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Verwaltungsvorlage (Erläuternder Bericht zur Vorlage Nr. 114/14 für den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 02.09.2014 - "9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:10
Verwaltungsvorlage (Erläuternder Bericht zur Vorlage Nr. 114/14  für den Ausschuss  für Bauen, Wohnen und Mobilität am 02.09.2014 - "9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld") Verwaltungsvorlage (Erläuternder Bericht zur Vorlage Nr. 114/14  für den Ausschuss  für Bauen, Wohnen und Mobilität am 02.09.2014 - "9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld") Verwaltungsvorlage (Erläuternder Bericht zur Vorlage Nr. 114/14  für den Ausschuss  für Bauen, Wohnen und Mobilität am 02.09.2014 - "9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld")

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.10.2014 Nr. 627 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 6601 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 25.11.2014 Betreff Erläuternder Bericht zur Vorlage Nr. 114/14 für den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 02.09.2014 - "9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld" Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 627 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit der 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 (Erschließungsbeitragssatzung) wurden die bisher für die Jahre 1913 bis 2010 festgesetzten Einheitssätze für die erstmalige Herstellung der nach dem Baugesetzbuch abzurechnenden Entwässerungseinrichtung um die Jahre 2011-2013 ergänzt. Die entsprechende Ratsvorlage wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.09.2014 beraten und beschlossen. In diesem Zusammenhang bat der Ausschuss um einen erläuternden Bericht der Verwaltung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität. Grundsätzlich werden die Erschließungsbeiträge in der Stadt Krefeld - bis auf die Kosten für die Herstellung der Einrichtungen für die Entwässerungen der Erschließungsanlagen - nach den tatsächlich entstandenen Kosten erhoben. Soweit es sich um die Kosten für Senken, Senkenanschlussleitungen, Rinnen und dergleichen handelt, wird der dafür erforderliche Aufwand ebenfalls nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet, ebenso in den Fällen, in denen das Niederschlagswasser einer örtlichen Versickerung im Straßenbereich (z.B. Rigolen) zugeführt wird. Lediglich die Kosten für die Aufnahme des Niederschlagwassers der Straße in den Kanal werden über Einheitssätze in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen. Das Baugesetzbuch gestattet den Städten und Gemeinden eine Pauschalierung der Entwässerungskosten, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Der Mehraufwand bei einer Abrechnung nach tatsächlich entstandenen Kosten wäre erheblich. Bei der Erschließungsbeitragsabrechnung der derzeit noch unfertigen Straßen ist der Kanal häufig bereits vor Jahrzehnten betriebsfertig hergestellt worden. Bei einer Abrechnung nach tatsächlichen Kosten müssten aus den alten Unternehmerabrechnungen, soweit sie überhaupt noch vorhanden sind, die auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteile zeitaufwendig herausgerechnet werden. Bei der Abrechnung nach Einheitssätzen dagegen wird die angeschlossene Straßenfläche mit dem jeweiligen Einheitssatz, gestaffelt nach Herstellungsjahr, multipliziert. Stichproben ergaben, dass unter anderem auch in den Städten Köln, Oberhausen, Duisburg, Mönchengladbach und Mülheim an der Ruhr die Abrechnung der Entwässerungskosten nach Einheitssätzen erfolgt. Bereits die erste Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Krefeld nach Einführung des Bundesbaugesetzes im Jahre 1961 sah eine Abrechnung der Entwässerungskosten nach Einheitssätzen vor. Bei der Änderung der Erschließungsbeitragssatzung im Jahre 1990 entschied sich der Rat der Stadt Krefeld für die Beibehaltung dieser Abrechnungsmethode und setzte auf der Basis einer durch ein Ingenieurbüro nach den geltenden Vorschriften des Baugesetzbuches überarbeiteten Kalkulation die Einheitssätze neu fest. Hierbei wurden die in der Stadt üblicherweise durchschnittlich aufgewendeten Kosten für die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen zugrunde gelegt. Außerdem hatte die Stadt Krefeld die grundlegenden Kostenunterschiede zwischen den vorhandenen Misch- und Trennsystemen bei der Satzungsaufstellung zu beachten und somit getrennt zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Einheitssätze wurden somit die tatsächlichen Herstellungskosten für die Entwässerung zugrunde gelegt. Insofern würde sich bei der deutlich verwaltungsaufwendigeren Spitzabrechnung keine wesentliche Änderung des Deckungsbetrages ergeben. Die Fortschreibung entsprechend der Entwicklung der Preisindizes im Baubereich stellt sicher, dass die Einheitssätze die Kosten des jeweiligen Herstellungsjahres abbilden.