Daten
Kommune
Krefeld
Größe
7,5 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
3910/17
Erweiterung des Stadtumbaugebietes Innenstadt
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt am ……………….. gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung die Erweiterung des in der Sitzung des
Rates am 29.04.2009 festgelegten Stadtumbaugebietes Innenstadt in den Grenzen des
beigefügten Lageplans
1. Gebietsabgrenzung
Die durch Beschluss des Rates am 29.04.2009 festgelegten Grenzen des Stadtumbaugebietes Innenstadt werden um die möglichen Trassenbereiche der geplanten
„Krefelder Promenade“ erweitert.
Die Erweiterung umfasst die Bereiche
•
westlich des Stadtumbaugebietes Innenstadt, dieser wird wie folgt begrenzt:
Bahnstrecke: Krefeld-Mönchengladbach – Bahndammsüdseite, Alte Gladbacher Straße – westliche Straßenseite, Scharfstraße – südliche Straßenseite,
Tannenstraße – westliche Straßenseite, Viersener Straße – südliche Straßenseite, Deutscher Ring – westliche Straßenseite
und
•
östlich des Stadtumbaugebietes Innenstadt, dieser wird wie folgt begrenzt:
Bahnstrecke: Krefeld-Duisburg – Bahndammsüdseite, Straße „Zur Feuerwache“ – östliche Straßenseite, Neue Ritterstraße – südliche Straßenseite, Ritterstraße – südliche Straßenseite, Siemensstraße – östliche Straßenseite.
Das von der Verwaltung fortgeschriebene Integrierte Handlungskonzept für den Bereich der Innenstadt einschließlich der dort aufgeführten Maßnahmenübersicht in
der Fassung vom 21.07.2017 liegt der Gebietserweiterung zugrunde.
2. Auswirkungen
Die §§ 137 und 139 BauGB zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der
öffentlichen Aufgabenträger sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen entsprechend anzuwenden.
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Im Stadtumbaugebiet werden u.a. die Fördermittel des Bund-Länderprogramms zur
Förderung des Stadtumbaus zur Vorbereitung und Durchführung der verschiedenen
Maßnahmen eingesetzt. Die §§ 164a und 164b BauGB werden im Stadtumbaugebiet entsprechend angewendet.
3. Bekanntmachung
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Krefeld, …………….
Der Oberbürgermeister
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