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Verwaltungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 14.12.2007)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
331 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:14
Verwaltungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 14.12.2007) Verwaltungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 14.12.2007) Verwaltungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 14.12.2007) Verwaltungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 14.12.2007)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.11.2015 Nr. 2024 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 08.12.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld ( Reinigungssatzung - ReinS ) vom 14.12.2007 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 gemäß Anlage A. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2024 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die in der Begründung dargestellten Änderungen des Straßenverzeichnisses ergeben sich insbesondere aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Straßenneuwidmungen und tatsächlichen Veränderungen der bestehenden Straßenverhältnisse. Mit der im Straßenverzeichnis erfolgten Einstufung soll dem tatsächlichen Reinigungsbedürfnis und der Verkehrsbedeutung Rechnung getragen werden. Insbesondere werden hier die Erfahrungen bei der tatsächlichen Durchführung der Winterwartung ab dem 01.01.2013, vor allem im Bereich von Stichstraßen und engen Straßenteilstücken, umgesetzt. Die Beteiligung der betroffenen Bezirksvertretungen ( BZV ) zur Umsetzung der rechtlich gebotenen Änderungen wurde am 03.11.2015 abgeschlossen. Im Einzelnen wurden die Änderungen des Straßenverzeichnisses in den zuständigen BZV'en an folgenden Terminen nach eingehender Beratung zur Kenntnis genommen: BZV West am 08.09., BZV Nord am 03.09., BZV Fischeln am 22.10., BZV Ost am 03.11. und BZV Uerdingen am 01.09.2015. Synopse zur Änderung der Anlage 1- Straßenverzeichnis Neuer Satzungstext Alter Satzungstext Straße Reinigungsumfang Am Schirkeshof Teilbereich von Haus VI Nr. 1 bis zur Zufahrt 3 zum Seniorenzentrum alter Straßenverlauf V zwischen Hentrich- 1 straße und dem neuen Straßenverlauf Bataverstraße ( Gemarkung Linn, Flur 18, Flurstück 7 ) Verbindungsweg vom Wendehammer bei Haus Nr. 44 zur Philipp-Reis-Straße, bisher nicht explizit im Straßenverzeichnis erfasst von Haus Nr. 602 / VII 671 bis Stockweg 3 Bataverstraße Dolbaumstraße Forstwaldstraße RKL A I ü Straße WKL Stichstraße zu den Häusern Nr. 604 und 614, bisher nicht explizit im Straßenverzeichnis erfasst Hans-Günther-Sohl- ganz, bisher nicht Straße explizit im Straßenverzeichnis erfasst Josef-Lenders-Dyk ganz VII 3 Nieper Straße von Moerser Landstraße bis Flünnertzdyk, Seite der gera- X Am Schirkeshof X X Bataverstraße Reinigungsumfang Teilbereich vor den Häusern Nr. 1 bis 5 bis einschließlich der Zufahrt zum Seniorenzentrum alter Straßenverlauf zwi- VII X schen Hentrichstraße und 3 dem neuen Straßenverlauf der Bataverstraße ( Gemarkung Linn, Flur 18, Flurstück 7 ) Dolbaumstraße Verbindungsweg vom Wendehammer bei Haus Nr. 44 zur Philipp-ReisStraße VIII X - Forstwaldstraße Teilbereich von Haus Nr. 602 / 671 bis Stockweg VII 1 X Stichstraße zu den Häusern VII Nr. 604 und 614 3 X Hans-Günther-Sohl- ganz Straße X RKL A I ü WK L VI X 3 Josef-Lenders-Dyk Nieper Straße IV 1 X ganz VIII X von Moerser Landstraße VI bis Flünnertzdyk, Seite der 1 geraden Hausnummern X Begründung Seite 3 den Hasusnummern, bisher nicht explizit im Straßenverzeichnis erfasst Nirostastraße ganz, bisher nicht explizit im Straßenverzeichnis erfasst Peter-Esser-Dyk ganz, bisher nicht explizit im Straßenverzeichnis erfasst Philipp-Reis-Straße Verbindungsweg zwischen den Häusern Nr. 10 A und 20 und dem Wendehammer Dolbaumstraße bei Haus Nr. 44, bisher nicht explizit im Straßenverzeichnis erfasst Prinzenbergstraße Teilbereich von Wey- VI erhofstraße bis Klei- 3 newefersstraße Randstraße ganz VI 3 Nirostastraße ganz IV 1 Peter-Esser-Dyk ganz VIII X - Philipp-Reis-Straße Verbindungsweg zwischen VIII X den Häusern Nr. 10 A und 20 und dem Wendehammer Dolbaumstraße bei Haus Nr. 44 X Prinzenbergstraße Teilbereich Weyerhofstra- IV ße bis Kleinewefersstraße 3 X X Randstraße ganz VI 2 X Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 66 und 72 VI 3 X Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 66 und 72, bisher nicht explizit im Straßenverzeichnis erfasst Abkürzungen: R= Reinigungsklasse A= Verkehrsbedeutung überwiegend Anlieger i = Verkehrsbedeutung überwiegend innerörtlich Ü= Verkehrsbedeutung überwiegend überörtlich X