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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:14
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018)

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Inhalt der Datei

hier: Überplanmäßiger Mehrbedarf bei Straßenbau und -instandsetzung TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4777 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201 - bg - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.01.2018 Rat 25.01.2018 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018 hier: Überplanmäßiger Mehrbedarf bei Straßenbau und -instandsetzung Beschlussentwurf: Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung von 1.030.000 EUR bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, Kostenart 78520000 - Tiefbaumaßnahmen - (PSP-Element 7.666416.700.200 - Kostenbeteiligung SWK -) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau und instandsetzung, Kostenart 78520000 - Tiefbaumaßnahmen - (PSP-Element 7.666356.700.200 - Aufweitung Kölner Straße -). Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4777 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung 78520000 - Tiefbaumaßnahmen 7.666416.700.200 - Kostenbeteiligung SWK Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für Gleiserneuerungsmaßnahmen waren im Haushaltsjahr 2017 Mittel von 400.000 EUR eingeplant. Gemäß Straßenbenutzungsvertrag zwischen SWK und Stadt Krefeld besteht die rechtliche Verpflichtung, sich bei Erneuerungs- und Unterhaltungsmaßnahmen aus Gründen der Aufrechterhaltung der Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit an der Durchführung insoweit zu beteiligen, als die eigenen Anteile hierdurch berührt werden. Die prozentuale Kostenaufteilung ist dabei in einer Zusatzvereinbarung für die einzelnen Anlagenbestandteile konkret festgelegt. Die Maßnahme "Am Badezentrum" zwischen Schütenhofstraße und Friedhof Bockum wurde 2017 abgeschlossen und abgerechnet. Dazu war bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 99.000 EUR erforderlich. Aus betriebsinternen Gründen der SWK MOBIL wurden die für das Jahr 2016 vorgesehenen Maßnahmen - Uerdinger Straße zwischen Philadelphiastraße und Viktoriastraße (rund 250.000 EUR) und - Hülser Straße/Krefelder Straße (rund 60.000 EUR) in das Jahr 2017 verschoben. Des weiteren waren für 2017 die Maßnahmen - Uerdinger Straße zwischen Viktoriastraße und Sprödentalstraße (120.000 EUR) und - Hülser Straße/Sternstraße von Nordstraße bis Oranierring (600.000 EUR) geplant. Sämtliche Maßnahmen sind wegen der rechtlichen Verpflichtung unabweisbar und nicht verschiebbar. Wie im Beschlussentwurf dargestellt werden zur Deckung bereits eingeplante Mittel für die Maßnahme "Aufweitung Kölner Straße" herangezogen. Diese Maßnahme wurde 2017 nicht begonnen; die nicht verwendeten Mittel aus dem Haushaltsansatz 2017 können als Ermächtigungsübertragung nach 2018 übertragen werden. Es entsteht somit keine zusätzliche Belastung des Haushaltes.