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Verwaltungsvorlage (RWE-Treuhandverträge und Legitimationszession RWE-Aktien)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
314 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:08
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.02.2017 Nr. 3692 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.04.2017 Rat 04.05.2017 Betreff RWE-Treuhandverträge und Legitimationszession RWE-Aktien Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Krefeld nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Krefeld stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, nicht auf der vertraglichen Kündigungsfrist zum 01.01.2019 zu bestehen, sondern den vorzeitigen Verzicht gegenüber der SWK Stadtwerke Krefeld AG und damit die Aufhebung der RWE-Treuhandverträge und der Legitimationszession zum Ablauf des 30.06.2017 zu erklären, zu. 3. Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte vorbehaltlich der Nichteinwendung der Kommunalaufsichtsbehörde umzusetzen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3692 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 07.09.2015 hat die SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) die Treuhandverträge zum 01.01.2019 entsprechend der Bestimmungen der Treuhandverträge fristgerecht gekündigt. Darüber hinaus hat sie die zum 12.05.2003 erteilte Legitimationszession zum gleichen Zeitpunkt widerrufen. Im Rahmen der weiteren Korrespondenz in dieser Sache hat die SWK AG auch einer Aufhebung zum Ablauf des 30.06.2017 zugestimmt. Vorgeschichte Die Stadt Krefeld ist seit 1927 Gesellschafterin des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA). Laut § 2 der Satzung sind deren Gesellschafter mittelbar oder unmittelbar an der RWE AG beteiligt. Gegenstand des VkA ist die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und damit zusammenhängenden kommunalpolitischen Fragen sowie die Unterstützung ihrer Gesellschafter bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge und bei der Darbietung einer sicheren und preiswerten Ver- und Entsorgung in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall. Die Gesellschaft vertritt die Interessen ihrer Gesellschafter gegenüber der RWE AG. Über die Aktien an der RWE AG, die sich zu diesem Zeitpunkt im Eigentum der Stadt Krefeld befanden, wurde am 19.04.1927 mit der Stadt Essen als Treuhänderin der RWE AG ein Bindungsvertrag geschlossen. Inhalt des Bindungsvertrages ist, dass die Veräußerungen von Anteilen an der RWE AG die diesem Bindungsvertrag unterliegen, nur mit Zustimmung des VkA erfolgen dürfen. Treuhandverträge In den vergangenen Jahrzehnten hat die Stadt Krefeld diese RWE-Aktien zur Kapitalausstattung sowie zur Steigerung der Ertragskraft in die Krefelder Versorgungs- und Verkehrs GmbH (KVV) und die Krefelder Verkehrs AG (KREVAG) eingebracht. Der Abschluss der Treuhandverhältnisse hatte zum Ziel, den Erfordernissen des Bindungsvertrages zu genügen, der auch nach § 13 der Satzung des VkA verpflichtende Wirkung für die Gesellschafter des VkA hat. Mit den Treuhandverträgen erhielt die Gesellschaft wirtschaftliches Eigentum an den Aktien und das Recht auf die Gewinnausschüttung und die Bilanzierung. Die Ausübung der Stimmrechte und die Verwaltung der Aktien obliegen bis heute der Stadt Krefeld. Nach § 6 Abs. 2 des jeweiligen Treuhandvertrages ist die Stadt Krefeld zur unentgeltlichen Rückübertragung des juristischen Eigentums auf die SWK AG bei Beendigung des jeweiligen Treuhandvertrages verpflichtet. Die Entwicklung des Bestandes des Treuhanddepots stellt sich wie folgt dar: Anzahl Aktien Anfangsbestand 15.02.1982 0 20.746 Einbringungsvertrag in die KVV Begründung Seite 3 Bestand 20.746 12.04.1983 25.415 Verkauf an die KVV 12.04.1983 5.187 Verkauf an die KVV Bestand 01.07.1988 Bestand 1990 Bestand 1993 Bestand 1996 Bestand 2011 Bestand zum 21.02.2017 51.348 30.770 Verkauf an die KREVAG 82.118 82.118 Übergang an die SWK AG 82.118 Verkauf an die RW Kommunale Finanzbeteiligungs- GmbH und die RW Gesellschaft für kommunale Beteiligungen mbH gegen Anteile an diesen Unternehmen -> 2002 Verschmelzung in die RW Holding AG, Vereinbarung vom 22.12.1992 zur analogen Anwendung des Treuhandvertrages v. - 60.060 01.07.1988 22.058 Nennbetrag 50,00 DM 220.580 Reduzierung des Nennbetrages auf 5,00 DM 220.580 232.189 Kapitalerhöhung um 11.609 Aktien 232.189 Gemeinsam mit dem Einbringungsvertrag vom 15.02.1982 wurden 20.746 Aktien mit einem Nennwert von 50,00 DM zum Zwecke der verbesserten Kapitalausstattung in die KVV eingebracht. Gemeinsam mit dem Einbringungsvertrag wurde ein Treuhandvertrag abgeschlossen. Am 12.04.1983 wurden darüber hinaus 25.415 Aktien an die KVV verkauft. Auch hier wurde ein Treuhandvertrag geschlossen. Dazu wurden weitere 5.187 Aktien unentgeltlich an die KVV im Sinne des Treuhandvertrages vom 15.02.1982 übertragen. Am 01.07.1988 wurden als letzter Schritt ebenfalls 30.770 Aktien an die KREVAG verkauft und ein Treuhandvertrag geschlossen. Im Zuge der Verschmelzung der KVV und der KREVAG auf die SWK AG 1990, gingen die Verträge an die SWK AG über und wurden seitdem als Treuhanddepot bezeichnet. 1993 wurden im Zuge der Umwandlung der RWE AG 60.060 Aktien an die RW Kommunale Finanzbeteiligungs- GmbH und die RW Gesellschaft für kommunale Beteiligungen mbH gegen den Erhalt von Anteilen an dem jeweiligen Unternehmen verkauft. Diese beiden Gesellschaft wurden in 2002 mit der neu strukturierten RW Holding AG verschmolzen. Für die in dieser Form eingebrachten Treuhandaktien wurden die Treuhandverträge aufgelöst und stattdessen eine Vereinbarung (Dringlichkeitsbeschluss 22.12.1992) getroffen, dass die Stadt Krefeld im Namen der SWK AG die neuen Anteile an den beiden Unternehmen analog zur Laufzeit und den Inhalten des Treuhandvertrages vom 01.07.1988 verwaltet. In 1996 wurde, mit einem Aktienbestand von 22.058, der Nennbetrag von 50,00 DM auf 5,00 DM reduziert. Der Aktienbestand des Treuhanddepots betrug danach 220.580 Aktien. Im Zuge der Kapitalerhöhung im Dezember 2011 erhöhte sich der Bestand auf 232.189 Aktien. Legitimationszession Neben dem Treuhanddepot existiert seit dem 12.05.2003 zudem eine Legitimationszession zwischen der SWK AG und der Stadt Krefeld über 312.342 Aktien, die unmittelbar durch die SWK AG an der RWE AG gehalten werden. Diese Aktien unterliegen nicht dem Bindungsvertrag vom 19.04.1927. Ferner hält die SWK 296.725 Aktien an der RW Holding AG, die wiederum Anteile an der RWE AG hält. Aufgrund einer Umwandlung des Beteiligungsmodells bei der RWE AG Anfang 1993 wurde Begründung Seite 4 auf Grundlage des Dringlichkeitsbeschlusses vom 22.12.1992 beschlossen, 60.060 Aktien aus dem Treuhanddepot zu nehmen und an die neu gegründeten Unternehmen RW Kommunale Finanzbeteiligungs- GmbH und die RW Gesellschaft für kommunale Beteiligungen mbH zu verkaufen. Im Gegenzug erhielt man dementsprechend einen Anteil von 10% an diesen Unternehmen. Beide Unternehmen gingen 2002 in der RW Holding AG auf. Zum 30.12.2013 hat die SWK AG mit den Aktien an der RW Holding AG am Poolmodell teilgenommen (Ratsbeschluss vom 12.12.2013, Vorlage 5351/13). Die Legitimationszession berechtigt die Stadt Krefeld die Anteile der SWK AG die nicht durch die Treuhandverträge abgedeckt sind, sowohl gegenüber der RWE AG als auch gegenüber der RW Holding AG auf der Hauptversammlung zu vertreten und das Stimmrecht auszuüben. Eigene Aktien Die Stadt Krefeld hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.12.2006 (Vorlage 2171/06) ihre bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen eines Nießbrauchsvertrages an die SWK AG gestellten 708.900 Aktien mit einem Erlös von 62.398.649,42 EUR veräußert. Sie verfügt seit diesem Zeitpunkt über keine eigenen RWE-Aktien mehr. Folgen der Kündigung und des Widerrufs Durch die Kündigung der Treuhandverträge und den Widerruf der Legitimationszession strebt die SWK AG an, zukünftig ihren bilanziellen Handlungsspielraum bei der Bewertung von Aktien vor dem Hintergrund der Entwicklung des Aktienkurses der RWE-Aktie zu verbessern. Wirtschaftliche Folgen aus Kündigung und Widerruf für die Stadt Krefeld sind nicht zu erwarten, da entsprechend der Treuhandverträge und der Legitimationszession die SWK AG schon vorher die RWE-Aktien bilanziell erfasst und die Dividenden vereinnahmt hat. Die Gesellschaftereigenschaft der Stadt Krefeld beim VkA ist von der Kündigung und dem Widerruf nicht betroffen, da dafür auch die mittelbare Beteiligung an der RWE AG ausreicht. Ein Repräsentationsrecht ist damit nicht verbunden. Die Aktien unterliegen auch nach Wegfall des Treuhandverhältnisses weiterhin dem Bindungsvertrag. Zudem ist die SWK AG ebenfalls Gesellschafterin des VkA. Durch die Kündigung erfolgt kein Eigentümerwechsel, der ein Vorkaufsrecht anderer VkA-Gesellschafter entsprechend des Bindungsvertrages auslösen würde. Es handelt sich lediglich um eine Rückübertragung im Rahmen der Treuhandauflösung. Dem VkA sind der Form halber Kündigung und Widerruf mitzuteilen. Aus aufsichtsbehördlicher Sicht handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Vorgang. Der Form halber wurde die Kommunalaufsichtsbehörde jedoch bereits im Vorfeld über diesen Schritt informiert. Das bei der Sparkasse Krefeld geführte Treuhanddepot über 232.189 RWE-Aktien ist aufzulösen. Die Auflösung erfolgt durch den Treuhandgeber SWK AG. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, gegenüber der SWK AG vorzeitig zum 30.06.2017 auf die Kündigungs- und die daran gekoppelte Widerrufsfrist zu verzichten und damit die RWETreuhandverträge und die Legitimationszession aufzuheben. Dies ermöglicht der SWK AG bereits zu einem früheren Zeitpunkt ihren bilanziellen Handlungsspielraum zu verbessern. Dies ist als Zeichen des Goodwills gegenüber der 100%igen Konzerntochter zu sehen. Ein wirtschaftlicher Nachteil für Stadt Krefeld besteht nicht. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Schritte durch die Verwaltung vorzunehmen: Begründung Seite 5 1. Verzichtserklärung gegenüber der SWK AG zum 30.06.2017. 2. Mitteilung an den VkA über die Beendigung der Treuhandverträge und das Erlöschen der Legitimationszession. 3. Auflösung des Sparkassendepots und Übertragung des juristischen Eigentums auf die SWK AG.