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Verwaltungsvorlage (Sachstand KInvFöG Maßnahmen der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
290 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.09.2016 Nr. 3121 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 20.09.2016 Betreff Sachstand KInvFöG Maßnahmen der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Sachstand zum Stichtag 31.07.2016 wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3121 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Sachstände aller gemeldeten und testierten Maßnahmen zum Stichtag 31.07.2016 sind dem in der Anlage beigefügten Statusbericht zu entnehmen. Darüber hinaus haben sich folgende Entwicklungen ergeben: Der Fachbereich 60 hat mitgeteilt, dass die Maßnahmen „Dämmung Geschossdecken und Dächer (lfd. Nr. 5)“ mit einem Investitionsvolumen von 1.000.000 Euro und „Anbindung an Gebäudeleittechnik (lfd. Nr. 7)“ mit einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro wegen der kurzfristig nicht zu belegenden Förderfähigkeit nicht durchgeführt werden. Die Maßnahme „Austausch Pumpen/Dämmung Rohrnetze (lfd. Nr. 6)“ soll weiterhin verfolgt werden. Die grundsätzliche Testierfähigkeit hat der Fachbereich 14 bereits bestätigt, allerdings müssen die Einzelmaßnahmen durch den Fachbereich 60 noch benannt werden. Der Fachbereich 66 hat mitgeteilt, dass die Maßnahme „Werner-Voß-Straße, von Europaring bis Magdeburger Straße“ mit einem Investitionsvolumen von 310.000 Euro nicht umgesetzt werden soll. Ferner schlossen Submissionsergebnisse der Maßnahmen, die in 2016 durchgeführt werden sollen, mit Kostenreduzierungen von 1,5 Mio. Euro (bei einem Ursprungsvolumen von 2,9 Mio. Euro) ab. Hierbei handelt es sich um Minderauszahlungen des öffentlichen Investitionsvolumens von 1,2 Mio. Euro (nach Abzug der Beitragskalkulation). Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich der Beginn der Maßnahme „Erneuerung Lichtsignalanlage K25 St. Anton Str./Preußenring (lfd. Nr. 30)“ ins Haushaltsjahr 2017 verschiebt. Nach dem Stichtag 31.07.2016 wurden folgende Maßnahmen fertiggestellt und von der Rechnungsprüfung mit einem Testat zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel bestätigt. Die Beendigungsanzeigen und Mittelabrufe werden nach Unterschrift an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Nach jetzigem Kenntnisstand der Verwaltung ist die Umsetzung der geplanten Maßnahmen innerhalb des geltenden Förderzeitraums bis 2018 nicht gefährdet. Begründung Seite 3 Derzeit durchläuft ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kommunalinvestitionsgesetzes das parlamentarische Verfahren. Darin ist eine Verlängerung des Förderzeitraums und der Umsetzungsfristen um zwei Jahre, d.h. bis 31.12.2020, vorgesehen. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist zum 04.11.2016 zu rechnen. In Anbetracht dieser Sachlage prüft die Verwaltung derzeit geeignete Projekte, die aus den zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden können. Neben den vom Rat zum 10.12.2015 beschlossenen Ersatzmaßnahmen, bei deren Umsetzung die Umsetzungsfrist 2018 zu Grunde gelegt wurde, sollen in die Prüfung nun auch Maßnahmen einbezogen werden, die innerhalb des in Aussicht stehenden verlängerten Förderzeitraums realisiert werden können. Nach Abschluss dieses Prüfprozesses wird die Verwaltung zeitnah dem Rat entsprechende Vorschläge unterbreiten.