Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 10
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.07.2015
Nr.
1594 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
26.08.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem CVUA-RRW und der Stadt Krefeld über die Bestellung eines
gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen/der Rat beschließt,
einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-RuhrWupper (CVUA-RRW) über die Bedingungen zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
nach § 32 a Abs. 1 Satz 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (in Form der Anlage 1) zu schließen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1594 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P010 0101 2010
44840100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
5.000,00 EUR
- Einsparungen
+ 5.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) hat die Stadt Krefeld
darum gebeten, die Wahrnehmung der dortigen Funktion des Datenschutzbeauftragten von hier zu übernehmen.
Gemäß § 32 a Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen haben öffentliche Stellen, die personenbezogene
Daten verarbeiten, einen internen Beauftragten für den Datenschutz sowie einen Vertreter zu bestellen.
Der Beauftragte muss die erforderliche Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen. Mehrere Stellen können gemeinsam einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen, wenn dadurch die Erfüllung seiner
Aufgaben nicht beeinträchtigt wird.
Die Übernahme der Funktion führt - nach derzeitiger Einschätzung - zu einem Zeitaufwand von zwei
Stunden wöchentlich für die hiesigen Funktionsträger; es ergeben sich Mehrerträge i. H. v. etwa 5.000
EUR jährlich.
In diesem Zusammenhang wird auf (die Anlehnung an) die lfd. Nr. III - 05: "Ausbau der interkommunalen
Zusammenarbeit" des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld 2015 - 2020 hingewiesen. Hiernach soll die Übernahme weiterer Aufgaben von umliegenden Gemeinden geprüft werden.