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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:15
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2016) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2016) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2016)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.05.2017 Nr. 3993 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 13.09.2017 Betreff Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2016 Beschlussentwurf: Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH werden folgende Weisungen erteilt: 1. den Jahresabschluss mit der Bilanzsumme von 6.740.184,18 EUR, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Fehlbetrag von 2.977.304,16 EUR festzustellen, 2. der Verrechnung des Jahresverlustes mit der Kapitalrücklage als Verlustvortrag bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 zuzustimmen, 3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, 4. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, 5. als Abschlussprüfer für das Jahr 2017 die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, zu bestellen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3993 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Vertreter der Stadt Krefeld bedarf für die Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Der Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH hat in seiner Sitzung am 14.06.2017 mehrheitlich der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 empfohlen. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss 2016 weist einen Fehlbetrag i. H. v. 2.977.304,16 EUR aus. Hierauf wurden im Jahr 2016 bereits Einzahlungen in die Kapitalrücklage i. H. v. 2.966.900,00 EUR geleistet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 wird der Jahresverlust 2016 (als Verlustvortrag) mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der Jahresabschluss wurde von der RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Es wird ferner vorgeschlagen, die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.