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Verwaltungsvorlage (Tempo 30 in der Innenstadt)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.01.2016 2347 /16 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.02.2016 Betreff Tempo 30 in der Innenstadt Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt, sämtliche Straßen innerhalb und einschließlich der vier Wälle, auf denen noch 50 km/h erlaubt sind, mit Tempo 30 auszuschildern. Hiervon ausgenommen sind aufgrund des von den SWK Mobil geschätzten betrieblichen Mehraufwands der Nordwall und die St.-Anton-Straße. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2347 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 6.200,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 6.200,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 6.200,00 EUR Bemerkungen Wird vom FB 66 verwaltet Begründung Seite 2 Die FDP-Ratsfraktion hatte für den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 21.10. 2014 einen Antrag zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen auf Tempo 30 insbesondere für die Lärmreduzierung an der Philadelphiastraße gestellt und die Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen hatte am 10.12.2014 einen Antrag in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung zu Tempo 30 innerhalb der Wälle eingebracht. Beide Anträge wurden der Verwaltung als Prüfaufträge erteilt. Da in der Vergangenheit schon häufiger ähnliche Anträge in den Fachausschüssen gestellt wurden, diesen aber aufgrund der Rechtslage nicht gefolgt werden konnte, sollte aus Verwaltungssicht dieses Thema auch vor dem Hintergrund der Lärmaktionsplanung und des Luftreinhalteplans nochmals aufgearbeitet werden. Die entsprechenden Belange und Konsequenzen sind unter Einbeziehung der gesamten Innenstadt zu durchleuchten. Wenn im Folgenden von Tempo 30 die Rede ist, ist damit die Streckenbeschilderung mit Zeichen 274 StVO gemeint. Ansonsten wird bewusst die Formulierung Tempo 30-Zone benutzt; das entsprechende Zeichen ist 274.1 StVO. Der vollständige Text ist den Anlagen zu entnehmen.