Daten
Kommune
Krefeld
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277 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4621 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 3611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld
vom 11.12.2003
Beschlussentwurf:
1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren gemäß § 4 der
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2018 wird in
der als Anlage A beigefügten Fassung zur Kenntnis genommen.
2. Die 14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt
Krefeld (GebSAbf) wird gemäß Anlage B beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4621 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und aufgrund
anderer notwendiger Anpassungen folgende Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld (GebSAbf) vor:
Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Veränderungen
der Gebührensätze (§ 4 Abs. 2 GebSAbf) für die Behälter von Abfällen zur Beseitigung.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2018 wird im Einzelnen verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei den ausgewiesenen kalkulatorischen Zinsen mit einem Zinssatz von 6,37 % gerechnet wurde.
Im Rahmen einer Synopse werden die Änderungen und die alte Fassung der Gebührensatzung
für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld
gegenübergestellt.
Die Änderungen sind in Fettdruck dargestellt.
§4
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(2) Die Jahresgebühr für die
(2) Die Jahresgebühr für die
wöchentliche bzw. 14tägliche (MGB rot)
wöchentliche bzw. 14tägliche (MGB rot)
Abfallentsorgung von Abfall zur
Abfallentsorgung von Abfall zur
Beseitigung beträgt:
Beseitigung beträgt:
1. Für 60 l MGB rot bei
Benutzertransport
1. Für 60 l MGB rot bei
113,28 EUR
2. Für 60 l MGB rot bei
Mannschaftstransport
152,40 EUR
267,96 EUR
453,12 EUR
9. Für 1.100 l MGB
Mannschaftstransport
270,84 EUR
Benutzertransport
459,84 EUR
Mannschaftstransport
537,00 EUR
7. Für 240 l MGB bei
752,04 EUR
8. Für 240 l MGB bei
Mannschaftstransport
232,20 EUR
6. Für 120 l MGB bei
531,24 EUR
7. Für 240 l MGB bei
Benutzertransport
Benutzertransport
5. Für 120 l MGB bei
6. Für 120 l MGB bei
Mannschaftstransport
153,60 EUR
4. Für 120 l MGB rot bei
5. Für 120 l MGB bei
Benutzertransport
Mannschaftstransport
3. Für 120 l MGB rot bei
228,84 EUR
4. Für 120 l MGB rot bei
Mannschaftstransport
114,96 EUR
2. Für 60 l MGB rot bei
3. Für 120 l MGB rot bei
Benutzertransport
Benutzertransport
Benutzertransport
763,32 EUR
8. Für 240 l MGB bei
830,16 EUR
2.616,24 EUR
10. Für 3.000 l UFB bei
Mannschaftstransport
9. Für 1.100 l MGB
840,48 EUR
2.655,48 EUR
10. Für 3.000 l UFB bei
14täglicher Leerung
4.671,00 EUR
14täglicher Leerung
4.769,40 EUR
11. Für 3.000 l UFB
8.275,68 EUR
11. Für 3.000 l UFB
8.438,28 EUR
12. Für 5.000 l UFB bei
12. Für 5.000 l UFB bei
14täglicher Leerung
7.152,36 EUR
14täglicher Leerung
7.292,64 EUR
13. Für 5.000 l UFB
13.223,40 EUR
13. Für 5.000 l UFB
13.469,64 EUR
Erläuterung:
Zu Punkt 2.:
Begründung
Die Höhe der jeweiligen Gebührensätze ergibt sich aus der Gebührenbedarfsplanung.
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