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Verwaltungsvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
327 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:10
Verwaltungsvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2017) Verwaltungsvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2017) Verwaltungsvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2017) Verwaltungsvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.11.2016 Nr. 3443 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 08.12.2016 Betreff Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2017 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt gemäß §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW 2016, S. 966 ), für das Haushaltsjahr 2017 die beiliegende Haushaltssatzung. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3443 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die vorgeschlagene Fassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, die im Entwurf dem Rat am 29.09.2016 (Vorlage 3075/16) vorgelegt wurde, berücksichtigt die vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 29.11.2016 ausgesprochenen Empfehlungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2017. Deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan ergeben sich aus dem beigefügten Veränderungsnachweis (s. Anlage). Auswirkungen auf die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 Bei der folgenden HSK - Maßnahme ergibt sich aufgrund aktueller Kalkulationen eine Verbesserung der Konsolidierungsbeträge ab 2017. IV-14: Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege (ohne Offener Ganztag) 2016 Entwurf 2018 2019 2020 720.425 1.733.331 1.733.331 1.733.331 1.733.331 0 120.000 120.000 120.000 120.000 720.425 1.853.331 1.853.331 1.853.331 1.853.331 Veränderung Neu 2017 Aufgrund der politischen Beschlüsse des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 29.11.2016 sollen die bisherigen Maßnahmen I-02 - Privatisierung des Stadtmarketings und I-05 Strategische Stadtentwicklung zukünftig zusammengefasst werden unter der Bezeichnung I-02 - Strategische Neuausrichtung Stadtentwicklung und Stadtmarketing -. Gleichzeitig sollen durch verbesserte Fördermittelakquise und - controlling Mehrerträge generiert werden. I-02: Strategische Neuausrichtung Stadtentwicklung und Stadtmarketing (bisher I-02 und I-05) 2016 Entwurf 2018 2019 2020 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 0 0 200.000 400.000 650.000 150.000 150.000 350.000 450.000 800.000 Veränderung Neu 2017 Darüber hinaus ergeben sich aus der Anpassung einzelner Zuschüsse folgende Auswirkungen auf HSK Maßnahmen: III-13: Kürzung der Zuschussleistungen 2016 Entwurf 2018 2019 2020 113.258 113.258 113.258 113.258 113.258 0 4.000 4.000 4.000 4.000 113.258 117.258 117.258 117.258 117.258 Veränderung Neu 2017 VI-04: Kürzung der Zuschussleistungen 2016 Entwurf Veränderung Neu 2017 2018 2019 2020 77.842 77.842 77.842 77.842 77.842 0 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 77.842 73.842 73.842 73.842 73.842 Begründung Seite 3 Weiterhin ergeben sich bei der folgenden Maßnahme redaktionelle Änderungen in der Maßnahmenbezeichnung bzw. Erläuterung, ohne dass damit finanzielle Auswirkungen verbunden sind: Neue Bezeichnung und Erläuterung: A – 01: Neufassung der Hundesteuersatzung Neufassung der Hundesteuersatzung 1. Anhebung der Hundesteuersätze um 10 Prozent 2. Begrenzung der Subventionstatbestände für einkommensschwache Personen auf einen Hund 3. Einführung eines neuen Steuertatbestandes mit erhöhtem Steuersatz für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) Begründung: Bei der Aufstellung des HSK-Zieles im Jahr 2015 ist die Verwaltung von einer Hundeneuerfasssung von ca. 10 % ausgegangen. Aufgrund der Ankündigungen einer Hundebestandsaufnahme in den lokalen Medien haben zahlreiche Hundehalter freiwillig ihren Hund angemeldet. Dadurch konnten inzwischen rund 12 % und damit fast 1.450 steuerlich neu erfasste Hunde verzeichnet werden. Somit konnte das monetäre HSKZiel bei der Hundesteuer erreicht werden - auch ohne Beauftragung eines externen Unternehmens. Eine Beauftragung erscheint somit unter gleichzeitiger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als nicht mehr geboten. Insofern ist die Erläuterung der HSK-Maßnahme anzupassen.