Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.07.2014
Nr.
127 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
03.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
Verwendung des Stadtwappens für Jedermann
Beschlussentwurf:
Die Einführung eines modifizierten Wappens der Stadt Krefeld zur Verwendung durch Jedermann (siehe
Anlage) wird unter folgenden Maßgaben beschlossen:
1. Durch die Verwendung darf das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt werden.
2. Die Verwendung ist untersagt, wenn der Anschein entstehen kann, dass die Verwendung in amtlicher
Funktion erfolgt. Neben dem Wappen darf nicht "Stadt Krefeld" stehen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 127 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Wappen der Stadt stellt ein Hoheitszeichen dar, über dessen Verwendung durch Dritte die Verwaltung in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte nach freiem Ermessen entscheidet:
a) durch den beabsichtigten Gebrauch darf das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt werden,
b) der Anschein eines amtlichen Charakters muss vermieden werden,
c) eine Verwechslung mit städtischen Unternehmen oder eine missbräuchliche Verwendung muss ausgeschlossen sein und
d) das Wappen muss heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben werden.
Darüber hinaus ist eine Verwendung des Stadtwappens für gewerbliche Zwecke untersagt, da eine derartige Verwendung seiner Bedeutung als ein Hoheitszeichen nicht gerecht wird. Die Stadt darf gemäß der
Kommentierung zu § 14 Gemeindeordnung NRW durch den Gebrauch ihres Wappens nicht in Beziehung
zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen gebracht werden, mit denen sie nichts zu tun
hat. Es muss ausgeschlossen werden, dass für ein gewerbliches Unternehmen eine Bezeichnung gebraucht wird, die den Anschein erweckt, als ob es von der Stadt betrieben, unterstützt oder geleitet wird,
wenn dies tatsächlich nicht der Fall ist.
Um der Vielzahl von Wünschen von Vereinen, Institutionen, Firmen oder Privatpersonen entgegen zu
kommen, das Wappen zu nutzen, um ihre Verbundenheit mit oder den Bezug zur Stadt Krefeld zum Ausdruck zu bringen, wird vorgeschlagen, ähnlich der Regelungen der Stadt Ratingen, des Kreises Neuss oder
auch des Landes Nordrhein-Westfalen, ein modifiziertes Wappen zur Verwendung durch Jedermann einzuführen.
Eine Fachklasse des Berufskollegs Glockenspitz hat einen Gestaltungsvorschlag für ein "Jedermannwappen" erarbeitet. Der Entwurf dieses modifizierten Wappens ist als Anlage beigefügt. Die Fachklasse hat
das Originalwappen moderat stilisiert und mit der Bezeichnung Krefeld verbunden. Das Jedermannwappen ist damit in der Formensprache dem ursprünglichen Wappen angeglichen, trotzdem unterscheidbar
und eigenständig. Dabei hat man sich an der Gestaltung des Jedermannwappens des Landes NordrheinWestfalen orientiert.