Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.06.2017
Nr.
4160 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
13.09.2017
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum
Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ)
Hier: Jahresabschluss 2016
Beschlussentwurf:
Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der "Heilpädagogisches Zentrum
Krefeld - Kreis Viersen gGmbH" werden folgende Weisungen erteilt:
1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 festzustellen,
2. den Ergebnisverwendungsvorschlag des Geschäftsführers entsprechend der gemeinnützigen Zweckbestimmung zu beschließen; hiernach werden 1.271.064,00 € den Gewinnrücklagen zugeführt; der verbleibende Betrag von 393,34 € wird auf neue Rechnung vorgetragen,
3. den Lagebericht 2016 zu genehmigen,
4. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,
5. dem Beirat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,
6. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefeld, zu bestellen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4160 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld ist am Stammkapital der Gesellschaft von 31.850,00 € mit 8.200,00 € = 25,75 % beteiligt.
Für die Gesellschafterversammlung bedarf der Vertreter der Stadt Krefeld der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung. Die „Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH“ (HPZ) hat am
04.07.2017 eine ordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten.
Da die erforderlichen Unterlagen für die Sitzung des Rates am 06.07.2017 zur Vorbereitung eines Beschlusses nicht rechtzeitig vorlagen, erfolgte die Beschlussfassung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung unter Gremiumsvorbehalt.
Zu Punkt 1.:
Die Bilanz zum 31.12.2016 und die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung sind als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016
weist einen Jahresüberschuss i.H.v
und einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr i.H.v.
aus.
1.271.102,62 €
354,72 €
1.271.457,34 €
Zu Punkt 2.:
Auf Grundlage des Jahresabschlusses (inkl. Gewinnvortrag) i.H.v.
ist ein Betrag i.H.v.
den Gewinnrücklagen zuzuführen und den bleibenden Betrag i.H.v.
auf neue Rechnung vorzutragen.
1.271.457,34 €
- 1.271.064,00 €
393,34 €
Zu den Punkten 3.bis 5.:
Der Jahresabschluss wurde von der RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und
der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Der Lagebericht ist als Anlage
beigefügt.
Zu Punkt 6.:
Von der Gesellschaft wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefeld, zu bestellen. Aus
Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.