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Verwaltungsvorlage (Gestaltungskonzept und Werbesatzung in der Krefelder Innenstadt Antrag der CDU-Fraktion vom 11.04.2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,5 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:11

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.05.2017 Nr. 3862 /17V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 612 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 29.06.2017 Betreff Gestaltungskonzept und Werbesatzung in der Krefelder Innenstadt Antrag der CDU-Fraktion vom 11.04.2017 Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht zum Gestaltungskonzept und Werbesatzung in der Krefelder Innenstadt wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3862 /17V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gestaltungskonzept Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung hat am 28. Oktober 2014 die Umsetzung der neuen Gestaltungsleitlinien im Rahmen des Identitätsstiftenden Gestaltungskonzeptes für die Krefelder Innenstadt beschlossen. Im Mai 2015 wurde durch das “Kompetenzteam Gestaltung“ unter Führung des Gestaltungsberaters aus FB Stadtplanung, der Citymanagerin aus Fachbereich Stadtmarketing und in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aus FB Tiefbau, FB Ordnung und FB Bauaufsicht begonnen, diese Gestaltungsleitlinien umzusetzen. Als erste Maßnahme wurden die Kundenstopper (Dreiecksständer) aus dem Straßenraum verbannt. Eine verwaltungsgerichtliche Klage hinsichtlich der Kundenstopper ist in der Hauptverhandlung am 24. April 2017 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vom Kläger zurückgenommen worden, da nach ausführlicher Darstellung des Gerichts die Klage keine Aussicht auf Erfolg hatte. Hochstraße mit Kundenstopper vorher Hochstraße ohne Kundenstopper heute (2017) Das Identitätsstiftende Gestaltungskonzept ist somit rechtmäßig zustande Begründung Seite 3 gekommen und geeignet, das Stadtbild nachhaltig zu verbessern. Wichtig dabei ist, dass alle "Sondernutzer" gleich behandelt worden sind und ein straßenrechtlicher Bezug bejaht wurde. Nachdem diese erste Maßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde, liegt nun der Handlungsschwerpunkt in der Gestaltung der Außengastronomie und in der Reduzierung der Warenauslagen. Durch das Verbot von Fremdwerbung auf den Sonnenschirmen und die Verwendung von qualitativ hochwertigem und gestalterisch ansprechendem Mobiliar hat sich das Erscheinungsbild der Außengastronomie in der Innenstadt deutlich verbessert und trägt somit zur Stärkung der Identität bei. Neumarkt vorher (2015) Neumarkt heute (2017) Ein weiterer Handlungsschwerpunkt bei der Umsetzung des identitätsstiftenden Gestaltungskonzeptes liegt auf den sogenannten Ost-West-Querungen, d.h. den gassenartigen Querverbindungen zu den Hauptachsen. Die optimierende Gestaltung folgt den Prinzipien Fernwirkung, Akzentuierung und Harmonisierung. Begründung Seite 4 So wurde in 2016 nach Fertigstellung der Ostwall-Baustelle der unscheinbare „Zugang“ (Gasse) von UDU zum Stadtmarkt neu und entsprechend des Gestaltungskonzeptes als gemeinschaftliches Projekt von Stadt und der „Immobilien- und Standortgemeinschaft“ neu aufgwertet. Gasse UDU/Stadtmarkt vorher Gasse UDU/Stadtmarkt heute (2017) Um diese positiven und sichtbaren Veränderungen in der Krefelder Innenstadt zu erreichen wurden in den vergangenen 2 Jahren über 200 persönliche Beratungsgespräche mit Händlern und Gastronomen geführt. Parallel dazu gab es ca. 25 Sitzungen des Kompetenzteams, bei denen über aktuelle Anträge und Problemfälle unbürokratisch, ämterübergreifend und schnell entschieden wurde. Aus diesem Grund erfordert die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes sehr viel Zeit und hohen Personalaufwand. Trotz personellen Engpässen ist eine Aufwertung der Innenstadt deutlich erkennbar. Begründung Seite 5 Auf Grund der Bestätigung der Rechtssicherheit des Identitätsstiftenden Gestaltungskonzeptes für die Krefelder Innenstadt durch das VG Düsseldorf und der Tatsache, dass eine positive Veränderung in der Innenstadt deutlich erkennbar ist, erscheint eine Überarbeitung oder Anpassung des Konzeptes somit als nicht erforderlich! Werbeanlagensatzung Innenstadt Die Werbeanlagensatzung Innenstadt 6.10 (Satzung über die Werbeanlagen und Warenautomaten für die Innenstadt Krefeld im Bereich Westwall, Nordwall, Ostbahnhof, Am Hauptbahnhof, Neusser Straße, Südwall) aus dem Jahre 1991, in der Fassung von 1996 ist das passende Instrumentarium der Verwaltung, Werbeanlagen in ihrer Größe, Form und Anbringungsort zu regeln und lässt zu, bei Verstößen ordnungsbehördlich einzuschreiten. Alle Inhalte der Satzung sind geeignet, Werbeanlagen zu reglementieren, ungenehmigte Werbeanlagen zu ahnden und Werbeanlagen, die bei Eigentümerwechsel an der Fassade verbleiben und verrotten, entfernen zu lassen. Begründung Seite 6 Die Hinterlegung einer Bankbürgschaft bei Antragseinreichung, mit dem Ziel, im Einzelfall defekte Werbeanlagen entfernen zu lassen, wurde bereits im FB Bauaufsicht geprüft. Auf Grund der Personalsituation im FB Bauaufsicht kann zurzeit diese Aufgabe jedoch nicht geleistet werden, ebenso die Kontrolle der Einhaltung bzw. das ordnungsbehördliche Einschreiten, da auch dafür in höchstem Maße Personal gebunden wird. Bereits mehrfach (2000, 2005 und 2008) wurde von verschiedenen Seiten und aus unterschiedlichen Anlässen eine Aufhebung bzw. eine abschwächende Modifizierung der Satzung diskutiert und nach reiflicher Abwägung von den seinerzeit zuständigen Dezernenten verworfen. Eine (belastbare) Rechtsgrundlage für deutlich strengere Vorschriften zur Errichtung von Werbeanlagen kann jedoch unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten für die Krefelder Innenstadt nicht erkannt werden. Ebenso gibt es keine Rechtsgrundlage, wonach “qualitativ hochwertige“ Werbeanlagen gefordert werden könnten. Gestaltungssatzungen können daher grundsätzlich nur negative Auswüchse verhindern. Als Ersatz für die heutige Werbeanlagensatzung Innenstadt müssten zudem viele einzelne Satzungen erarbeitet werden, z.B. in Anlehnung an die 7 Bereiche des "Identitätsstiftendes Gestaltungskonzept für die Krefelder Innenstadt", die jedoch nicht einmal den heutigen Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung abdecken. Insgesamt wäre die Aufgabe der aktuellen Werbeanlagensatzung Innenstadt – vor dem Hintergrund des Ziels einer Verbesserung der Stadtbildqualität – kontraproduktiv. Jede Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung ist mit einem erheblichen Arbeits- und Abstimmungsaufwand verbunden. So hat allein die Bearbeitung der 1996 abgeschlossenen Überarbeitung der „Werbeanlagensatzung Innenstadt“ fast drei Jahre gedauert und erhebliches Arbeitskräftepotential in Anspruch genommen. Die Neuaufstellung von gleich mehreren Satzungen ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar.