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Verwaltungsvorlage (Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
401 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:14
Verwaltungsvorlage (Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW) Verwaltungsvorlage (Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW) Verwaltungsvorlage (Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW) Verwaltungsvorlage (Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW) Verwaltungsvorlage (Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.08.2016 Nr. 2930 /16V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 16.11.2016 Betreff Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW) zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2930 /16V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Sachstand über die einzelnen Maßnahmen, durchgeführt durch Fachbereich 60 - Gebäudemanagement: Energetische Sanierung der Außenhülle Kaufmannschule Derzeit wird eine Bauteiluntersuchung im Bestandsgebäude durchgeführt, danach entscheidet sich der Umfang der Sanierung. Die Beauftragung eines Architekturbüros soll im BA am 22.11.2016 beschlossen werden. Energetische Sanierung der Außenhülle der Schule am Lübecker Weg Der Beschluss für die Beauftragung des Architekten steht noch aus. Die Ausführung der Arbeiten ist für April 2017 geplant. Austausch von Pumpen und Wärmedämmung von Rohrnetzen Derzeit werden die Bedarfe zusammengetragen und die Objektlisten erstellt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in den Jahren 2017/18. Kita Hermannstraße Die Beauftragung der Architekten und Fachplaner erfolgte am 11.07.2016 gemäß Beschluss des U3 Ausschusses vom 02.06.2016. Erste Planungsgespräche haben stattgefunden. Es ist vorgesehen, die Plan- und Kostenfeststellung am 02.11.2016 in der Bezirksvertretung West, am 03.11.2016 im U3 Ausschuss und am 23.11.2016 im Jugendhilfeausschuss vorzustellen und beschließen zu lassen. Kita Dieselstraße Die Beauftragung der Architekten und Fachplaner erfolgte am 10.06.2016 gemäß Beschluss des U3 Ausschusses vom 02.06.2016. Erste Planungsgespräche haben stattgefunden. Es ist vorgesehen, die Plan- und Kostenfeststellung am 02.11.2016 in der Bezirksvertretung West, am 03.11.2016 im U3 Ausschuss und am 23.11.2016 im Jugendhilfeausschuss vorzustellen und beschließen zu lassen. Energetische Sanierung des Daches der Jugendfreizeiteinrichtung Herbertzstraße Die öffentliche Ausschreibung für die Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten wurde erfolgreich erfolgreich. Der Auftrag befindet sich im Verwaltungsumlauf für die Vergabe. Die Ausführung der Arbeiten ist im Herbst 2016 geplant. Energetische Sanierung der Fenster der Kita Neuhofsweg Die Fenstersanierung befindet sich in der Planungsphase, die Ausführung der Arbeiten ist für Ende 2016 geplant. Energetische Sanierung des Daches der Kita Steckendorfer Straße Begründung Seite 3 Der Projektstart für die Dachsanierung dieser Kita ist im Januar 2017 vorgesehen. Anbindung an Gebäudeleittechnik, Diverse Objekte Die Maßnahme würde sich auf eine Vielzahl von Einzelobjekten verteilen. Dies ist aktuell nicht zu leisten, so dass diese zurückgezogen wurde. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 150.000.- EUR sollen für Ersatzmaßnahmen verwendet werden. Dämmung Geschossdecken, Diverse Objekte Die Maßnahme würde sich auf eine Vielzahl von Einzelobjekten verteilen. Dies ist aktuell nicht zu leisten, so dass diese zurückgezogen wurde. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 900.000.- EUR sollen für Ersatzmaßnahmen verwendet werden. Eine Kurzübersicht zu allen Maßnahmen, ist als Anlage beigefügt. Sachstand über die einzelnen Maßnahmen, durchgeführt durch Fachbereich 67 - Grünflächen: Bau der Promenade Güterstr.-Trift/Weiden Derzeit läuft die Vorplanung der beauftragten Planer und die notwendigen Voruntersuchungen werden aktuell ausgeschrieben. Für 2017 sind die öffentlichen Vergabeverfahren für die Bauleistungen vorgesehen. Dachsanierung Südbahnhof Die Ausschreibung für die Planungsleistungen ist submittiert. Der Beschluss zur Auftragsvergabe ist in der Sitzung des Rates am 29.09.2016 gefasst worden. Leistungsphase 1 bis 4 wird nun beauftragt. Platz der Wiedervereinigung Zur Neugestaltung des Platzes konnten bisher nur erste Vorplanungen erfolgen, da zunächst das Vorliegen der Förderfähigkeit nach KInvFöG geklärt werden musste. Inzwischen wurde die Förderfähigkeit des Projekts durch die Bezirksregierung bestätigt. Allgemeine Fragen nach der Gleichzeitigkeit der KInvFöG-Projekte in allen Kommunen - Hat das Auswirkungen auf die Firmen? Ja. Die Firmen finden kein geeignetes Personal mehr, um die anfallenden Arbeiten zu bewältigen. In der Ausführung sind daher Engpässe wahrscheinlich. - Gibt es genügend Firmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen? Begründung Seite 4 Nein, schon jetzt macht sich eine „Ausschreibungsmüdigkeit“ bei allen Gewerken, vor allen Dingen aber bei den TGA Gewerken bemerkbar. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist fast keine Beteiligung zu verzeichnen und selbst bei beschränkten Ausschreibungen geben immer weniger Firmen Angebote ab. Ergänzung FB 66: Die meisten der für dieses Jahr vorgesehenen Tiefbau-Maßnahmen (lärmmindernde Asphalte, Radwege, Gehweg) wurden im Vergleich zu den umliegenden Kommunen bereits sehr frühzeitig ausgeschrieben. Dadurch waren die Anzahl der abgegebenen Angebote und die damit erzielten Ausschreibungsergebnisse noch ausgesprochen zufriedenstellend. Mittlerweise sind die Kapazitäten der meisten Tiefbaufirmen jedoch erschöpft. So wurde bei der Ausschreibung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der Innenstadt lediglich ein Angebot abgegeben, welches um 20 % über der Kostenschätzung lag. Ergänzung FB 67: Für den Fachbereich Grünflächen arbeiten zumeist kleinere bis mittelständische Unternehmen und Fachbetriebe. Sind diese gut ausgelastet, werden sich diese aufgrund der Komplexität der Verfahren sowie der Größenordnung der Förderprojekte erwartungsgemäß hier eher nicht beteiligen. - Muss möglicherweise mit höheren Kosten gerechnet werden? Ja. Je größer die Nachfrage, desto höher die Preise. Kostensteigerungen sind zu erwarten. Die Firmen haben genügend Arbeit und geben wenn überhaupt nur noch hochpreisige Angebote ab. Ergänzung FB 66: Auch im Tiefbaubereich muss aufgrund der hohen Auslastung der Personal-, Maschinen- und Materialressourcen bei den Baufirmen im weiteren Verlauf mit höheren Kosten gerechnet werden. vor? Wie bereitet sich die Stadtverwaltung Krefeld möglicherweise auf eine solche Situation Die Kostenberechnungen wurden dieser Situation angepasst. Da das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zeitlich befristet ist, ist eine antizyklische Fiskalpolitik nicht möglich. Alle beteiligten Kommunen sind gezwungen die Fördermaßnahmen zusätzlich zu den im selben Zeitraum notwendigen Straßenerneuerungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen zeitlich parallel auszuschreiben. - Sind möglicherweise Fertigstellungstermine in Gefahr? Ja. Voraussichtlich werden einzelne Gewerke schleppend bearbeitet, da die Firmen zu viel Arbeit angenommen haben und die Baustellen nicht kontinuierlich besetzen werden. Eine zügige Abwicklung von Baustellen ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu erwarten. Ergänzung FB 66: Inwieweit es bei den Tiefbaufirmen durch die zu erwartende Kapazitätsprobleme bei den Personal-, Maschinen- und Materialressourcen zu zeitlichen Verzögerungen kommen wird, bleibt zunächst abzuwarten. Ggf. wird auf solche Folgen bei den künftigen Zeitplanungen zu reagieren sein.