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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
295 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:10
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt –  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt –  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt –  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt –  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt –  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt –  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld 1883 /15 öffentlich Datum 06.10.2015 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.11.2015 Bezirksvertretung Mitte 03.12.2015 Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Beschlussentwurf: I. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in öffentlicher Veranstaltung durchzuführen. II. Die Bezirksvertretung Krefeld - Mitte nimmt den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 794 (V) abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1883 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt – hat der Rat der Stadt Krefeld am 5. Februar 2015 den einleitenden Beschluss gefasst. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Hauptgeschäftsbereich der Krefelder Innenstadt und ist Teil des Einkaufszentrums Schwanenmarkt. Der Schwanenmarkt wurde bereits 1976 eröffnet und war eines der ersten innerstädtischen Einkaufszentren Deutschlands. In den Jahren 2001 bis 2003 wurde der Schwanenmarkt von Grund auf umgebaut. Auf einer Grundfläche von ca. 10.000 m2 bietet der Schwanenmarkt im Erdgeschoss neben ca. 50 Läden auch ein vielfältiges Gastronomieangebot an. Zugänge bestehen von der Hochstraße, dem Schwanenmarkt und dem Dionysiusplatz. In den Obergeschossen finden sich Dienstleistungsbetriebe und ein 12-geschossiges Wohnhochhaus. Des Weiteren ist zur Breite Straße im obersten der vier Geschosse eine städtische Kindertagesstätte unter-gebracht, mit Außenspielflächen auf dem Dach des angrenzenden Parkhauses. Es gibt am Schwanenmarkt etwas über 700 Parkplätze. Diese sind aufgeteilt in einem öffentlichen Parkhaus mit Zufahrt von der Evertsstraße und einer privaten Tiefgarage, die ebenfalls der Öffentlichkeit gegen Gebühr zur Verfügung gestellt wird. Das Parkhaus an der Evertsstraße sowie die Tiefgarage an der Breite Straße sind direkt mit der Ladenpassage verbunden. Der Schwanenmarkt ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Bus- und Straßenbahn - Haltestelle Rheinstraße zu erreichen. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 794 (V) umfasst den südlichen Teil des Schwanenmarktes mit dem Parkhaus sowie die angrenzenden Grundstücke zwischen Breitestraße und Hochstraße. Darüber hinaus sind die Verkehrsflächen Breite Straße, Evertsstraße und Schwanenmarkt Inhalt des Bebauungsplans. Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Krefeld-Mitte und umfasst eine Fläche von ca. 13.850 m². Anlass und Ziel der Planung Der Vorhabenträger hat am 27. Oktober 2014 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Shopping-Centers im Bereich des heutigen Parkhauses zu schaffen. In der Zwischenzeit konnte der Investor weitere, an das bestehende Einkaufszentrum angrenzende Flächen im Bereich Hochstraße/Schwanenmarkt erwerben, wodurch sich neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Die Unterbauung des Dionysiusplatzes mit einer Tiefgarage wird damit nicht mehr weiterverfolgt. Eine im Zuge der neuerworbenen Flächen angedachte südliche Anbindung der Schwanenmarkt-Passage an die Hochstraße, wie Presseberichten über die Immobilienmesse Expo-Real zu entnehmen war, wird vom Vorhabenträger nicht weiterverfolgt. Die neue Konzeption soll nun in einer Bürgeranhörung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Bebauungsplanvorentwurf Begründung Seite 3 Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht den Rückbau des Parkhauses an der Evertsstraße vor. An dieser Stelle soll ein Neubau mit einer Verkaufsebene im Erdgeschoss sowie einer weiteren im Untergeschoss, die für Lebensmittel vorgesehen ist, entstehen. Die Bruttogeschossfläche dieser Ebenen umfasst insgesamt ca. 4.460 m². Zusätzlich sind im ersten bis dritten Obergeschoss Parkdecks für ca. 240 PKW-Stellplätze geplant. Die derzeit auf dem Dach des Parkhauses eingerichtete Außenspielfläche der Kindertagesstätte soll entfallen und die Kindertagesstätte insgesamt verlagert werden. Die mögliche Umsetzung muss im weiteren Verfahren noch mit der Fachverwaltung geklärt werden. Mit dem Rückbau des Parkhauses und der Änderung der Zu- und Abfahrten werden die Zufahrtsspuren im Bereich der Evertsstraße nicht mehr benötigt. Diese Verkehrsfläche soll dem Projekt zugeschlagen und Teil des Neubaus werden. Der verbleibende Straßenraum der Evertsstraße ist ausreichend, um den übrig bleibenden Verkehr aufzunehmen. Im Bereich der Breite Straße ist vorgesehen, den historischen Stadtgrundriss aufzunehmen und mit der neuen Bebauung weiter in den heutigen Straßenraum hineinzurücken. Darüber hinaus sind Umbaumaßnahmen im bestehenden Einkaufszentrum Schwanenmarkt geplant, wodurch sich die Bruttogeschossfläche um ca. weitere 2.500 m² erhöht. So soll der bestehende Innenhof im Bereich des Einkaufszentrums zur Evertsstraße baulich genutzt werden. An der Südseite des Dionysiusplatzes wird die Baugrenze in einem Teilbereich um 2 Meter in Richtung des Dionysiusplatzes vorgezogen, um hier künftig eine ansprechende Eingangssituation schaffen zu können. Im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West wird zum Dionysiusplatz ein Planungswettbewerb durchgeführt, bei dem das geplante Vorhaben des Bebauungsplans Nr. 794 (V) berücksichtigt wird. Die Erschließung des Plangebietes soll über die angrenzenden Straßenverkehrsflächen erfolgen. Die Zufahrt zur Tiefgarage sowie den geplanten Parkdecks soll weiterhin über die Breite Straße erfolgen. Im Bestand sind in der Tiefgarage unter dem Schwanenmarkt 304 Stellplätze sowie in der Bestandshochgarage 385 Stellplätze vorhanden. Gemäß der vorliegenden Planung werden künftig in der Tiefgarage unter dem Einkaufszentrum Schwanenmarkt 234 Stellplätze und auf den neu geplanten Parkdecks rd. 240 Stellplätze zur Verfügung stehen. Durch das Einkaufzentrum soll ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit die fußläufige Durchwegbarkeit des Gebäudekomplexes sicherstellen. Begründung Seite 4 Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Kerngebiet dar. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 794 (V) ist damit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 794 (V) liegt innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 347 2. Änderung und 1. Ergänzung Nr. 347 2. Änderung. Festgesetzt ist ein Kerngebiet, und im Weiteren bilden die Festsetzungen der Bebauungspläne die planungsrechtliche Grundlage für das realisierte Einkaufszentrum Schwanenmarkt. Das vorhandene Parkhaus liegt auch im Kerngebiet mit der festgesetzten Nutzung als öffentliches Parkhaus. Auf dem 4. Obergeschoss ist teilweise die Nutzung als Kinderspielplatz zur im Schwanenmarkt im 3. Obergeschoss angrenzend festgesetzten Gemeinbedarfsfläche Kindergarten und teilweise als privater Kinderspielplatz zulässig. Der Bebauungsplan 1. Ergänzung Nr. 347 2. Änderung trifft Festsetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten. Entsprechende Regelungen zu Vergnügungsstätten sollen in den Bebauungsplan Nr. 794 (V) übernommen werden. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 794 (V) sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 347 2. Änderung – Rheinstraße/Hochstraße/Evertsstraße/Breite Straße/Dionysiusplatz – Bebauungsplan 1. Ergänzung Nr. 347 2. Änderung – Rheinstraße/Hochstraße/ Evertsstraße/Breite Straße/Dionysiusplatz – Im Plangebiet befindet sich das vorläufig unter Schutz gestellte denkmalwerte Gebäude Hochstraße Nr. 102. Die endgültige Eintragung in die Denkmalliste nach § 3 DSchG NRW ist in Vorbereitung. Der Vorhabenplan sieht den Erhalt des Gebäudes als gesonderte Bestandsimmobilie vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt in der Innenstadt und somit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Begründung Seite 5 Sonstiges Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt. Neben einer Verträglichkeitsanalyse zum Einzelhandel müssen ein Verkehrsgutachten und ein Schallgutachten erstellt werden. Der Bedarf und Umfang weiterer Gutachten wird im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens in Abstimmung mit den Fachbehörden ermittelt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Realisierung eines konkreten Projektes handelt, sollen keine Planvarianten, sondern nur das beantragte Vorhaben in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen. Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt – beigefügt.