Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:12
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.01.2016
2347 /16
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.02.2016
Betreff
Tempo 30 in der Innenstadt
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt, sämtliche Straßen innerhalb und
einschließlich der vier Wälle, auf denen noch 50 km/h erlaubt sind, mit Tempo 30 auszuschildern. Hiervon ausgenommen sind aufgrund des von den SWK Mobil geschätzten betrieblichen
Mehraufwands der Nordwall und die St.-Anton-Straße.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2347 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
6.200,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
6.200,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 6.200,00 EUR
Bemerkungen
Wird vom FB 66 verwaltet
Begründung
Seite 2
Die FDP-Ratsfraktion hatte für den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 21.10. 2014
einen Antrag zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen auf Tempo
30 insbesondere für die Lärmreduzierung an der Philadelphiastraße gestellt und die Ratsfraktion
Bündnis90/Die Grünen hatte am 10.12.2014 einen Antrag in den Ausschuss für Stadtplanung und
Stadtsanierung zu Tempo 30 innerhalb der Wälle eingebracht. Beide Anträge wurden der Verwaltung als Prüfaufträge erteilt.
Da in der Vergangenheit schon häufiger ähnliche Anträge in den Fachausschüssen gestellt wurden, diesen aber aufgrund der Rechtslage nicht gefolgt werden konnte, sollte aus Verwaltungssicht dieses Thema auch vor dem Hintergrund der Lärmaktionsplanung und des Luftreinhalteplans nochmals aufgearbeitet werden. Die entsprechenden Belange und Konsequenzen sind unter Einbeziehung der gesamten Innenstadt zu durchleuchten. Wenn im Folgenden von Tempo 30
die Rede ist, ist damit die Streckenbeschilderung mit Zeichen 274 StVO gemeint. Ansonsten wird
bewusst die Formulierung Tempo 30-Zone benutzt; das entsprechende Zeichen ist 274.1 StVO.
Der vollständige Text ist den Anlagen zu entnehmen.