Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:14
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Inhalt der Datei
Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
SPD-Ratsfraktion
CDU-Ratsfraktion
Ratsfraktion DIE LINKE
Ratsherren Jürgen Heitzer, Claus-Dieter Preuß
Vorlagennr. 3555/17E
An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung
und Sicherheit
Ratsherr Philibert Reuters
oder Vertreter*in im Amt
CDU-Ratsfraktion
10.1.2017
Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
am 2.2.2017
Registrierungs-, Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen
Sehr geehrter Herr Reuters oder Vertreter*in im Amt,
namens der o.a. Fraktionen, Gruppen und Einzelpersonen bitte ich Sie, folgenden Antrag in
die Tagesordnung der 18. Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und
Sicherheit am 02. Februar 2017 aufzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung aufzurufen:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für
freilebende Katzen und Katzen mit Freigang im Sinne des Tierschutzgesetzes zu
erarbeiten. Dabei sollen insbesondere die gemäß §13b Tierschutzgesetz und §5 der
Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW notwendigen Vorarbeiten für eine Satzung
zur Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen
durchgeführt werden (insb. Prüfung der Gebietsabgrenzung).
Die Verwaltung wird beauftragt, diesem Ausschuss sowie dem Rat der Stadt Krefeld
die erarbeiteten Maßnahmen sowie einen Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit den Regelungen des §13b Tierschutzgesetz (TierSchG) wurden die Landesregierungen
ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrolliert freien Auslauf fortpflanzungsfähiger
Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher
Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen
erforderlich ist.
Diese Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen
gemäß §13b des TierSchG ist in Nordrhein-Westfalen mit §5 der Zuständigkeitsverordnung
Tierschutz NRW (ZustVO Tierschutz NRW, in Kraft seit 15.Februar 2015) auf die
Kreisordnungsbehörden übertragen worden.
Unabhängig davon steht das TierSchG nicht der Möglichkeit entgegen, in den auf der
Grundlage von §13 b TierSchG erlassenen Verordnungen der Länder Bußgeldvorschriften
zur Durchsetzung der hierin geregelten Vorgaben vorzusehen.
Die Überpopulation von Katzen ist aus Sicht des Tierschutzes ein ernsthaftes Problem. Die
einzelnen Katzen leiden hierdurch unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze
nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist. Schutzzweck der Verordnung in Krefeld ist
daher ausschließlich der Schutz der Katzen um ihrer selbst willen. Grundlage sind nur solche
Schmerzen, Leiden und Schäden, die sich Katzen im Rahmen ihres natürlichen Verhaltens
in der freien Natur gegenseitig zufügen oder die sie erleiden, beispielsweise durch eben Vernachlässigung, auch im Rahmen von Revierkämpfen, durch Krankheitsübertragungen, im
Zusammenhang mit der Paarung oder wegen Futtermangels.
Schmerzen, Leiden und Schäden sind alle körperlichen Zustände, die vom Normalzustand
abweichen. Solche Abweichungen können sich beispielsweise aus Krankheiten der Tiere,
einem schlechten Ernährungszustand, Verletzungen oder Parasitenbefall ergeben.
Regelmäßig gehen diese Abweichungen mit einer Störung des Allgemeinbefindens einher.
Die von Freigängerkatzen oder von freilebenden Katzen ausgehenden Gefahren für den
Menschen oder für andere Tierarten sind nicht Gegenstand dieser Verordnung.
Der Nachweis der hohen Zahl an freilebenden Katzen in dem auszuweisenden Gebiet und
die relevanten Abweichungen vom Normalzustand der Tiere basiert auf Daten und
Informationen, die durch im Tierschutz tätige ehrenamtliche private Personen,
Organisationen (Katzenschutzbund) und das Tierheim Krefeld im Stadtgebiet erhoben
wurden. Diese Personen und Organisationen stehen bereits seit vielen Jahren mit dem
amtlichen Tierarzt bezüglich der Katzenpopulation, der Beobachtung erkrankter Tiere und zur
Einrichtung von Futterstellen in regelmäßigem Kontakt. Eigene Erhebungen der Stadt sind
daher nicht notwendig.
Die Anzahl der auf- oder vorgefundenen Katzen, die in einem schlechten
Gesundheitszustand sind, ist seit vielen Jahren hoch. Sie ist belegt, dass mit einem Anstieg
der Katzenpopulation auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere steigt. Anders als bei
Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei Hauskatzen nicht auf natürliche Weise.
Wegen der hohen Vermehrungsrate und der fehlenden tierärztlichen Versorgung und
Prävention, z.B. durch Impfungen und Entwurmungen, verbreiten sich Krankheiten sehr
schnell.
So sind Katzen bereits ab dem fünften Monat geschlechtsreif und werfen in der Regel zwei
Mal jährlich bis zu sieben Welpen. Der Anteil der unkastrierten Katzen bei Fundtieren oder
sichergestellten Tieren ist in Krefeld seit Jahren auf einem hohen Niveau. Unkastrierte
Freigängerkatzen nehmen zwangsläufig Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf, so
dass sie fortlaufend zum Vermehrungsgeschehen beitragen. Die Entstehung und weitere
Zunahme der Population freilebender Katzen geht überwiegend auf Halter zurück, deren
Freigängerkatzen nicht kastriert oder auf andere Weise fortpflanzungsunfähig gemacht
worden sind.
Die durch das Krefelder-Tierheim, weitere in Krefeld ehrenamtlich tätige private Personen
und ebenso in Krefeld tätige Tierschutzvereine durchgeführten Maßnahmen, insbesondere
das Einfangen und Kastrieren freilebender Katzen sowie eine tierärztliche Versorgung
erkrankter Tiere, konnten daher bisher keine ausreichende Abhilfe schaffen. Auch betriebene
Öffentlichkeitsarbeit mit Beteiligung der praktizierenden Tierärzte, privater ehrenamtlicher
Personen und Zoofachgeschäften zur Aufklärung der Tierhalter führte zu keiner
Veränderung. Es ist daher anzunehmen, dass das Ausmaß der festgestellten Schmerzen,
Leiden oder Schäden bei weiterem Ansteigen der Populationsdichte zunimmt.
Durch das Gebot zur Unfruchtbarmachung von Freigängerkatzen kann der beschriebene
Kreislauf effektiv unterbrochen werden. Dies kann nicht durch andere Maßnahmen erreicht
werden.
Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sollen daher diese zuvor von
einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip
kennzeichnen zu lassen. Die tätowierten oder per Mikrochip gekennzeichneten Tiere sind in
einer hierfür geeigneten Datenbank zu registrieren; geeignet dazu ist TASSO, das größte
Haustierregister Europas. Es wird von allen Tierärzten und Amtstierärzten empfohlen und
akzeptiert.
Dauerhaft wird dies zu einer Entlastung des Krefelder Tierheims führen, das schon heute an
seine Kapazitätsgrenzen stößt. Darüber hinaus soll im vorstehenden Sinne auch als Katzenhalter*in gelten, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Mit einer Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht ist ein Weg gewählt, der
dem Tier und den Besitzer*innen Respekt zollt, dem Artenschutz dient und durch eine
Verminderung der Anzahl dieser Katzen deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringern
kann. Die Abwehr von Gefahren für freilebende Katzen, aber auch für Katzen mit Freigang
(Besitzerkatzen), im Sinne des Tierschutzgesetzes wird damit erfüllt, in Verantwortung des
Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Für Bündnis 90/ Die Grünen
gez. Barbara Behr
Für die LINKE Fraktion
gez. Stephan Hagemes
gez. Jürgen Heitzer
gez. Claus-Dieter Preuss
Für die SPD-Fraktion
gez. Hans Butzen
Für die CDU-Fraktion
gez. Walter Fasbender