Daten
Kommune
Krefeld
Größe
290 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.09.2016
Nr.
3121 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Betreff
Sachstand KInvFöG Maßnahmen der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Sachstand zum Stichtag 31.07.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3121 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Sachstände aller gemeldeten und testierten Maßnahmen zum Stichtag 31.07.2016 sind dem
in der Anlage beigefügten Statusbericht zu entnehmen. Darüber hinaus haben sich folgende
Entwicklungen ergeben:
Der Fachbereich 60 hat mitgeteilt, dass die Maßnahmen „Dämmung Geschossdecken und Dächer (lfd. Nr. 5)“ mit einem Investitionsvolumen von 1.000.000 Euro und „Anbindung an Gebäudeleittechnik (lfd. Nr. 7)“ mit einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro wegen der kurzfristig
nicht zu belegenden Förderfähigkeit nicht durchgeführt werden.
Die Maßnahme „Austausch Pumpen/Dämmung Rohrnetze (lfd. Nr. 6)“ soll weiterhin verfolgt
werden. Die grundsätzliche Testierfähigkeit hat der Fachbereich 14 bereits bestätigt, allerdings
müssen die Einzelmaßnahmen durch den Fachbereich 60 noch benannt werden.
Der Fachbereich 66 hat mitgeteilt, dass die Maßnahme „Werner-Voß-Straße, von Europaring bis
Magdeburger Straße“ mit einem Investitionsvolumen von 310.000 Euro nicht umgesetzt werden
soll. Ferner schlossen Submissionsergebnisse der Maßnahmen, die in 2016 durchgeführt werden
sollen, mit Kostenreduzierungen von 1,5 Mio. Euro (bei einem Ursprungsvolumen von 2,9 Mio.
Euro) ab.
Hierbei handelt es sich um Minderauszahlungen des öffentlichen Investitionsvolumens von 1,2
Mio. Euro (nach Abzug der Beitragskalkulation).
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich der Beginn der Maßnahme „Erneuerung Lichtsignalanlage K25 St. Anton Str./Preußenring (lfd. Nr. 30)“ ins Haushaltsjahr 2017 verschiebt.
Nach dem Stichtag 31.07.2016 wurden folgende Maßnahmen fertiggestellt und von der Rechnungsprüfung mit einem Testat zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel bestätigt.
Die Beendigungsanzeigen und Mittelabrufe werden nach Unterschrift an die Bezirksregierung
Düsseldorf weitergeleitet.
Nach jetzigem Kenntnisstand der Verwaltung ist die Umsetzung der geplanten Maßnahmen innerhalb des geltenden Förderzeitraums bis 2018 nicht gefährdet.
Begründung
Seite 3
Derzeit durchläuft ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kommunalinvestitionsgesetzes das parlamentarische Verfahren. Darin ist eine Verlängerung des Förderzeitraums
und der Umsetzungsfristen um zwei Jahre, d.h. bis 31.12.2020, vorgesehen. Mit dem Abschluss
des Gesetzgebungsverfahrens ist zum 04.11.2016 zu rechnen.
In Anbetracht dieser Sachlage prüft die Verwaltung derzeit geeignete Projekte, die aus den zur
Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden können. Neben den vom Rat zum 10.12.2015
beschlossenen Ersatzmaßnahmen, bei deren Umsetzung die Umsetzungsfrist 2018 zu Grunde
gelegt wurde, sollen in die Prüfung nun auch Maßnahmen einbezogen werden, die innerhalb des
in Aussicht stehenden verlängerten Förderzeitraums realisiert werden können.
Nach Abschluss dieses Prüfprozesses wird die Verwaltung zeitnah dem Rat entsprechende Vorschläge unterbreiten.