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Verwaltungsvorlage (Anlage_HSK-Bericht_30-06-2015.xlsx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
33 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12
Verwaltungsvorlage (Anlage_HSK-Bericht_30-06-2015.xlsx)

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Inhalt der Datei

Übersicht über die gemeldeten Risiko - HSK - Maßnahmen HSK Nr. Produktgruppe Nr. Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme Ergebnis lt. Bericht zum 30.06.2015 Erwartete Ergebnisverbesserung lt. Plan 2015 Erläuterungen EUR IV - 11 V - 01 4-417-01 5-060-02 43219100 Gebührenanpassung für das Musiktheater erreichbar nicht erreichbar EUR EUR 550 0 Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 die Maßnahme beschlossen. Zurzeit wird eine Vorlage zur Änderung der Entgeltregelung für die Musikschule vorbereitet, die auch die vorgeschlagene 550 Entgelterhöhung vorsieht. Nach Beratung in den Gremien und einer Beschlussfassung in der Ratssitzung am 29.09.2015 kann die neue Entgeltregelung erst mit Beginn des 2. Musikschulhalbjahres 2016 zum 01.02.2016 in Kraft treten. 0 Zur Vorbereitung einer Beschlussfassung über die Einzelmietfälle wird jeder Fall auf den baulichen Zustand aktualisiert, um die Regelmiete sowie die daraus resultierenden Anpassungsschritte festlegen zu können. Nach Durchführung einer VV-Beratung mit einer vollständigen Übersicht, die voraussichtlich 10.000 nach der Sommerpause fertiggestellt ist, werden auf der Basis dieses Beschlusses erste Fälle den politischen Gremien vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass der Konsolidierungsbetrag für 2015 nicht erreicht werden kann. 44111100 Erhebung ortsüblicher Mieten von Vereinen und Verbänden 50.000 0 In 2014 erfolgte zur Erfahrungssammlung die erste Installation im Badezentrum Bockum. Nach Problemen bei der ausführenden Firma steht die endgültige Inbetriebnahme unmittelbar bevor, so dass 50.000 allerdings erst eine Auswertung im Mai 2016 möglich ist und eine Einsparung in 2015 nicht realisiert werden kann. 35.000 0 Die Ist-Stände zum 30.06.2015 lassen derzeit keine signifikante Steigerung der Erträge vermuten. 35.000 Aufgrund des derzeit noch andauernden Nothaushalts können keine zusätzlichen Maßnahmen in Auftrag gegeben werden, die Vermessungsleistungen nach sich ziehen. 100.000 72.000 V - 05 5-060-02 52411100 Verbesserung der Lüftungsanlagen, Reduzierung des Energieverbrauchs durch Einsetzen des Bauer Optimierungssystems V - 11 5-062-01 43219000 Abnahme von Vermessungsleistungen des FB 62 bei Grundstücksgeschäften von FB 21 und FB 60 V - 13 5-066-02 43219000 Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen um 25 % V - 14 5-066-02 43219100 V - 15 5-066-02 verschiedene V - 18 5-062-03 5-063-00 A - 01 2-000-01 Erweiterung der Parkzonen durch Aufstellung von 34 neuen Parkscheinautomaten 10.000 Die Kalkulation der Maßnahme basierte auf einer Beschlussfassung der Satzung in der Ratssitzung am 28.000 26.03.2015. Durch die Beschlussfassung am 18.06.2015 reduziert sich der Konsolidierungsbetrag auf insgesamt ca. 72.000 EUR. Zur Grundlagenermittlung ist zunächst durch den FB 61 in 2015 ein Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro zu erteilen. Erst nach Auswertung der entsprechenden Daten kann mit Erstellung eines neuen Parkraumkonzeptes und Überarbeitung des Anwohnerparkens unter Beteiligung der politischen 100.000 Gremien begonnen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Umsetzung der Maßnahme erst im Laufe des Jahres 2016 möglich. Die Kompensation wird im Budget des FB 66 bereitgestellt. Falls im Laufe der nächsten Monate keine andere Kompensation möglich ist, wird sie durch Wenigeraufwand bei P06602030000 522120000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens sichergestellt. 100.000 0 Schließung der öffentlichen Toilette am Südwall 40.000 33.000 43110000 Anhebung von Verwaltungsgebühren 36.500 18.250 40320000 Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme 130.000 75.000 55.000 502.050 198.250 303.800 1 Der entsprechende Mitarbeiter wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Die Maßnahme wurde somit zwar 7.000 dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach umgesetzt. Es fielen für die endgültige Schließung der Toilettenanlage zusätzliche Sachkosten in Höhe von 7.000 Euro an. Eine Beschlussfassung über die Satzung erfolgte am 18.06.2015. Insofern ist nur der anteilige 18.250 Konsolidierungsbtrag realistisch. Die neue Hundesteuersatzung ist zum 01.07.2015 in Kraft getreten. Nach Prognose zum Stichtag 30.06.2015 geht man davon aus, dass vom Gesamtansatz i. H. v. 1.230.000 EUR lediglich 1.175.000 EUR erreicht werden. Als Kompensation dient Wenigeraufwand bei den Zinsen für Liquiditätskredite (P00000020000 - 55161000 bzw. 55171000 ).