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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:10
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
1883 /15
öffentlich
Datum 06.10.2015
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.11.2015
Bezirksvertretung Mitte
03.12.2015
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt –
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschlussentwurf:
I.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist
entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in öffentlicher Veranstaltung durchzuführen.
II.
Die Bezirksvertretung Krefeld - Mitte nimmt den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 794 (V) abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2
Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1883 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt – hat
der Rat der Stadt Krefeld am 5. Februar 2015 den einleitenden Beschluss gefasst.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Hauptgeschäftsbereich der Krefelder Innenstadt und ist Teil des Einkaufszentrums Schwanenmarkt. Der Schwanenmarkt wurde bereits 1976 eröffnet und war eines der
ersten innerstädtischen Einkaufszentren Deutschlands. In den Jahren 2001 bis 2003 wurde der
Schwanenmarkt von Grund auf umgebaut.
Auf einer Grundfläche von ca. 10.000 m2 bietet der Schwanenmarkt im Erdgeschoss neben ca. 50
Läden auch ein vielfältiges Gastronomieangebot an. Zugänge bestehen von der Hochstraße, dem
Schwanenmarkt und dem Dionysiusplatz. In den Obergeschossen finden sich Dienstleistungsbetriebe und ein 12-geschossiges Wohnhochhaus. Des Weiteren ist zur Breite Straße im obersten
der vier Geschosse eine städtische Kindertagesstätte unter-gebracht, mit Außenspielflächen auf
dem Dach des angrenzenden Parkhauses.
Es gibt am Schwanenmarkt etwas über 700 Parkplätze. Diese sind aufgeteilt in einem öffentlichen Parkhaus mit Zufahrt von der Evertsstraße und einer privaten Tiefgarage, die ebenfalls der
Öffentlichkeit gegen Gebühr zur Verfügung gestellt wird. Das Parkhaus an der Evertsstraße sowie
die Tiefgarage an der Breite Straße sind direkt mit der Ladenpassage verbunden.
Der Schwanenmarkt ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Bus- und Straßenbahn
- Haltestelle Rheinstraße zu erreichen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 794 (V) umfasst den südlichen Teil des Schwanenmarktes mit dem Parkhaus sowie die angrenzenden Grundstücke zwischen Breitestraße und Hochstraße. Darüber hinaus sind die Verkehrsflächen Breite Straße, Evertsstraße und Schwanenmarkt
Inhalt des Bebauungsplans. Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Krefeld-Mitte und umfasst eine Fläche von ca. 13.850 m².
Anlass und Ziel der Planung
Der Vorhabenträger hat am 27. Oktober 2014 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Shopping-Centers im Bereich des heutigen Parkhauses zu schaffen.
In der Zwischenzeit konnte der Investor weitere, an das bestehende Einkaufszentrum angrenzende Flächen im Bereich Hochstraße/Schwanenmarkt erwerben, wodurch sich neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Die Unterbauung des Dionysiusplatzes mit einer Tiefgarage wird
damit nicht mehr weiterverfolgt. Eine im Zuge der neuerworbenen Flächen angedachte südliche
Anbindung der Schwanenmarkt-Passage an die Hochstraße, wie Presseberichten über die Immobilienmesse Expo-Real zu entnehmen war, wird vom Vorhabenträger nicht weiterverfolgt.
Die neue Konzeption soll nun in einer Bürgeranhörung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Bebauungsplanvorentwurf
Begründung
Seite 3
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht den Rückbau des Parkhauses an der Evertsstraße
vor. An dieser Stelle soll ein Neubau mit einer Verkaufsebene im Erdgeschoss sowie einer weiteren im Untergeschoss, die für Lebensmittel vorgesehen ist, entstehen. Die Bruttogeschossfläche
dieser Ebenen umfasst insgesamt ca. 4.460 m². Zusätzlich sind im ersten bis dritten Obergeschoss Parkdecks für ca. 240 PKW-Stellplätze geplant. Die derzeit auf dem Dach des Parkhauses
eingerichtete Außenspielfläche der Kindertagesstätte soll entfallen und die Kindertagesstätte
insgesamt verlagert werden. Die mögliche Umsetzung muss im weiteren Verfahren noch mit der
Fachverwaltung geklärt werden.
Mit dem Rückbau des Parkhauses und der Änderung der Zu- und Abfahrten werden die Zufahrtsspuren im Bereich der Evertsstraße nicht mehr benötigt. Diese Verkehrsfläche soll dem Projekt
zugeschlagen und Teil des Neubaus werden. Der verbleibende Straßenraum der Evertsstraße ist
ausreichend, um den übrig bleibenden Verkehr aufzunehmen.
Im Bereich der Breite Straße ist vorgesehen, den historischen Stadtgrundriss aufzunehmen und
mit der neuen Bebauung weiter in den heutigen Straßenraum hineinzurücken.
Darüber hinaus sind Umbaumaßnahmen im bestehenden Einkaufszentrum Schwanenmarkt geplant, wodurch sich die Bruttogeschossfläche um ca. weitere 2.500 m² erhöht. So soll der bestehende Innenhof im Bereich des Einkaufszentrums zur Evertsstraße baulich genutzt werden.
An der Südseite des Dionysiusplatzes wird die Baugrenze in einem Teilbereich um 2 Meter in
Richtung des Dionysiusplatzes vorgezogen, um hier künftig eine ansprechende Eingangssituation
schaffen zu können.
Im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West wird zum Dionysiusplatz ein Planungswettbewerb durchgeführt, bei dem das geplante Vorhaben des Bebauungsplans Nr. 794 (V) berücksichtigt wird.
Die Erschließung des Plangebietes soll über die angrenzenden Straßenverkehrsflächen erfolgen.
Die Zufahrt zur Tiefgarage sowie den geplanten Parkdecks soll weiterhin über die Breite Straße
erfolgen.
Im Bestand sind in der Tiefgarage unter dem Schwanenmarkt 304 Stellplätze sowie in der Bestandshochgarage 385 Stellplätze vorhanden. Gemäß der vorliegenden Planung werden künftig
in der Tiefgarage unter dem Einkaufszentrum Schwanenmarkt 234 Stellplätze und auf den neu
geplanten Parkdecks rd. 240 Stellplätze zur Verfügung stehen.
Durch das Einkaufzentrum soll ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit die fußläufige Durchwegbarkeit des Gebäudekomplexes sicherstellen.
Begründung
Seite 4
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Kerngebiet dar. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 794 (V) ist damit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 794 (V) liegt innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 347 2. Änderung und 1. Ergänzung Nr. 347 2. Änderung. Festgesetzt ist ein Kerngebiet, und im Weiteren bilden die Festsetzungen der Bebauungspläne die planungsrechtliche
Grundlage für das realisierte Einkaufszentrum Schwanenmarkt. Das vorhandene Parkhaus liegt
auch im Kerngebiet mit der festgesetzten Nutzung als öffentliches Parkhaus. Auf dem 4. Obergeschoss ist teilweise die Nutzung als Kinderspielplatz zur im Schwanenmarkt im 3. Obergeschoss
angrenzend festgesetzten Gemeinbedarfsfläche Kindergarten und teilweise als privater Kinderspielplatz zulässig.
Der Bebauungsplan 1. Ergänzung Nr. 347 2. Änderung trifft Festsetzungen zum Ausschluss von
Vergnügungsstätten. Entsprechende Regelungen zu Vergnügungsstätten sollen in den Bebauungsplan Nr. 794 (V) übernommen werden.
Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 794 (V) sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 347 2. Änderung – Rheinstraße/Hochstraße/Evertsstraße/Breite Straße/Dionysiusplatz –
Bebauungsplan 1. Ergänzung Nr. 347 2. Änderung – Rheinstraße/Hochstraße/
Evertsstraße/Breite Straße/Dionysiusplatz –
Im Plangebiet befindet sich das vorläufig unter Schutz gestellte denkmalwerte Gebäude Hochstraße Nr. 102. Die endgültige Eintragung in die Denkmalliste nach § 3 DSchG NRW ist in Vorbereitung. Der Vorhabenplan sieht den Erhalt des Gebäudes als gesonderte Bestandsimmobilie vor.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt in der Innenstadt und somit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone.
Begründung
Seite 5
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Neben einer Verträglichkeitsanalyse zum Einzelhandel müssen ein Verkehrsgutachten und ein
Schallgutachten erstellt werden. Der Bedarf und Umfang weiterer Gutachten wird im Rahmen
des weiteren Bebauungsplanverfahrens in Abstimmung mit den Fachbehörden ermittelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Realisierung eines
konkreten Projektes handelt, sollen keine Planvarianten, sondern nur das beantragte Vorhaben
in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit
soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt –
beigefügt.