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Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Stadtumbaugebietes Innenstadt)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:08
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 24.07.2017 Nr. 3910 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 612 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 19.09.2017 Rat 19.09.2017 Betreff Erweiterung des Stadtumbaugebietes Innenstadt Beschlussentwurf: Die Erweiterung der Gebietsgrenze des in der Sitzung des Rates am 29.04.2009 festgelegten Stadtumbaugebietes Innenstadt wird gemäß § 171b Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3910 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 29.04.2009 für den Bereich der Krefelder Innenstadt ein städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Das Entwicklungskonzept ist Grundlage für eine entsprechende Gebietsfestlegung und Voraussetzung für eine mögliche Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länderprogramms „Stadtumbau West“. Bestandteil des Entwicklungskonzeptes ist neben der Darstellung möglicher Ziele und Leitsätze auch ein entsprechender Maßnahmenkatalog. Die Vielzahl der dort aufgeführten Maßnahmen war u.a. vor dem Hintergrund eines zeitlichen Förderkorridors von zunächst etwa 5-7 Jahren nicht umzusetzen. Das damalige Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) hat der Verwaltung empfohlen, Förderschwerpunkte herauszuarbeiten und hierzu ein entsprechendes Integriertes Handlungskonzept einschließlich einer modifizierten Maßnahmenübersicht aufzustellen. Das Integrierte Handlungskonzept wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung in seiner Sitzung am 27.10.2010 vorgestellt. Das Handlungskonzept ist seitdem Grundlage für die jährliche Förderantragstellung. Zwischenzeitlich wurde das Integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben. Auf die entsprechende Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes „Innenstadt“ zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung am 14.09.2017 wird verwiesen. Aus dem Handlungskonzept ergibt sich u.a., dass die sog. „Krefelder Promenade“ als multifunktionale Freizeitachse, die das Stadtgebiet von West nach Ost verbinden soll, zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ein Teil der Achse befindet sich bereits im Geltungsbereich des jetzigen Stadtumbaugebietes Innenstadt. Erste Teilabschnitte der Promenade östlich der Straße „Zur Feuerwache“ und somit außerhalb des Stadtumbaugebietes Innenstadt, sind bereits Gegenstand anderer Förderprogramme (nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz). Der Umsetzung des Gesamtprojektes wird seitens des zuständigen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr überregionale Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grund hat das Ministerium gegenüber Vertretern der Stadt eine Förderung u.a. auch der Promenadenabschnitte westlich und östlich des derzeit festgelegten Stadtumbaugebietes im Rahmen des Bund-Länderprogramms „Stadtumbau West“ in Aussicht gestellt. Voraussetzung für einen Förderzugang hierzu ist eine entsprechende Erweiterung der Gebietsabgrenzung des derzeit festgelegten Stadtumbaugebietes Innenstadt. Weitere Informationen sind dem Beschlusstext zu entnehmen, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.