Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:10
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.11.2016
Nr.
3443 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
08.12.2016
Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt gemäß §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW 2016, S. 966 ), für das Haushaltsjahr 2017 die beiliegende
Haushaltssatzung.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3443 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vorgeschlagene Fassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, die im Entwurf dem Rat am
29.09.2016 (Vorlage 3075/16) vorgelegt wurde, berücksichtigt die vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 29.11.2016 ausgesprochenen Empfehlungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2017. Deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan ergeben sich aus
dem beigefügten Veränderungsnachweis (s. Anlage).
Auswirkungen auf die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020
Bei der folgenden HSK - Maßnahme ergibt sich aufgrund aktueller Kalkulationen eine Verbesserung der
Konsolidierungsbeträge ab 2017.
IV-14: Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege (ohne Offener Ganztag)
2016
Entwurf
2018
2019
2020
720.425
1.733.331
1.733.331
1.733.331
1.733.331
0
120.000
120.000
120.000
120.000
720.425
1.853.331
1.853.331
1.853.331
1.853.331
Veränderung
Neu
2017
Aufgrund der politischen Beschlüsse des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vom 29.11.2016 sollen die bisherigen Maßnahmen I-02 - Privatisierung des Stadtmarketings und I-05 Strategische Stadtentwicklung zukünftig zusammengefasst werden unter der Bezeichnung I-02 - Strategische Neuausrichtung Stadtentwicklung und Stadtmarketing -. Gleichzeitig sollen durch verbesserte Fördermittelakquise und - controlling Mehrerträge generiert werden.
I-02: Strategische Neuausrichtung Stadtentwicklung und Stadtmarketing (bisher I-02 und I-05)
2016
Entwurf
2018
2019
2020
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
0
0
200.000
400.000
650.000
150.000
150.000
350.000
450.000
800.000
Veränderung
Neu
2017
Darüber hinaus ergeben sich aus der Anpassung einzelner Zuschüsse folgende Auswirkungen auf HSK Maßnahmen:
III-13: Kürzung der Zuschussleistungen
2016
Entwurf
2018
2019
2020
113.258
113.258
113.258
113.258
113.258
0
4.000
4.000
4.000
4.000
113.258
117.258
117.258
117.258
117.258
Veränderung
Neu
2017
VI-04: Kürzung der Zuschussleistungen
2016
Entwurf
Veränderung
Neu
2017
2018
2019
2020
77.842
77.842
77.842
77.842
77.842
0
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
77.842
73.842
73.842
73.842
73.842
Begründung
Seite 3
Weiterhin ergeben sich bei der folgenden Maßnahme redaktionelle Änderungen in der Maßnahmenbezeichnung bzw. Erläuterung, ohne dass damit finanzielle Auswirkungen verbunden sind:
Neue Bezeichnung und Erläuterung:
A – 01:
Neufassung der Hundesteuersatzung
Neufassung der Hundesteuersatzung
1. Anhebung der Hundesteuersätze um 10 Prozent
2. Begrenzung der Subventionstatbestände für einkommensschwache Personen auf einen Hund
3. Einführung eines neuen Steuertatbestandes mit erhöhtem Steuersatz für gefährliche Hunde (sog.
Kampfhunde)
Begründung:
Bei der Aufstellung des HSK-Zieles im Jahr 2015 ist die Verwaltung von einer Hundeneuerfasssung von ca.
10 % ausgegangen. Aufgrund der Ankündigungen einer Hundebestandsaufnahme in den lokalen Medien
haben zahlreiche Hundehalter freiwillig ihren Hund angemeldet. Dadurch konnten inzwischen rund 12 %
und damit fast 1.450 steuerlich neu erfasste Hunde verzeichnet werden. Somit konnte das monetäre HSKZiel bei der Hundesteuer erreicht werden - auch ohne Beauftragung eines externen Unternehmens. Eine
Beauftragung erscheint somit unter gleichzeitiger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als
nicht mehr geboten. Insofern ist die Erläuterung der HSK-Maßnahme anzupassen.