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Verwaltungsvorlage (Verwendung des Stadtwappens für Jedermann)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:15
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.07.2014 Nr. 127 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 03.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff Verwendung des Stadtwappens für Jedermann Beschlussentwurf: Die Einführung eines modifizierten Wappens der Stadt Krefeld zur Verwendung durch Jedermann (siehe Anlage) wird unter folgenden Maßgaben beschlossen: 1. Durch die Verwendung darf das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt werden. 2. Die Verwendung ist untersagt, wenn der Anschein entstehen kann, dass die Verwendung in amtlicher Funktion erfolgt. Neben dem Wappen darf nicht "Stadt Krefeld" stehen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 127 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das Wappen der Stadt stellt ein Hoheitszeichen dar, über dessen Verwendung durch Dritte die Verwaltung in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte nach freiem Ermessen entscheidet: a) durch den beabsichtigten Gebrauch darf das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt werden, b) der Anschein eines amtlichen Charakters muss vermieden werden, c) eine Verwechslung mit städtischen Unternehmen oder eine missbräuchliche Verwendung muss ausgeschlossen sein und d) das Wappen muss heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben werden. Darüber hinaus ist eine Verwendung des Stadtwappens für gewerbliche Zwecke untersagt, da eine derartige Verwendung seiner Bedeutung als ein Hoheitszeichen nicht gerecht wird. Die Stadt darf gemäß der Kommentierung zu § 14 Gemeindeordnung NRW durch den Gebrauch ihres Wappens nicht in Beziehung zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen gebracht werden, mit denen sie nichts zu tun hat. Es muss ausgeschlossen werden, dass für ein gewerbliches Unternehmen eine Bezeichnung gebraucht wird, die den Anschein erweckt, als ob es von der Stadt betrieben, unterstützt oder geleitet wird, wenn dies tatsächlich nicht der Fall ist. Um der Vielzahl von Wünschen von Vereinen, Institutionen, Firmen oder Privatpersonen entgegen zu kommen, das Wappen zu nutzen, um ihre Verbundenheit mit oder den Bezug zur Stadt Krefeld zum Ausdruck zu bringen, wird vorgeschlagen, ähnlich der Regelungen der Stadt Ratingen, des Kreises Neuss oder auch des Landes Nordrhein-Westfalen, ein modifiziertes Wappen zur Verwendung durch Jedermann einzuführen. Eine Fachklasse des Berufskollegs Glockenspitz hat einen Gestaltungsvorschlag für ein "Jedermannwappen" erarbeitet. Der Entwurf dieses modifizierten Wappens ist als Anlage beigefügt. Die Fachklasse hat das Originalwappen moderat stilisiert und mit der Bezeichnung Krefeld verbunden. Das Jedermannwappen ist damit in der Formensprache dem ursprünglichen Wappen angeglichen, trotzdem unterscheidbar und eigenständig. Dabei hat man sich an der Gestaltung des Jedermannwappens des Landes NordrheinWestfalen orientiert.