Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Tempo 30 27012016.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
49 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12

Inhalt der Datei

Tempo 30 in der Innenstadt Inhalt 1. Anlass ................................................................................................................................................1 2. Rechtliche Grundlagen.......................................................................................................................2 3. Luftreinhalteplan ...............................................................................................................................2 4. Lärmaktionsplan ................................................................................................................................2 5. Sicherheit ...........................................................................................................................................3 6. Lichtsignalanlagen (LSA) ....................................................................................................................3 7. Öffentlicher Personennahverkehr / Nahverkehrsplan .......................................................................4 8. Vorbehaltsstraßennetz ......................................................................................................................4 9. Empfehlungen für die einzelnen Teilbereiche ....................................................................................4 9.1. Innenstadtring .................................................................................................................................4 9.2. Straßen zwischen Innenstadtring und Vier Wälle .............................................................................5 9.3. Vier Wälle........................................................................................................................................6 10. Fazit und weiteres Vorgehen .........................................................................................................7 11. Beschlussentwurf:..........................................................................................................................7 12. Anlagen: .........................................................................................................................................7 1. Anlass Die FDP-Ratsfraktion hatte für den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 21.10. 2014 einen Antrag zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen auf Tempo 30 insbesondere für die Lärmreduzierung an der Philadelphiastraße gestellt und die Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen hatte am 10.12.2014 einen Antrag in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung zu Tempo 30 innerhalb der Wälle eingebracht. Beide Anträge wurden der Verwaltung als Prüfaufträge erteilt. Da in der Vergangenheit schon häufiger ähnliche Anträge in den Fachausschüssen gestellt wurden, diesen aber aufgrund der Rechtslage nicht gefolgt werden konnte, sollte aus Verwaltungssicht dieses Thema auch vor dem Hintergrund der Lärmaktionsplanung und des Luftreinhalteplans nochmals aufgearbeitet werden. Die entsprechenden Belange und Konsequenzen sind unter Einbeziehung der gesamten Innenstadt zu durchleuchten. Wenn im Folgenden von Tempo 30 die Rede ist, ist damit die Streckenbeschilderung mit Zeichen 274 StVO gemeint. Ansonsten wird bewusst die Formulierung Tempo 30-Zone benutzt; das entsprechende Zeichen ist 274.1 StVO. 2. Rechtliche Grundlagen Grundsätzlich ist für die Anordnung der Geschwindigkeit die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese kann unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der entsprechenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) unter Hinzuziehung des Straßenbaulastträgers und der Polizei die Verkehrszeichen entsprechend anordnen. In der StVO regeln § 41 die Verkehrszeichen und der § 45 die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Bei einer innerstädtischen Tempo-30-Zone muss § 45, Abs. 1c, Satz 3 StVO beachtet werden, der festlegt, dass unter anderem keine LSA und keine Radwege vorhanden sein dürfen und an Kreuzungen und Einmündungen „rechts vor links“ gilt. Insbesondere die Hauptverkehrsstraßen sollen grundsätzlich mit Tempo 50 befahren werden. Es besteht aber die Möglichkeit, aufgrund des § 45, Abs. 1b, Satz 1, Nr. 5 StVO zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgase Regelungen zu treffen. Dies können auch Geschwindigkeitsbegrenzungen sein. Vorausgesetzt wird dafür die Begutachtung des Einzelfalls, welche einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Ebenso spielt das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG) eine wichtige Rolle: Im Jahr 2002 trat die EUUmgebungslärmrichtlinie(2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des BImSchG in nationales Recht überführt wurde. Ziele der Richtlinie und der §§ 47a-f BImSchG sind, regionale Konzepte zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Außerdem sind nach § 47 und § 48 BImSchG auch die Luftreinhaltepläne zu beachten. 3. Luftreinhalteplan Seit Ende 2010 ist der Luftreinhalteplan Krefeld in Kraft. Umweltzone, Lkw-Verbotszone und –Strecken, Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ober- und Untergath u.a. sind für alle sichtbar. Aber auch die weitere Optimierung des Radwegenetzes und die Überwachung der Geschwindigkeiten sind Maßnahmen der 2. Stufe des Luftreinhalteplans. Leider konnten alle diese Maßnahmen an den sogenannten Hotspots wie Oranierring und Kölner Straße nicht die erwartete Reduzierung der Luftqualität erreichen. Die von Befürwortern einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 (innerorts) vorgetragenen möglichen Schadstoffreduzierungen bei den Feinstäuben und bei NOx sind wissenschaftlich nicht zwingend belegt. Sollte der Verkehr jedoch gleichmäßiger und mit weniger Brems- und Beschleunigungsvorgängen fließen, dann sind die Emissionen geringer als bei unstetigem Verkehr mit Tempo 50. 4. Lärmaktionsplan Der Lärmaktionsplan der Stufe 1 wurde ebenfalls 2010 erstellt. Die Stufe 2 des Lärmaktionsplanes ist noch im Entwurfsstadium. Eine öffentliche Anhörung hat am 2 10.12.2014 stattgefunden und die öffentliche Auslage war zwischen dem 10.11.2014 und dem 19.12.2014. In der 1. Stufe wurden zunächst hochbelastete klassifizierte Straßen betrachtet (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz im Jahr). In der 2. Stufe wurden auch alle anderen hochbelasteten Straßen berücksichtigt, die im Jahr von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen befahren werden. Von 28 Strecken mit Maßnahmenbedarf liegen allein 15 Strecken auf und innerhalb des Innenstadtringes und alle 10 Maßnahmen der 1. Priorität. Neben dem Einbau von Flüsterasphalt (LOA5D), wie er z.B. auf dem Frankenring eingebaut wurde, wird auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h als eine mögliche Maßnahme gesehen. Hier ist aber zu bedenken, dass bei Geschwindigkeiten unter 35 km/h insbesondere die Motorgeräusche maßgeblich sind. Diese sind aber in erster Linie von der Fahrweise abhängig (niedertourig) und von einem flüssigen Fahrverlauf (Grüne Welle). Durch die Reduzierung von 50 auf 30 km/h kann zumindest rechnerisch nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS) der Beurteilungspegel in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil um 2 bis 3 dB(A) gesenkt werden. Eine Senkung um 3 dB(A) entspricht der Halbierung der Lärmquelle also der Halbierung der Verkehrsmenge. Eine Halbierung des Lärms empfindet der Mensch jedoch erst ab 10 dB(A) Minderung. 5. Sicherheit Gegenüber Tempo 50 ist bei Tempo 30 der Anhalteweg, also der Reaktionsweg und der Bremsweg, um mehr als die Hälfte kürzer. In genauen Zahlen steht ein Kfz bei einer Vollbremsung aus 30 km/h bereits nach rund 13,5 Metern während aus 50km/h rund 28 Meter benötigt werden. Noch eindrucksvoller ist die Tatsache, dass dort, wo ein Kfz mit 30 km/h schon auf Null abgebremst ist, das Kfz mit 50 km/h noch mit voller Geschwindigkeit fährt! Allein der Reaktionsweg (1 Sekunde) beträgt bei 50km/h 13,9 Meter (50/3,6). Die Krefelder Aktion „Fairkehr“ hat in ihren Aufklärungsfilmen und Publikationen hierauf schon mehrfach hingewiesen. Und auch der Radverkehr würde davon profitieren. Denn zum einen ist es sicherer und zum anderen attraktiver wenn die Geschwindigkeitsunterschiede zum Kfz-Verkehr geringer sind. 6. Lichtsignalanlagen (LSA) Eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h wirkt sich immer auf die vorhandenen Grünen Wellen aus. Die Herabsetzung des Tempos vorbehaltlich der Einhaltung und Akzeptanz der Geschwindigkeit seitens der Fahrzeugführer, wird immer das sog. Wellenband und damit den überwiegend homogenen Verkehrsfluss unter der heutigen Signalprogrammstruktur beeinflussen. Das Wellenband umschreibt den Fahrzeugpulk, der durchgehend ohne Halt die Streckenzüge befahren kann. Die Verwaltung hat für die betroffenen LSA-Änderungen, die zum Teil aufgrund des Alters der Anlagen auch komplett ersetzt werden müssen, die Kosten überschlägig ermittelt. So würden zwischen den vier Wällen und dem Innenstadtring 896.000 Euro und auf dem Innenstadtring 1.100.000 Euro also insgesamt rund 2,0 Millionen Euro an 3 Kosten entstehen. Eine detaillierte Prüfung der LSA innerhalb der vier Wälle und auf den vier Wällen hat ergeben, dass hier keine Änderungen notwendig sind. 7. Öffentlicher Personennahverkehr / Nahverkehrsplan Der Rat der Stadt Krefeld hat 2013 den Nahverkehrsplan (NVP) beschlossen. Neben Betriebszeiten, Taktungen, Anschlussverbindungen, qualitativen Zielen (u.a. Erreichbarkeit der oberzentralen Einrichtungen) und strategischen Zielen (u.a. Siedlungsentwicklung entlang der ÖPNV-Achsen) ist die Stärkung des ÖPNV im Versorgungsverkehr ein wichtiger Punkt des NVP. Niedrigere Geschwindigkeiten können auch Busse und Bahnen betreffen und machen diese dann weniger attraktiv. Damit der ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr konkurrenzfähig ist, muss er schnelle Verbindungen anbieten können. Längere Fahrtzeiten können zur Folge haben, dass bei Beibehaltung der Taktfolge zusätzlich ein Bus oder eine Bahn eingesetzt werden muss (Finanzierung!). Die betroffenen Linien wären sind im Einzelnen von den SWK Mobil geprüft worden. Im Ergebnis wird festgehalten, dass durch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb des Ringes insbesondere der Nordwall, die St.-Anton-Straße und die Markstraße betroffen sind und einen betrieblichen Mehraufwand von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr erfordert. Unberücksichtigt sind geringere Einnahmen durch zurückgehende Kundenzahlen aufgrund des Attraktivitätsverlustes. 8. Vorbehaltsstraßennetz 2013 hat der Rat der Stadt Krefeld das sogenannte Vorbehaltsstraßennetz (VSN) beschlossen. Das VSN ist das Netz der verkehrswichtigen Straßen mit gesamtstädtischer Bedeutung, auf dem sich der motorisierte Individualverkehr, insbesondere der Wirtschaftsverkehr und der ÖPNV weitgehend abwickeln soll und auf dem eine Wegweisung erfolgen kann. Die Regelgeschwindigkeit sollte 50 km/h betragen; nur bei besonderen Unfallsituationen bzw. objektiven Gefahrenstellen (z.B. vor Schulen und Kindergärten), aber auch wenn der Ausbaustandard dies nicht zulässt, ist eine Einschränkung möglich. Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung wird die Funktion der Straße nicht aufgehoben. Um aber Ausweichrouten zu vermeiden, muss der Ausbaustandard hoch sein und der Fahrverlauf stetig (Grüne Welle). 9. Empfehlungen für die einzelnen Teilbereiche Aus gesetzlichen Gründen ist es nicht möglich, die gesamte Innenstadt zur Tempo 30Zone zu erklären. Daher sollte zunächst der rechtliche Rahmen ausgenutzt werden. Dies trifft insbesondere auf die Strecken zu, die im Entwurf des Lärmaktionsplans und im Luftreinhalteplan als Maßnahmenbereiche identifiziert wurden. Die „Politik der kleinen Schritte“ muss solange verfolgt werden, bis die gesetzlichen Vorgaben geändert werden, nämlich dahingehend, dass die Regelgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft 30 Km/h beträgt: 9.1. Innenstadtring Auf dem Innenstadtring (Vorbehaltsstraße), der teilweise auch als B 9 klassifiziert ist, muss grundsätzlich tagsüber Tempo 50 gelten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass 4 Ausweichrouten gewählt werden. Nachts, also von 22 bis 6 Uhr, können die lärmbetroffenen Strecken jedoch mit Tempo 30 ausgewiesen werden. Hauptsächlich dann, wenn der Ausbau nicht mehr zeitgemäß ist, wenn z.B. die Straßendecke sanierungsbedürftig ist oder der Belag in Teilen aus Pflaster besteht, kann auch ganztags Tempo 30 angeordnet werden. Für die Philadelphiastraße würde dies also bedeuten, dass bis zur Grundsanierung der Straße Tempo 30 angeordnet werden kann. Problematisch sind dann aber mögliche Ausweichrouten. Dies ist jedoch im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu untersuchen! Aus dem Lärmaktionsplan und den o.g. Vorgaben ergeben sich folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Innenstadtring: Name Nassauerring Oranierring Preußenring Frankenring Deutscher Ring Ritterstraße Siemens-/Voltastraße Philadelphiastraße Leyentalstraße Blumentalstraße von Blumentalstr. Inrather Str. Hofstr. St. Anton Str. Roßstraße Gladbacher Str. Ritterstraße Bahnstraße Philadelphiastraße Moerser Straße bis Inrather Str. Hofstr. St. Anton Str. Roßstraße Gladbacher Str. Siemensstraße Bahnstraße Leyentalstraße Moerser Straße Nassauerring tags 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 nachts 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 Laut Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 2 sind rund 3.260 m vom insgesamt ca. 6.450 m langen Innenstadtring von den Maßnahmenbereichen betroffen. Um hier für den Nutzer begreifbare Verhältnisse zu schaffen, ist die generelle Reduzierung auf Tempo 30 nachts nur auf dem gesamten Ring und damit auch für die gesamte Innenstadt sinnvoll. 9.2. Straßen zwischen Innenstadtring und Vier Wälle Zwischen Ring und Wallviereck muss differenziert werden zwischen den Vorbehaltsstraßen mit und ohne ÖPNV. Auf den Abschnitten Hubertusstr./Tannenstraße, Schwertstraße und Neue Linner Straße des VSN verlaufen keine Bus- oder Bahnlinien. Hier sind teilweise aus Sicherheitsgründen schon Tempo 30-Strecken eingerichtet. Eine Ausdehnung ist sinnvoll und nachvollziehbar: Name Hubertusstraße Tannenstraße Schwertstraße Neue Linner Straße von Lindenstraße Lindenstraße Philadelphiastraße Philadelphiastraße bis Nordwall Deutscher Ring Ostwall Ostwall tags 30 30 30 30 nachts 30 30 30 30 Auch über den Dampfmühlenweg zwischen St. Anton Straße und Rheinstraße fährt keine Linie. Dieser Abschnitt muss im Zusammenhang mit der St. Anton Straße gesehen werden. 5 Der Abschnitt Marktstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall gehört zwar nicht mehr zum VSN, soll hier aber mitbetrachtet werden, weil dieser die Hauptzufahrt aus Südwesten ist und hier auch eine Buslinie verkehrt. Alle anderen Strecken des VSN innerhalb des Ringes haben mehr oder weniger Linienverkehr. Bei der Überprüfung dieser Strecken hat die SWK mobil festgestellt, dass hier ein erheblicher betrieblicher Mehraufwand entsteht (siehe Punkt 7). Hier tabellarisch die betroffenen Strecken der Innenstadt mit Ausnahme des Wallvierecks und der darin liegenden Abschnitte: Name Hülser Straße Sternstraße Nordwall Moerser Straße St. Anton Straße Am Bleichpad Rheinstraße Dampfmühlenweg Marktstraße Kölner Straße Am Hauptbahnhof Hansastraße Ostwall von Oranierring Weggenhofstraße Preußenring Ostwall Preußenring Dampfmühlenweg Dampfmühlenweg St. Anton Straße Frankenring Ritterstraße Kölner Straße Ostwall Hansastraße bis Weggenhofstraße Friedrichplatz Ostwall Leyentalstraße Dampfmühlenweg Philadelphiastraße Philadelphiastraße Rheinstraße Westwall Am Hauptbahnhof Hansastraße Philadelphiastraße Schwertstraße tags 30 30 50 30 50 50 30 30 50 30 30 30 30 nachts 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 Lediglich auf dem Nordwall, der Marktstraße und dem Straßenzug St. Anton Straße – Am Bleichpfad als West-Ost-Querung bleibt tagsüber die 50 km/h-Regelung bestehen. Letzteres verhindert, dass der Ring noch mehr Verkehr aufnehmen muss. 9.3. Vier Wälle Das Wallviereck einschließlich der Wälle ist größtenteils das (fußläufige) Einkaufszentrum der Stadt. Hier sind schon einige Strecken geschwindigkeitsreduziert, verkehrsberuhigt bzw. mit Tempo 30-Zonen ausgestattet. Nordwall, Ostwall, Südwall und die St. Anton Straße gehören zum VSN. Für alle, die mit dem Kfz in die Innenstadt kommen, würde Tempo 30 keine Nachteile mit sich bringen. Selbst Ostwall, Südwall und Teile des Westwalls und der Friedrichstraße sind bereits heute Tempo 30-Strecken. Besonders hervorzuheben ist die auch im Lärmaktionsplan aufgeführte Breite Straße. Diese ist „gefühlt“ die einzige Straße innerhalb der Wälle – mit Ausnahme der St. Anton Straße – die mit Tempo 50 befahren werden darf. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit wäre für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, da sie sich in der „City“ befinden. Die Auswirkungen auf die Buslinie 051 sind gering und von den SWK mobil nicht thematisiert worden. Da alle Straßen des Wallvierecks von einer Tempo 30-Regelung (tags und nachts) betroffen sind, erübrigt sich eine Aufzählung. 6 10. Fazit und weiteres Vorgehen Politisch ist Tempo 30 gewollt und die vielen Vorteile wie Sicherheit, Lärm- und Schadstoffreduzierung machen das „urbane“ Leben wieder attraktiver. Bei zukünftigen Straßenplanungen erlaubt eine reduzierte Geschwindigkeit auch geringere Fahrbahnbreiten. Wie bereits erwähnt, erlaubt die StVO aber keine gesamtinnerstädtische Tempo 30-Zone. Bis der Gesetzesgeber eine Änderung dahingehend einführt, dass die Regelgeschwindigkeit 30 km/h innerorts beträgt, muss die Stadt Krefeld den mühsamen und teuren Weg gehen und für alle betroffenen Strecken Begründungen nennen und sie einzeln beschildern. Der jetzt vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans und der Luftreinhalteplan liefern dem Grunde nach alle Argumente für die Begründung. Denn gerade die Luft macht nicht an der nächsten Straßenecke Halt. Problematisch dürften aber trotzdem drei Dinge sein: 1. Rechtliche Sicherheit 2. Finanzierung 3. Akzeptanz Wegen der angespannten Haushaltslage wird deshalb vorgeschlagen, in einem ersten Schritt mit dem Wallviereck (ohne Nordwall und St. Anton Straße) zu beginnen. Die notwendigen Beschilderungsmaßnahmen werden voraussichtlich 6.200 Euro kosten und LSA-Änderungen sind aufgrund der ausreichend bemessenen Zwischenzeiten nicht erforderlich. Nach Sicherstellung der Finanzierung kann diese Maßnahme voraussichtlich bis zum Ende des Jahres erfolgen. Die Philadelphiastraße von Schwertstraße bis Rheinstraße sollte auch aufgrund der aktuellen Diskussion - also auch dem Wunsch der Anwohner folgend - gesondert betrachtet werden. Vorab hat sich bei der Überprüfung der LSA aber herausgestellt, dass es mehr Halte bei 30 km/h gegenüber 50 km/h gibt. Anbremsen und Anfahren erzeugt mehr Lärm und die Fahrtdauer erhöht sich. Ausweichverkehre auf andere Straßen können nicht ausgeschlossen werden. 11. Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt, sämtliche Straßen innerhalb und einschließlich der Vier Wälle auf denen noch 50 km/h erlaubt sind, mit Tempo 30 auszuschildern. Hiervon ausgenommen sind aufgrund des von den SWK Mobil geschätzten betrieblichen Mehraufwands der Nordwall und die St. Anton Straße. 12. Anlagen: - Antrag der FDP-Ratsfraktion für den Ausschuss Bauen, Wohnen und Mobilität am 21.10.2014 - Antrag der Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung am 10.12.2014 - Abbildung 4.2 „Maßnahmenbereiche“ Lärmaktionsplan 2. Stufe, Entwurf 2014 - Abbildung 3.2.2/2 „NOx-Emissionen 2008“ Luftreinhalteplan, 2010 7