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Verwaltungsvorlage (HH-Satzung 2017.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
145 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:09
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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2017 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 824.186.735 Euro 858.695.111 Euro 775.162.850 Euro 768.783.847 Euro 53.995.857 Euro 69.718.490 Euro 9.343.630 Euro 8.695.801 Euro §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 9.343.630 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 52.420.590 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 34.508.376 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt worden: 1. 1.1. 1.2. 2. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 265 v. H. 533 v. H. 480 v. H. §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 a) Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind - zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechenden Einrichtungen 2.438.180 Euro - zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt 6.905.450 Euro bestimmt. b) Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr 2017 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen. c) Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs.4 S.2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt. d) Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von den Wertgrenzen in der Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW auszusprechen, sofern die Deckung durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt.