Daten
Kommune
Krefeld
Größe
331 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.11.2015
Nr.
2024 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 08.12.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (
Reinigungssatzung - ReinS ) vom 14.12.2007
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung
öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 gemäß Anlage A.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2024 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die in der Begründung dargestellten Änderungen des Straßenverzeichnisses ergeben sich insbesondere aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Straßenneuwidmungen und tatsächlichen Veränderungen der bestehenden Straßenverhältnisse. Mit der im Straßenverzeichnis erfolgten Einstufung soll dem tatsächlichen Reinigungsbedürfnis und der Verkehrsbedeutung Rechnung getragen werden. Insbesondere werden hier die Erfahrungen bei der tatsächlichen Durchführung
der Winterwartung ab dem 01.01.2013, vor allem im Bereich von Stichstraßen und engen Straßenteilstücken, umgesetzt.
Die Beteiligung der betroffenen Bezirksvertretungen ( BZV ) zur Umsetzung der rechtlich gebotenen Änderungen wurde am 03.11.2015 abgeschlossen.
Im Einzelnen wurden die Änderungen des Straßenverzeichnisses in den zuständigen BZV'en an
folgenden Terminen nach eingehender Beratung zur Kenntnis genommen: BZV West am 08.09.,
BZV Nord am 03.09., BZV Fischeln am 22.10., BZV Ost am 03.11. und BZV Uerdingen am 01.09.2015.
Synopse zur Änderung der Anlage 1- Straßenverzeichnis
Neuer Satzungstext
Alter Satzungstext
Straße
Reinigungsumfang
Am Schirkeshof
Teilbereich von Haus VI
Nr. 1 bis zur Zufahrt 3
zum Seniorenzentrum
alter Straßenverlauf V
zwischen Hentrich- 1
straße und dem neuen Straßenverlauf
Bataverstraße ( Gemarkung Linn, Flur
18, Flurstück 7 )
Verbindungsweg vom
Wendehammer bei
Haus Nr. 44 zur Philipp-Reis-Straße,
bisher nicht explizit
im Straßenverzeichnis erfasst
von Haus Nr. 602 / VII
671 bis Stockweg
3
Bataverstraße
Dolbaumstraße
Forstwaldstraße
RKL A I ü Straße
WKL
Stichstraße zu den
Häusern Nr. 604 und
614, bisher nicht
explizit im Straßenverzeichnis erfasst
Hans-Günther-Sohl- ganz, bisher nicht
Straße
explizit im Straßenverzeichnis erfasst
Josef-Lenders-Dyk ganz
VII
3
Nieper Straße
von Moerser Landstraße bis Flünnertzdyk, Seite der gera-
X
Am Schirkeshof
X
X
Bataverstraße
Reinigungsumfang
Teilbereich vor den Häusern Nr. 1 bis 5 bis einschließlich der Zufahrt zum
Seniorenzentrum
alter Straßenverlauf zwi- VII X
schen Hentrichstraße und 3
dem neuen Straßenverlauf
der Bataverstraße ( Gemarkung Linn, Flur 18,
Flurstück 7 )
Dolbaumstraße
Verbindungsweg vom
Wendehammer bei Haus
Nr. 44 zur Philipp-ReisStraße
VIII X
-
Forstwaldstraße
Teilbereich von Haus Nr.
602 / 671 bis Stockweg
VII
1
X
Stichstraße zu den Häusern VII
Nr. 604 und 614
3
X
Hans-Günther-Sohl- ganz
Straße
X
RKL A I ü
WK
L
VI X
3
Josef-Lenders-Dyk
Nieper Straße
IV
1
X
ganz
VIII X
von Moerser Landstraße VI
bis Flünnertzdyk, Seite der 1
geraden Hausnummern
X
Begründung
Seite 3
den Hasusnummern,
bisher nicht explizit
im Straßenverzeichnis erfasst
Nirostastraße
ganz, bisher nicht
explizit im Straßenverzeichnis erfasst
Peter-Esser-Dyk
ganz, bisher nicht
explizit im Straßenverzeichnis erfasst
Philipp-Reis-Straße Verbindungsweg
zwischen den Häusern Nr.
10 A und 20 und
dem Wendehammer
Dolbaumstraße bei
Haus Nr. 44, bisher
nicht explizit im Straßenverzeichnis erfasst
Prinzenbergstraße Teilbereich von Wey- VI
erhofstraße bis Klei- 3
newefersstraße
Randstraße
ganz
VI
3
Nirostastraße
ganz
IV
1
Peter-Esser-Dyk
ganz
VIII X
-
Philipp-Reis-Straße
Verbindungsweg zwischen VIII X
den Häusern Nr. 10 A und 20 und dem Wendehammer Dolbaumstraße bei
Haus Nr. 44
X
Prinzenbergstraße
Teilbereich Weyerhofstra- IV
ße bis Kleinewefersstraße 3
X
X
Randstraße
ganz
VI
2
X
Stichstraße zwischen den
Häusern Nr. 66 und 72
VI
3
X
Stichstraße zwischen
den Häusern Nr. 66
und 72, bisher nicht
explizit im Straßenverzeichnis erfasst
Abkürzungen:
R= Reinigungsklasse
A= Verkehrsbedeutung überwiegend Anlieger
i = Verkehrsbedeutung überwiegend innerörtlich
Ü= Verkehrsbedeutung überwiegend überörtlich
X