Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:08
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.02.2017
Nr.
3692 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.04.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
RWE-Treuhandverträge und Legitimationszession RWE-Aktien
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Krefeld nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Krefeld stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, nicht auf der vertraglichen
Kündigungsfrist zum 01.01.2019 zu bestehen, sondern den vorzeitigen Verzicht gegenüber der
SWK Stadtwerke Krefeld AG und damit die Aufhebung der RWE-Treuhandverträge und der Legitimationszession zum Ablauf des 30.06.2017 zu erklären, zu.
3. Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte vorbehaltlich
der Nichteinwendung der Kommunalaufsichtsbehörde umzusetzen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3692 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 07.09.2015 hat die SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) die Treuhandverträge zum 01.01.2019 entsprechend der Bestimmungen der Treuhandverträge fristgerecht gekündigt. Darüber hinaus hat sie die zum 12.05.2003 erteilte Legitimationszession zum gleichen
Zeitpunkt widerrufen. Im Rahmen der weiteren Korrespondenz in dieser Sache hat die SWK AG
auch einer Aufhebung zum Ablauf des 30.06.2017 zugestimmt.
Vorgeschichte
Die Stadt Krefeld ist seit 1927 Gesellschafterin des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre
GmbH (VkA). Laut § 2 der Satzung sind deren Gesellschafter mittelbar oder unmittelbar an der
RWE AG beteiligt. Gegenstand des VkA ist die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und damit zusammenhängenden kommunalpolitischen Fragen sowie die Unterstützung ihrer Gesellschafter bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge und bei der Darbietung einer sicheren und preiswerten
Ver- und Entsorgung in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall. Die Gesellschaft vertritt die Interessen ihrer Gesellschafter gegenüber der RWE AG.
Über die Aktien an der RWE AG, die sich zu diesem Zeitpunkt im Eigentum der Stadt Krefeld befanden, wurde am 19.04.1927 mit der Stadt Essen als Treuhänderin der RWE AG ein Bindungsvertrag geschlossen. Inhalt des Bindungsvertrages ist, dass die Veräußerungen von Anteilen an
der RWE AG die diesem Bindungsvertrag unterliegen, nur mit Zustimmung des VkA erfolgen dürfen.
Treuhandverträge
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Stadt Krefeld diese RWE-Aktien zur Kapitalausstattung
sowie zur Steigerung der Ertragskraft in die Krefelder Versorgungs- und Verkehrs GmbH (KVV)
und die Krefelder Verkehrs AG (KREVAG) eingebracht. Der Abschluss der Treuhandverhältnisse
hatte zum Ziel, den Erfordernissen des Bindungsvertrages zu genügen, der auch nach § 13 der
Satzung des VkA verpflichtende Wirkung für die Gesellschafter des VkA hat. Mit den Treuhandverträgen erhielt die Gesellschaft wirtschaftliches Eigentum an den Aktien und das Recht auf die
Gewinnausschüttung und die Bilanzierung. Die Ausübung der Stimmrechte und die Verwaltung
der Aktien obliegen bis heute der Stadt Krefeld. Nach § 6 Abs. 2 des jeweiligen Treuhandvertrages ist die Stadt Krefeld zur unentgeltlichen Rückübertragung des juristischen Eigentums auf die
SWK AG bei Beendigung des jeweiligen Treuhandvertrages verpflichtet.
Die Entwicklung des Bestandes des Treuhanddepots stellt sich wie folgt dar:
Anzahl Aktien
Anfangsbestand
15.02.1982
0
20.746 Einbringungsvertrag in die KVV
Begründung
Seite 3
Bestand
20.746
12.04.1983
25.415 Verkauf an die KVV
12.04.1983
5.187 Verkauf an die KVV
Bestand
01.07.1988
Bestand
1990
Bestand
1993
Bestand
1996
Bestand
2011
Bestand zum 21.02.2017
51.348
30.770 Verkauf an die KREVAG
82.118
82.118 Übergang an die SWK AG
82.118
Verkauf an die RW Kommunale Finanzbeteiligungs- GmbH und die RW Gesellschaft für kommunale Beteiligungen mbH gegen Anteile an diesen Unternehmen -> 2002 Verschmelzung in die
RW Holding AG, Vereinbarung vom 22.12.1992 zur
analogen Anwendung des Treuhandvertrages v.
- 60.060 01.07.1988
22.058 Nennbetrag 50,00 DM
220.580 Reduzierung des Nennbetrages auf 5,00 DM
220.580
232.189 Kapitalerhöhung um 11.609 Aktien
232.189
Gemeinsam mit dem Einbringungsvertrag vom 15.02.1982 wurden 20.746 Aktien mit einem
Nennwert von 50,00 DM zum Zwecke der verbesserten Kapitalausstattung in die KVV eingebracht. Gemeinsam mit dem Einbringungsvertrag wurde ein Treuhandvertrag abgeschlossen. Am
12.04.1983 wurden darüber hinaus 25.415 Aktien an die KVV verkauft. Auch hier wurde ein
Treuhandvertrag geschlossen. Dazu wurden weitere 5.187 Aktien unentgeltlich an die KVV im
Sinne des Treuhandvertrages vom 15.02.1982 übertragen.
Am 01.07.1988 wurden als letzter Schritt ebenfalls 30.770 Aktien an die KREVAG verkauft und
ein Treuhandvertrag geschlossen.
Im Zuge der Verschmelzung der KVV und der KREVAG auf die SWK AG 1990, gingen die Verträge
an die SWK AG über und wurden seitdem als Treuhanddepot bezeichnet.
1993 wurden im Zuge der Umwandlung der RWE AG 60.060 Aktien an die RW Kommunale Finanzbeteiligungs- GmbH und die RW Gesellschaft für kommunale Beteiligungen mbH gegen den
Erhalt von Anteilen an dem jeweiligen Unternehmen verkauft. Diese beiden Gesellschaft wurden
in 2002 mit der neu strukturierten RW Holding AG verschmolzen.
Für die in dieser Form eingebrachten Treuhandaktien wurden die Treuhandverträge aufgelöst
und stattdessen eine Vereinbarung (Dringlichkeitsbeschluss 22.12.1992) getroffen, dass die Stadt
Krefeld im Namen der SWK AG die neuen Anteile an den beiden Unternehmen analog zur Laufzeit und den Inhalten des Treuhandvertrages vom 01.07.1988 verwaltet.
In 1996 wurde, mit einem Aktienbestand von 22.058, der Nennbetrag von 50,00 DM auf 5,00 DM
reduziert. Der Aktienbestand des Treuhanddepots betrug danach 220.580 Aktien.
Im Zuge der Kapitalerhöhung im Dezember 2011 erhöhte sich der Bestand auf 232.189 Aktien.
Legitimationszession
Neben dem Treuhanddepot existiert seit dem 12.05.2003 zudem eine Legitimationszession zwischen der SWK AG und der Stadt Krefeld über 312.342 Aktien, die unmittelbar durch die SWK AG
an der RWE AG gehalten werden. Diese Aktien unterliegen nicht dem Bindungsvertrag vom
19.04.1927.
Ferner hält die SWK 296.725 Aktien an der RW Holding AG, die wiederum Anteile an der RWE AG
hält. Aufgrund einer Umwandlung des Beteiligungsmodells bei der RWE AG Anfang 1993 wurde
Begründung
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auf Grundlage des Dringlichkeitsbeschlusses vom 22.12.1992 beschlossen, 60.060 Aktien aus
dem Treuhanddepot zu nehmen und an die neu gegründeten Unternehmen RW Kommunale
Finanzbeteiligungs- GmbH und die RW Gesellschaft für kommunale Beteiligungen mbH zu verkaufen. Im Gegenzug erhielt man dementsprechend einen Anteil von 10% an diesen Unternehmen. Beide Unternehmen gingen 2002 in der RW Holding AG auf. Zum 30.12.2013 hat die SWK
AG mit den Aktien an der RW Holding AG am Poolmodell teilgenommen (Ratsbeschluss vom
12.12.2013, Vorlage 5351/13).
Die Legitimationszession berechtigt die Stadt Krefeld die Anteile der SWK AG die nicht durch die
Treuhandverträge abgedeckt sind, sowohl gegenüber der RWE AG als auch gegenüber der RW
Holding AG auf der Hauptversammlung zu vertreten und das Stimmrecht auszuüben.
Eigene Aktien
Die Stadt Krefeld hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.12.2006 (Vorlage 2171/06) ihre
bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen eines Nießbrauchsvertrages an die SWK AG gestellten
708.900 Aktien mit einem Erlös von 62.398.649,42 EUR veräußert.
Sie verfügt seit diesem Zeitpunkt über keine eigenen RWE-Aktien mehr.
Folgen der Kündigung und des Widerrufs
Durch die Kündigung der Treuhandverträge und den Widerruf der Legitimationszession strebt
die SWK AG an, zukünftig ihren bilanziellen Handlungsspielraum bei der Bewertung von Aktien
vor dem Hintergrund der Entwicklung des Aktienkurses der RWE-Aktie zu verbessern.
Wirtschaftliche Folgen aus Kündigung und Widerruf für die Stadt Krefeld sind nicht zu erwarten,
da entsprechend der Treuhandverträge und der Legitimationszession die SWK AG schon vorher
die RWE-Aktien bilanziell erfasst und die Dividenden vereinnahmt hat.
Die Gesellschaftereigenschaft der Stadt Krefeld beim VkA ist von der Kündigung und dem Widerruf nicht betroffen, da dafür auch die mittelbare Beteiligung an der RWE AG ausreicht. Ein Repräsentationsrecht ist damit nicht verbunden. Die Aktien unterliegen auch nach Wegfall des
Treuhandverhältnisses weiterhin dem Bindungsvertrag. Zudem ist die SWK AG ebenfalls Gesellschafterin des VkA. Durch die Kündigung erfolgt kein Eigentümerwechsel, der ein Vorkaufsrecht
anderer VkA-Gesellschafter entsprechend des Bindungsvertrages auslösen würde. Es handelt
sich lediglich um eine Rückübertragung im Rahmen der Treuhandauflösung. Dem VkA sind der
Form halber Kündigung und Widerruf mitzuteilen.
Aus aufsichtsbehördlicher Sicht handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Vorgang. Der
Form halber wurde die Kommunalaufsichtsbehörde jedoch bereits im Vorfeld über diesen Schritt
informiert.
Das bei der Sparkasse Krefeld geführte Treuhanddepot über 232.189 RWE-Aktien ist aufzulösen.
Die Auflösung erfolgt durch den Treuhandgeber SWK AG.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, gegenüber der SWK AG vorzeitig zum 30.06.2017 auf die Kündigungs- und die daran gekoppelte Widerrufsfrist zu verzichten und damit die RWETreuhandverträge und die Legitimationszession aufzuheben. Dies ermöglicht der SWK AG bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ihren bilanziellen Handlungsspielraum zu verbessern. Dies ist als
Zeichen des Goodwills gegenüber der 100%igen Konzerntochter zu sehen. Ein wirtschaftlicher
Nachteil für Stadt Krefeld besteht nicht.
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Schritte durch die Verwaltung vorzunehmen:
Begründung
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1. Verzichtserklärung gegenüber der SWK AG zum 30.06.2017.
2. Mitteilung an den VkA über die Beendigung der Treuhandverträge und das Erlöschen der Legitimationszession.
3. Auflösung des Sparkassendepots und Übertragung des juristischen Eigentums auf die SWK AG.