Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:16
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.11.2015
Nr.
2105 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Ersatzwahl eines Stellvertreters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, als 2. Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zum Ende seiner Amtszeit abzuberufen:
Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede
und an seiner Stelle zu bestellen:
Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2105 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 15 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit NRW und § 9 der Zweckverbandssatzung
besteht die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Vertreter werden
durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des
Verbandsmitglieds bestellt; sofern weitere Vertreter zu benennen sind, müssen der Bürgermeister bzw.
Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen. Für jeden Vertreter ist
ein Stellvertreter zu bestellen. Auf jedes Verbandsmitglied entfällt bis zu einer Einwohnerzahl von
100.000 ein Vertreter. Für jede weiteren 100.000 Einwohner, sowie für eine Resteinwohnerzahl von mehr
als 50.000 ist je ein weiterer Vertreter zu wählen.
Die Stadt Krefeld ist aktuell berechtigt, zwei Vertreter und zwei Stellvertreter zu bestellen. Mit Beschluss
des Rates vom 01.07.2014 (Vorlage (44/14) wurden bestellt:
1. B. Dirk Plaßmann
2. Stadtkämmerer Ulrich Cyprian
Als deren Vertreter wurden bestellt:
1. Rh. Björn Rüsing
2. Oberbürgermeister Gregor Kathstede
Durch das Ende der Amtszeit des Oberbürgermeisters war an seiner Stelle sein Nachfolger, Herr Oberbürgermeister Frank Meyer, zu bestellen.
Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.