Daten
Kommune
Krefeld
Größe
145 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr 2017
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
824.186.735 Euro
858.695.111 Euro
775.162.850 Euro
768.783.847 Euro
53.995.857 Euro
69.718.490 Euro
9.343.630 Euro
8.695.801 Euro
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf
9.343.630 Euro
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
52.420.590 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
34.508.376 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf
520.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt worden:
1.
1.1.
1.2.
2.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf
265 v. H.
533 v. H.
480 v. H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen
sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§8
a)
Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind
- zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechenden Einrichtungen
2.438.180 Euro
- zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt
6.905.450 Euro
bestimmt.
b)
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr
2017 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen.
c)
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs.4 S.2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt.
d)
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von den Wertgrenzen in der
Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß
§ 83 GO NRW für die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW auszusprechen, sofern die Deckung durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen
Information des Rates bleibt hiervon unberührt.