Daten
Kommune
Krefeld
Größe
260 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5455 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 10.07.2018
Betreff
Wasserversorgungskonzept der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5455 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Laut Landeswassergesetz (LWG NRW) § 38 (3) haben die Gemeinden ein Konzept über den Stand und die
zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzustellen.
Das Konzept ist der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen. Dir Fortschreibung muss alle sechs Jahre
erfolgen.
Dieses Konzept ist im Rahmen der letzten Novelle des Landeswassergesetz verpflichtend eingeführt worden und ist die erste derartige Erstellung.
Die fachlichen Ausführungen zum Wasserversorgungskonzept sind dem beiliegenden Erläuterungsbericht
zu entnehmen.
Das Konzept wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung Krefeld und der NGN Netzgesellschaft Niederrhein MBH als Konzessionär für die Wasserversorgung entwickelt.