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Verwaltungsvorlage (Anlage-1_5404-18_BPlan-816_FÖB_Begründung-zur-Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
572 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:07
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 5404/18 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt für das Betriebshofgelände an der Straße Neuer Weg den Bebauungsplan Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg – aufzustellen. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet umfasst das Grundstück Neuer Weg 70a (Gemarkung Krefeld, Flur 20, Flurstücksnr. 721 und 722) sowie ein Teilstück des Kaiser-Wilhelm-Parks (Flurstücksnr. 723) im Bezirk Krefeld-West. Die Gesamtgröße beträgt ca. 4.100 m². Das Flächen befinden sich in kommunalem Eigentum und werden aktuell durch den Fachbereich Grünflächen als Betriebshof genutzt. Das Teilstück des Kaiser-WilhelmParks dient als Zugang von der Straße Neuer Weg aus und unterteilt die Flächen des Betriebshofs in zwei Teilstücke. Das nördliche Teilstück dient als Lagerfläche. Weiterhin weist diese Fläche einen dichten Baumbestand auf. Die größere, südliche Teilfläche ist im Westen, Süden und Osten des Gebiets durch eine grenzständige Bebauung mit eingeschossigen Lagergebäuden und Schuppen gekennzeichnet, mittig auf dem Grundstück wurden weitere niedrige Gebäude errichtet. Das Gelände weist aufgrund der intensiven Nutzung und Befahrung mit Fahrzeugen einen hohen Versiegelungsgrad auf. In Folge von Umstrukturierungen innerhalb der Stadtverwaltung ist die Aufgabe des Standorts beabsichtigt. Daher steht das Gelände mittelfristig für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Im Westen ist das Plangebiet auf einem schmalen Stück an die Straße Neuer Weg angebunden. Im Norden und Osten schließt sich der Kaiser-Wilhelm-Park als öffentliche Grünanlage an. Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an Privatgärten der Wohngebäude an den Straßen Neuer Weg und Von-Steuben-Straße. Die weitere Umgebung des Gebiets ist durch Wohnbebauung sowie den Kaiser-Wilhelm-Park einschließlich der dort gelegenen Sportstätten geprägt. Auf der anderen Seite der Straße Neuer Weg findet sich zudem eine Kleingartenanlage. Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks wird durch einen Anschluss an die Straße Neuer Weg gewährleistet. Im Weiteren ist über diese der Anschluss an die Westparkstraße wie auch den Oranierring möglich, sodass die Erreichbarkeit des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr gewährleistet ist. Südlich des KaiserWilhelm-Parks an der Westparkstraße befindet sich eine Haltestelle der Buslinie 057 und nördlich des Plangebiets an der Hülser Straße verkehrt die Straßenbahnlinie 042. Beide Linien verbinden das Gebiet mit der Krefelder Innenstadt und dem Hauptbahnhof. Aufgrund der unmittelbaren Lage am Kaiser-Wilhelm-Park bietet das Plangebiet zudem eine sehr gute Erreichbarkeit für den Fuß- und Radverkehr. Begründung zur Vorlage 5404/18 2 Abbildung 1: Luftbild Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Anlass und Ziele der Planung Aufgrund der beabsichtigen Standortaufgabe stehen die Flächen des Betriebshofs zukünftig für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Die westliche Innenstadt ist zudem durch einen erhöhten Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Kita) gekennzeichnet. Insbesondere für die städtische Kindertageseinrichtung an der Lutherische-Kirch-Straße ist aufgrund der zeitnah auslaufenden Betriebserlaubnis ein Ersatz zu schaffen. Im Rahmen einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe wurden dabei mögliche Alternativstandorte eruiert. Aufgrund der Lage und Verfügbarkeit ist das Betriebshofgelände dabei für die Realisierung einer Kita gut geeignet. Die Zulässigkeit einer Kita kann jedoch nicht auf Grundlage der aktuellen planungsrechtlichen Situation herbeigeführt werden. Daher besteht ein Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ziele des Bebauungsplanes Nr. 816 sind − die Nutzung des städtischen Betriebshofes nach Nutzungsaufgabe bauleitplanerisch zu steuern, − die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung als Standort für eine Kindertageseinrichtung zu schaffen, − die verkehrliche Erschließung der Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des Zugangs zum Kaiser-Wilhelm-Park zu gewährleisten und − die erforderlichen Flächen für Parkplätze, welche der Kindertagesstätte wie auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung stehen sollen, zu sichern. Begründung zur Vorlage 5404/18 3 Aufgrund der Nutzung als städtische Kindertageseinrichtung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung vorgesehen. Bebauungsplanvorentwurf Die Erschließung der Fläche von der Straße Neuer Weg aus wird beibehalten. Um eine reibungslose Abwicklung des Bring- und Holverkehrs sowie die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs zu gewährleisten, ist die Aufweitung und Öffnung des heutigen Parkzugangs für den Kfz-Verkehr erforderlich. Die vorhandenen Grünstrukturen sollen dabei weitgehend erhalten bleiben. Auf dem südlichen Teilstück des jetzigen Betriebshofs ist die Errichtung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung vorgesehen. Diese wird im nördlichen Gebäudeteil zweigeschossig und im südlichen Teil eingeschossig errichtet. Grenzständig an der westlichen Grundstücksgrenze sind Lager- und Abstellgebäude vorgesehen. Ergänzt wird die Kindertagesstätte durch eine ca. 1.600 m² große Außenfläche. Zur Gewährleistung einer ausreichend großen Außenfläche sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es notwendig, die erforderlichen Stellplätze getrennt von der Kindertagesstätte zu realisieren. Daher wird das nördliche Teilstück des Betriebshofs für die Herstellung von Stellplätzen genutzt. Es ist beabsichtigt, diese außerhalb der Öffnungszeiten der Kita für die Öffentlichkeit zu öffnen. Des Weiteren ist auch bei Planung der Stellplätze der größtmögliche Erhalt der vorhandenen Bäume angedacht, sodass der Parkcharakter gewahrt bleibt. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD 2018) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 816 wahrt daher das Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die südliche Teilfläche des Betriebshofs als Wohnbaufläche dar. Da es sich bei der Kindertageseinrichtung um eine dem Wohnen dienende Funktion handelt, gilt der Bebauungsplan Nr. 816 als aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt (siehe S. 152 der Begründung zum FNP). Zwischen der Straße Neuer Weg und dem Kaiser-Wilhelm-Park stellt der Flächennutzungsplan eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünverbindung dar. Die Verbindung zwischen der Straße Neuer Weg und dem Kaiser-Wilhelm-Park ist im Weiteren so auszugestalten, dass der Zweckbestimmung einer Grünverbindung im Flächennutzungsplan entsprochen wird. Für den nördlichen Teil des Betriebshofs trifft der Flächennutzungsplan die Darstellung als Grünfläche. Die Festsetzung eines Parkplatzes, welcher der Kindertagesstätte wie auch weiteren Nutzungen – etwa den Sportplätzen des Kaiser-Wilhelm-Parks – zur Verfügung steht, wahrt das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB. Begründung zur Vorlage 5404/18 4 Ein Teilstück des Plangebiets an der Straße Neuer Weg liegt innerhalb des einfachen Bebauungsplanes Nr. 151 – Westparkstraße - Von-Steuben-Straße - Tenderingstraße Neuer Weg - Schroersstraße –, einem gem. § 173 Abs. 3 BBauG a. F. übergeleiteten Fluchtlinienplan. Dieser zeichnet den Verlauf der Straße Neuer Weg als öffentliche Verkehrsfläche nach und setzt im Abstand von fünf Metern hierzu eine Baufluchtlinie fest. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 816 außer Kraft gesetzt werden: − Bebauungsplan Nr. 151 – Westparkstraße - Von-Steuben-Straße - Tenderingstraße - Neuer Weg - Schroersstraße – Der Bebauungsplan Nr. 816 liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Gutachten Da Verunreinigungen des Bodens aufgrund der aktuellen Nutzung nicht auszuschließen sind, ist ein entsprechendes Gutachten voraussichtlich erforderlich. Zudem kann eine artenschutzrechtliche Vorprüfung erforderlich sein. Das Erfordernis weiterer Gutachten wird im weiteren Verfahren überprüft. Näheres zum Untersuchungsumfang wird mit den Fachbehörden im Rahmen der Behördenbeteiligung abgestimmt. Sonstiges Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr. 816 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufzustellen. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB können hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung die Vorschriften des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens angewendet werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vorliegenden Fall wird zur besseren Information der Bewohner in diesem Bereich vorgeschlagen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung soll die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB per Aushang erfolgen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg –beigefügt. Begründung zur Vorlage 5404/18 5 Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg – (ohne Maßstab) Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Geltungsbereich des Bebauungsplanes