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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung von drei Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
376 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:15
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung von drei Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung von drei Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung von drei Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung von drei Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung von drei Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.09.2017 Nr. 4404 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 19.09.2017 Betreff Nachbewilligung von drei Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 25.08.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird drei außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen 2017 von insgesamt 1.230.000 EUR bei dem Innenauftrag P03701010000 - Brandbekämpfung und Hilfeleistung -, Kostenart 78321000 - Erwerb von bewegl. VG > 410 EUR - bei den folgenden PSP-Elementen lfd. Nr. PSP-Element Betrag der Verpflichtungsmit Bezeichnung ermächtigung (in EUR) 1 7.637186.700.220 410.000 Hilfeleistung Berufsfeuerwehr 2 7.637186.700.250 410.000 Hilfeleistung Freiwillige Feuerwehr Oppum 3 7.637186.700.330 410.000 Hilfeleistungslöschfahrzeug SUMME 1.230.000 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Heranziehung der nachfolgend genannten Verpflichtungsermächtigungen wie folgt: zu obiger lfd. Nr. 1: Innenauftrag G01004020000 - IT-Geschäftsbedarf -, Kostenart 78340000 - Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen Festwerte (7.310006.780.100 - Festwerte Datennetz, hier Beschaffung neuer Microsoft-Lizenzen) - in Höhe von 410.000 EUR zu obiger lfd. Nr. 2: Innenauftrag G01004020000 - IT-Geschäftsbedarf -, Kostenart 78340000 - Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen Festwerte (7.310006.780.100 - Festwerte Datennetz, hier Beschaffung neuer Microsoft-Lizenzen) - in Höhe von 20.000 EUR zu obiger lfd. Nr. 2: Innenauftrag P06001010000 - Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660151.700.100 - GSS Kaiserplatz Erweiterung) - in Höhe von 390.000 EUR und zu obiger lfd. Nr. 3: Innenauftrag P06001010000 - Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660151.700.100 - GSS Kaiserplatz Erweiterung) - in Höhe von 410.000 EUR, insgesamt 1.230.000 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4404 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P03701010000 - Brandbekämpfung und Hilfeleistung 78321000 - Erwerb von bewegl. VG > 410 EUR 7.637186.700.220-Hilfeleistung Berufsfeuerwehr/7.637186.700.250-Hilfeleistung Freiwillige Feuerwehr Oppum/7.637186.700.330-Hilfeleistungslöschfahrzeug Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der Finanzplanung des Haushaltsplanes 2017 sowie des Haushaltsplan-Entwurfes 2018 sind für die Jahre 2017 bis 2020 u.a. die Beschaffungen von fünf Löschfahrzeugen geplant. Zur Aufgabenerfüllung der Berufsfeuerwehr, für die Ausbildung der Berufsfeuerwehr sowie der freiwilligen Feuerwehr ist der Einsatz von Löschfahrzeugen unabdingbar. Der Zustand der zu ersetzenden Fahrzeuge wird zunehmend kritischer und ein Ausfall mit hohen Instandsetzungskosten somit immer wahrscheinlicher. Ein Fahrzeug musste bereits stillgelegt werden, wodurch die Beschaffung der neuen Fahrzeuge noch dringlicher wird. Im Hinblick auf die zu erwartenden Beschaffungszeiträume von bis zu 20 Monaten muss die Ausschreibung in Kürze eingeleitet werden. Die Ausschreibung von fünf baugleichen Hilfeleistungslöschfahrzeugen wird einerseits vermutlich höhere Preisabschläge bei den Anbietern nach sich ziehen, zumal im Ausschreibungsverfahren den Fahrzeugherstellern die Gelegenheit eröffnet werden soll, ein günstigeres auslaufendes Fahrgestell anzubieten. Andererseits wird erwartet, dass sich der Feuerwehr sehr große Vorteile im Hinblick auf die Bedienungsund Wartungsgleichheit in Verbindung mit der erstmaligen Möglichkeit zur Erprobung einer Löschfahrzeugserie bieten. Für zwei der Fahrzeuge sind entsprechende Verpflichtungsermächtigungen mit einer Summe von insgesamt 580.000 EUR im Haushalt 2017 eingestellt worden. Die geringere Summe ergibt sich aus der Tatsache, dass teilweise Beladung von zu ersetzenden Fahrzeugen übernommen werden kann. Die Ausstattung und feuerwehrtechnische Beladung dieser fünf Hilfeleistungslöschfahrzeuge wird absolut gleich sein. Die Beschaffungskosten von je 410.000 EUR beinhalten keine Übernahme von Messgeräten aus Altfahrzeugen. Im Haushaltsplan-Entwurf 2018 sind für drei weitere Fahrzeuge insgesamt 1.030.000 EUR als Verpflichtungsermächtigungen 2018 etatisiert worden. Bei den Planungen der Verpflichtungsermächtigungen war die Dringlichkeit sowie der Zeitpunkt der Einleitung der Beschaffungsvorgänge anders eingeschätzt worden als sie sich jetzt -wie oben dargelegt- darstellt. Eine Korrektur der Etatisierung im Haushaltsplan-Entwurf 2018 erfolgt über den Veränderungsnachweis. Im Einzelnen müssen für die Beschaffung der Fahrzeuge nunmehr folgende Verpflichtungsermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden: lfd. Nr. 1 PSP-Element mit Bezeichnung 7.637186.700.220 Hilfeleistung Berufsfeuerwehr Betrag der Verpflichtungsermächtigung (in EUR) 410.000 Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs Baujahr 2003, welches als Ausbildungsfahrzeug für die Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr genutzt wird. Die Lieferung soll bis Mai 2019 erfolgen. Das Fahrzeug ist auf Grund der Aufbaukonzeption in Verbindung mit der schlechten Aufbauqualität extrem reparaturanfällig und bei Alarmfahrten sehr schwer zu beherrschen. In den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme sind bereits ca. 70.000 EUR an Reparaturkosten angefallen, wobei das Fahrverhalten immer noch sehr schlecht ist und die Korrosion am Aufbau nicht verhindert werden konnte. Mittlerweile wurde die Nutzung im Alarmdienst auf Grund der Alterung des Fahrwerkes und des daraus resultierenden extremen Fahrverhaltens bei Kurvenfahrten untersagt. Begründung lfd. Nr. 2 Seite 3 PSP-Element mit Bezeichnung 7.637186.700.250 Hilfeleistung Freiwillige Feuerwehr Oppum Betrag der Verpflichtungsermächtigung (in EUR) 410.000 Hier soll eine Ersatzbeschaffung für ein seit September 2016 wegen eines Pumpenschadens außer Betrieb gesetztes Fahrzeug getätigt werden. Die Lieferung soll bis Mai 2019 erfolgen. Mit diesem Löschfahrzeug sollte eigentlich ein 20 Jahre altes Fahrzeug des Löschzuges Uerdingen ersetzt werden. Gemäß der Investitionsplanänderung im Jahre 2017 sollte dieses Neufahrzeug dann bei der Löschgruppe Oppum eingestellt werden. Da der Feuerwehr Krefeld jedoch ein Löschfahrzeug aus Beständen des Katastrophenschutzes zugeteilt und dieses bei der Löschgruppe Oppum eingestellt wurde, ist der Bedarf dort nicht mehr vorhanden. Wegen der außerplanmäßigen Stilllegung des o.g. Löschfahrzeuges, welches als Reserve für die freiwillige Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr zur Verfügung stand, besteht nun dringender Bedarf für ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug. Dieses Fahrzeug soll ein im Löschzug der Feuerwache 1 eingesetztes Hilfeleistungsfahrzeug ersetzen, welches dann als Reservefahrzeug für die freiwillige Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr zur Verfügung stehen soll. lfd. Nr. 3 PSP-Element mit Bezeichnung 7.637186.700.330 Hilfeleistungslöschfahrzeug Betrag der Verpflichtungsermächtigung (in EUR) 410.000 Aus dieser Verpflichtungsermächtigung ist die Ersatzbeschaffung für ein Löschfahrzeug, welches das Baujahr 2004 ausweist, vorgesehen. Die Lieferung ist bis Januar 2020 geplant. Mit diesem Löschfahrzeug soll ein Fahrzeug, welches schon seit der Auslieferung im Jahre 2004 immer im Alarmdienst auf der Feuerwache 2 eingestellt ist, ersetzt werden. Dieses Fahrzeug entspricht dann in keinster Weise mehr den einsatztaktischen und sicherheitstechnischen Anforderungen in Bezug auf die feuerwehrtechnischen Einbauten und Ausrüstungen. Ebenso ist der Fahrzeugrahmen sehr stark korrodiert, da dieser auf Grund eines defekten Schaummitteltanks über längere Zeit mit Schaummittel beaufschlagt wurde. Auch hat die Reparaturanfälligkeit in den letzten Jahren zugenommen. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Die Deckung aus der Maßnahme "Beschaffung neuer Microsoft-Lizenzen" ist möglich, da diese Maßnahme bereits umgesetzt wurde und die Verpflichtungsermächtigung nicht benötigt wird. Die Heranziehung eines Teilbetrages der Verpflichtungsermächtigung aus der Maßnahme "Erweiterung Gesamtschule Kaiserplatz" ist möglich, weil für diese Maßnahme in 2017 keine Auftragsvergaben mehr getätigt werden. In Zusammenarbeit bzw. nach Vorgabe des Bedarfes durch den Fachbereich 40 - Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst - wird der Fachbereich 60 - Zentrales Gebäudemanagement - eine Aktualisierung der bisherigen Veranschlagung für die Maßnahme "Erweiterung Gesamtschule Kaiserplatz" frühestens zum Veränderungsnachweis für den Haushalt 2018 mitteilen können. Die Verpflichtungsermächtigungen sind demnach für die o. a. Maßnahmen im Jahr 2017 nicht mehr erforderlich und können daher in Anspruch genommen werden. Begründung Seite 4 Um die zeitnahe Ausschreibung der Beschaffungsvorgänge durch die Feuerwehr und damit eine unter Berücksichtigung der langen Beschaffungszeiten planmäßige Lieferung gewährleisten zu können, ist eine kurzfristige Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigungen zwingend erforderlich. Da die nächste Sitzung des Rates der Stadt Krefeld für den 19.09.2017 terminiert ist, war die Mittelbereitstellung aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes mittels eines Dringlichkeitsbeschlusses erforderlich.