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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:14
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.11.2015 Nr. 2110 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH zum Ende seiner Amtszeit als Oberbürgermeister abzuberufen: Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede und an seiner Stelle zum Beginn seiner Amtszeit in den Aufsichtsrat zu entsenden: Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2110 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages werden drei Aufsichtsratsmitglieder von der Stadt Krefeld, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter, in den Aufsichtsrat entsandt. Nach § 8 Abs. 3 S. 2 endet die Amtszeit des Oberbürgermeisters mit Ausscheiden aus dem Amt. Durch die Neuwahl eines Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld war für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates sein Nachfolger zu entsenden. Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.