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Verwaltungsvorlage (Anlage Erweiterung Stadtumbaugebiet Innenstadt zu Vorlage Nr. 3910-17.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
7,5 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:08
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Inhalt der Datei

Anlage 3910/17 Erweiterung des Stadtumbaugebietes Innenstadt Der Rat der Stadt Krefeld beschließt am ……………….. gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung die Erweiterung des in der Sitzung des Rates am 29.04.2009 festgelegten Stadtumbaugebietes Innenstadt in den Grenzen des beigefügten Lageplans 1. Gebietsabgrenzung Die durch Beschluss des Rates am 29.04.2009 festgelegten Grenzen des Stadtumbaugebietes Innenstadt werden um die möglichen Trassenbereiche der geplanten „Krefelder Promenade“ erweitert. Die Erweiterung umfasst die Bereiche • westlich des Stadtumbaugebietes Innenstadt, dieser wird wie folgt begrenzt: Bahnstrecke: Krefeld-Mönchengladbach – Bahndammsüdseite, Alte Gladbacher Straße – westliche Straßenseite, Scharfstraße – südliche Straßenseite, Tannenstraße – westliche Straßenseite, Viersener Straße – südliche Straßenseite, Deutscher Ring – westliche Straßenseite und • östlich des Stadtumbaugebietes Innenstadt, dieser wird wie folgt begrenzt: Bahnstrecke: Krefeld-Duisburg – Bahndammsüdseite, Straße „Zur Feuerwache“ – östliche Straßenseite, Neue Ritterstraße – südliche Straßenseite, Ritterstraße – südliche Straßenseite, Siemensstraße – östliche Straßenseite. Das von der Verwaltung fortgeschriebene Integrierte Handlungskonzept für den Bereich der Innenstadt einschließlich der dort aufgeführten Maßnahmenübersicht in der Fassung vom 21.07.2017 liegt der Gebietserweiterung zugrunde. 2. Auswirkungen Die §§ 137 und 139 BauGB zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen entsprechend anzuwenden. 1 Im Stadtumbaugebiet werden u.a. die Fördermittel des Bund-Länderprogramms zur Förderung des Stadtumbaus zur Vorbereitung und Durchführung der verschiedenen Maßnahmen eingesetzt. Die §§ 164a und 164b BauGB werden im Stadtumbaugebiet entsprechend angewendet. 3. Bekanntmachung Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Krefeld, ……………. Der Oberbürgermeister 2 3