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Verwaltungsvorlage (TOP 15 Antrag Grüne 25112014 Tempo 30.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
156 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12
Verwaltungsvorlage (TOP 15 Antrag Grüne 25112014 Tempo 30.pdf) Verwaltungsvorlage (TOP 15 Antrag Grüne 25112014 Tempo 30.pdf)

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Inhalt der Datei

An die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung Ratsfrau Schock SPD-Fraktion 25.11.2014 Sitzung des Planungsausschusses am 10.12.2014 Tempo 30 innerhalb der Wälle Sehr geehrte Frau Schock, namens meiner Fraktion bitte ich um Aufnahme des o.a. Punktes in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung am 10.12.2014. Der Ausschuss greift die am 31.5.2013 von der Bezirksvertretung Mitte ausgesprochene Empfehlung auf, spricht sich seinerseits für die unten aufgeführten verkehrlichen Änderungen in der Innenstadt aus und empfiehlt dem Rat der Stadt Krefeld, folgendes zu beschließen: 1. Innerhalb der vier Wälle gilt Tempo 30. 2. Dies wird, wie in der Anlage dargestellt, durch Tempo-30-Zonen umgesetzt. 3. Der Westwall und der Ostwall werden in den Abschnitten, in denen noch Tempo 50 gefahren werden darf, Tempo-30-Straßen. 4. Die Breitestraße vom Südwall bis zur Marktstraße und die Marktstraße von Breitestraße bis zum Westwall werden Tempo-30-Straßen. 5. Die zurzeit bestehenden Regelungen betreffend Fußgängerzone, Fahrradstraße und verkehrsberuhigten Bereich bleiben erhalten bzw. werden, wo sinnvoll und erforderlich, ergänzt. 6. Die St. Antonstraße bleibt vorerst Tempo-50-Straße. 7. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Umsetzungsschritte einzuleiten. Anhang: siehe Karte (Seite 2) Begründung: Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Straßen lassen sich leichter überqueren; Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 durch die Annäherung der jeweiligen Geschwindigkeit die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 dagegen verwirren. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Gerade innerhalb der Wälle wechseln häufig die Tempolimits. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb der Wälle führt dagegen zu mehr Sicherheit. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. Im Straßenverkehr passiert viel Unvorhergesehenes: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Je dichter die Bebauung ist, je mehr Menschen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, desto häufiger kann es zu diesen Situationen kommen.Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten, wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind. Lärm macht krank. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h kann die Lärmbelastung senken. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die ReifenFahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann den Lärm der Fahrzeuge um rund 2 bis 3 dB(A) reduzuieren. Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Zum Anderen bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Mit freundlichen Grüßen Heidi Matthias Fraktionsvorsitzende Kopie an SPD-Ratsfraktion CDU-Ratsfraktion FDP-Ratsfraktion Fraktion DIE LINKE Gruppe UWG Gruppe Die Partei-Piraten Herr Heitzer/AfD - GB VII: Herrn Beigeordneten Linne / Frau Brecht