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Verwaltungsvorlage (Wasserversorgungskonzept der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
260 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:16
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5455 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 10.07.2018 Betreff Wasserversorgungskonzept der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5455 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Laut Landeswassergesetz (LWG NRW) § 38 (3) haben die Gemeinden ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzustellen. Das Konzept ist der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen. Dir Fortschreibung muss alle sechs Jahre erfolgen. Dieses Konzept ist im Rahmen der letzten Novelle des Landeswassergesetz verpflichtend eingeführt worden und ist die erste derartige Erstellung. Die fachlichen Ausführungen zum Wasserversorgungskonzept sind dem beiliegenden Erläuterungsbericht zu entnehmen. Das Konzept wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung Krefeld und der NGN Netzgesellschaft Niederrhein MBH als Konzessionär für die Wasserversorgung entwickelt.