towns"
Beschlussentwurf:
Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns zu ermöglichen, beschließt der Rat:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen.
2. Die Verwaltung möge in Abstimmung mit den relevanten gesellschaftlichen Akteuren die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Fairtrade Town schaffen und die dafür erforderlichen Anträge stellen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie bei
Veranstaltungen im Rahmen der städtischen Repräsentation und des sonstigen Sitzungsdienstes mindestens zwei Produkte aus fairem Handel anzubieten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4086 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die weltweite Kampagne „Fairtrade Towns“ startete im Jahre 2000 in Großbritannien. Seit 2008 nimmt
auch Deutschland teil.
Deutschlandweit sind inzwischen 480 Kommunen als Fairtrade Town zertifiziert. Ziel der Kampagne ist es,
bestehende lokale Aktivitäten zu bündeln, die Übernahme sozialer Verantwortung zu stärken, neue Kooperationen und Partnerschaften zu begründen und die Kommune als weltoffene Stadt zu positionieren.
Hierzu sollen vor Ort Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung eng zusammenarbeiten.
Das Zertifikat wird dann erteilt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind
1. Das oberste Vertretungsorgan der Gemeinde (Stadtrat) fasst den Beschluss, als Stadt den Titel „Fairtrade Town“ anzustreben.
2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade Town“ die Aktivitäten
vor Ort koordiniert.
3. Gesiegelte Produkte aus fairem Handel werden im Einzelhandel und in der Gastronomie angeboten,
verkauft oder ausgeschenkt.
4. Die Stadtverwaltung Krefeld garantiert, dass bei allen Sitzungen und im Rahmen von repräsentativen
Anlässen mindestens zwei Produkte aus fairem Handel (z. B. Kaffee, Zucker, Tee) angeboten werden.
5. Die Zivilgesellschaft, insbesondere Kirchen, Schulen, Kinder- und Jugendorganisationen, Vereine, Schulen und Hochschulen werden in die Initiative eingebunden. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen,
Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum
Thema „fairer Handel“ durchgeführt.
6. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Krefeld wird das Thema konsequent mit dem
Ziel transportiert, eine regelmäßige öffentliche Berichterstattung in den lokalen Medien zu erreichen.
Aufgrund einer Initiative aus der Zivilgesellschaft hat die Stadtverwaltung Krefeld Vertreterinnen und
Vertreter der Sozialverbände, der Kirchen, der Hochschule, des Einzelhandels, der Gastronomie, der Bildung und der Integration zu einem Sondierungstreffen am 10. Mai 2017 eingeladen. Aus dieser Konferenz
gab es ein klares Votum, die Stadt Krefeld möge sich um die Auszeichnung Fairtrade Town bewerben.
Aufgrund der bisherigen zivilgesellschaftlichen Aktivitäten und des bereits bestehenden Angebotes in
Handel und Gastronomie sind die Chancen der Stadt Krefeld, in absehbarer Zeit die Auszeichnung „Fairtrade Town“ verliehen zu bekommen, als gut einzustufen.