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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 791 -Ostwall, Steckendorfer Straße, Jungfernweg- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
244 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:14
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 791 -Ostwall, Steckendorfer Straße, Jungfernweg- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 791 -Ostwall, Steckendorfer Straße, Jungfernweg- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.01.2016 Nr. 2302 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung, 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.02.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 791 -Ostwall, Steckendorfer Straße, Jungfernweghier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe auch im übrigen auch Beschlussvorlagen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung) Beschlussentwurf: Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Firma HVGE Hausverwaltung GbR mit dem Sitz in Krefeld wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Der Bebauungsplan Nr. 791 -Ostwall, Steckendorfer Straße, Jungfernweg- befindet sich zur Zeit im Verfahren. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kern- bzw. mischgebietstypische Nachnutzung durch Änderung der Festsetzung " Gemeindebedarfsfläche - Bundespost" zu schaffen und die nachhaltige Sicherung und Nachnutzung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu ermöglichen. Die Firma HVGE Hausverwaltung GbR -nachfolgend Investor genannt- beabsichtigt in diesem Rahmen u.a. das ehemalige Verwaltungsgebäude der Telekom einer zeitgemäßen Nutzung zuzuführen. Die Stadt Krefeld wird mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Investor geschlossen. Hierbei handelt es sich um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze im Falle einer Wohnnutzung. Die Sicherstellung der Zahlung erfolgt durch die Vorlage einer entsprechenden Bürgschaft. Da die Erschließung gesichert ist, gibt es diesbezüglich von Seiten der Stadt keine notwendigen Regelungen.