Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:16
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.04.2015
Nr.
1324 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.04.2015
Rat
07.05.2015
Betreff
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussentwurf:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendige Kreditermächtigung zur Finanzierung der in der
Investitionsliste 2015 nach Dringlichkeit aufgelisteten Investitionen (Anlage) zu beantragen.
3. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, die sich aus dieser Investitionsliste im Vergleich zum Entwurf des
Haushaltsplans ergebenden Mittelbereitstellungen - unabhängig von der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze - zu verfügen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1324 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
I. Ausgangslage
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 einschließlich ihrer Anlagen (inkl. Haushaltsplan) wurde
am 11.12.2014 in den Rat der Stadt Krefeld eingebracht. Die Etatberatungen führten bislang
nicht zu finalen Beschlüssen, so dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine beschlossene Haushaltssatzung 2015 gibt.
Aus diesem Grunde befindet sich die Stadt Krefeld weiterhin im sog. Nothaushalt. Das bedeutet,
dass sämtliche Zahlungen unter dem Aspekt des § 82 GO NRW zu betrachten sind. Dieser besagt,
„dass die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten
darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen, (…)“.
Analog zur Investitionsliste 2014 ist daher auch für das Haushaltsjahr 2015 eine entsprechende
Liste aller Investitionen, die in diesem Haushaltsjahr kassenwirksam werden, aufzustellen, um
auf der Basis dieser Liste
1.
eine Priorisierung der Investitionen durchzuführen und
2.
eine Kreditermächtigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragen zu
können.
Alle geplanten Investitionen sind unter den Aspekten des § 82 GO NRW einer detaillierten Prüfung zu unterziehen. Die Bezirksregierung hat in der Vergangenheit Wert darauf gelegt, dass
dokumentiert wird, dass
a)
die Voraussetzungen des § 82 GO NRW gegeben sind
b)
die Notwendigkeit der Auszahlung in der angegebenen Höhe (nicht
Auftragsvergabe!) zwingend in 2015 gegeben ist und
c)
die Maßnahme nicht zeitlich gestreckt werden kann, z.B. durch die Bildung von
Teilabschnitten.
II. Inhalt der Liste
Bestandteil der Investitionsliste 2015 müssen alle Investitionen sein, die Auszahlungen im Jahr
2015 erfordern. Dies betrifft auch Maßnahmen, für die kein Ansatz im Haushaltsplanentwurf
2015 ausgewiesen ist, bei denen sich allerdings im Rahmen der Fortführung aufgrund bereits in
2014 oder Vorjahren erteilter Aufträge Zahlungsverpflichtungen ergeben werden. In den Spalten
5 und 7 können gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2015 im Einzelfall geänderte Zahlen ausgewiesen werden, sofern der Verwaltung bis zum Stand Februar 2015 bereits aktuellere Erkenntnisse vorlagen.
Die Bezirksregierung hat im Schreiben zur Kreditermächtigung 2013 darauf hingewiesen, dass
Ermächtigungsübertragungen in Zeiten des Nothaushalts nicht zugelassen sind. Eine analoge
Anwendung ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014. Alle investiven Maßnahmen, die zur Bemessung der Kreditgenehmigung 2014 geführt haben, belasten die Kreditgenehmigung 2015, sofern
sie nicht mehr in 2014 abgerechnet worden sind. Somit wurden als Auszahlungsbedarf sämtliche
„unerledigten Aufträge“ aus Vorjahren in die Liste 2015 eingepflegt. Hierdurch wird der Finanzrahmen für Maßnahmen, die ursprünglich für 2015 geplant waren, automatisch beschnitten.
Begründung
Seite 3
Weiterhin ist eine Netto-Neuverschuldung im un- bzw. teilrentierlichen Bereich zu vermeiden.
Eine mögliche Kreditaufnahme ist somit nach oben begrenzt durch die ordentlichen Tilgungsbeträge. Diese belaufen sich nach aktueller Kalkulation auf 8.091.000 Euro für das Jahr 2015.
Die Investitionen sind in die folgenden Bereiche untergliedert worden (=gesonderte Aufstellungen):
a)
rentierlicher Bereich (= Gebührenhaushalte)
b)
Festwerte
c)
Geringwertige Wirtschaftsgüter
d)
Maßnahmen bis 50.000 Euro
e)
Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro
f)
Gesamtübersicht der un- bzw. teilrentierlichen Maßnahmen mit Darstellung der
Allgemeinen Deckungsmittel
Generell sind folgende Angaben durch die Verwaltung ermittelt und eingepflegt worden:
Prognose der maßnahmenbezogenen tatsächlichen Einzahlungserwartung zum
Stichtag 31.12.2015 (Spalte 6).
Summe der unerledigten Aufträge aus Vorjahren, die zwingend in 2015
zahlungswirksam werden (Spalte 8).
Summe der – unter den Gesichtspunkten des § 82 GO NRW – zwingend in 2015 zu
vergebenden Aufträge, die in 2015 kassenwirksam werden (Spalte 9).
Summe der unerledigten Aufträge aus Vorjahren, die zwingend ab 2016 zahlungswirksam werden (Spalte 10). Diese belasten nicht die Kreditermächtigung 2015.
Summe der – unter den Gesichtspunkten des § 82 GO NRW – zwingend in 2015
noch zu vergebenden Aufträge, die ab 2016 kassenwirksam werden (z.B. über Verpflichtungsermächtigungen) (Spalte 11). Diese belasten ebenfalls nicht die Kreditermächtigung 2015.
Wie bereits aus der Investitionsliste 2014 bekannt, ist es erforderlich, den
Umsetzungsstand der Investitionsvorhaben größer 50.000 Euro zu dokumentieren.
D.h., ob eine Maßnahme sich in der Planung, in der Vergabe, in der Abwicklung
befindet; ob eine Nicht-Umsetzung zu Regressansprüchen gegenüber der Stadt
führt, oder ob die Maßnahme bereits abgeschlossen ist (Spalten 14/15). Hier
ist der entsprechende Sachstand durch die Kennzahl ausgewiesen.
In der Spalte „Bemerkungen“ ist bei den Maßnahmen größer 50.000 Euro dargelegt,
•
ob die Voraussetzungen des § 82 GO NRW erfüllt sind,
•
ob eine Überprüfung der notwendigen Höhe der zu vergebenden Aufträge
stattgefunden hat und
•
ob die Möglichkeit der zeitlichen Streckung besteht.
Des Weiteren taucht in dieser Spalte ein Hinweis auf, wenn es sich bei der Haushaltsposition um
eine sog. Sammelveranschlagung verschiedener Einzelinvestitionen handelt. Diese sind gesondert aufgeschlüsselt worden, da jede Teilmaßnahme unter den Gesichtspunkten des § 82 GO
NRW anders bewertet werden kann und muss. Dies betrifft die Bereiche:
- Maßnahmen des U3- Ausbauprogramms
- Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbau West
- Bau von Kinderspielplätzen
Begründung
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Für die Bereiche „Festwerte“, „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ sowie „Maßnahmen bis 50.000
Euro“ wurde auf Eintragungen in der Spalte "Bemerkungen" verzichtet, weil es sich hier in der
Regel um Ersatzbeschaffungen handelt, die zwingend zur Aufrechterhaltung des Arbeitsbetriebes
notwendig sind. Insofern erfolgt die Prüfung nach § 82 GO NRW immer im Einzelfall bei Bedarf.
Ferner ist auf die Vollständigkeit der Liste geachtet worden, damit alle Investitionen enthalten
sind, die im Haushaltsplanentwurf 2015 ausgewiesen waren oder aus Vorjahren stammen und
aus heutiger Sicht eine Zahlungswirksamkeit in 2015 nach sich ziehen.
In der Investitionsliste sind aus Transparenzgründen auch die Investitionen ausgewiesen, die die
Ansprüche des § 82 GO NRW nicht erfüllen.
Die bisher im Rahmen des Entwurfs der Haushaltsplanung 2015 mit einem investiven Anteil von
4.437.290 Euro veranschlagte Schul- bzw. Bildungspauschale ist nunmehr in Höhe von 6.431.708
Euro in der Investitionsliste berücksichtigt. Gleichzeitig wird sich der konsumtive Anteil der Bildungspauschale um einen Betrag von rd. 1,994 Mio. Euro reduzieren, was zu einer entsprechenden Ausweitung des Fehlbedarfes führt.
In diesem Zusammenhang wird auf die aus § 86 i.V.m. § 77 GO NRW abzuleitende Rangfolge der
Finanzmittelbeschaffung verwiesen.
Demnach sind vor einer Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen 1.) sonstige Finanzmittel (bspw. Zuweisungen, Zuschüsse), 2.) spezielle Engelte (bspw. Gebühren, Beiträge) sowie
3.) Steuern einzusetzen.
Insofern sind sowohl die investiven Einzahlungen als auch die Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit unterjährig stringent zu beobachten, obwohl zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ersichtlich ist, dass sich ein positiver Finanzierungssaldo aus der konsumtiven Finanzrechnung
ergibt. Die Tarifsteigerungen im Personalbereich, Mehraufwendungen im Transferbereich (z.B.
Kosten für Flüchtlinge) sowie ein Rückgang der Ertragserwartungen lassen derzeit keinen Zahlungsüberschuss erwarten.
In der vorliegenden Investitionsliste für 2015 wird ein Finanzierungsbedarf für die teil- und unrentierlichen Maßnahmen von 31.863.030,95 Euro ausgewiesen, denen allgemeine investive
Deckungsmittel von 23.772.030,95 Euro sowie die zu beantragende Kreditermächtigung von
8.091.000 Euro gegenüberstehen.
Die Investitionsliste wird unterjährig zu Berichtszwecken gegenüber der Bezirksregierung dienen,
um die Notwendigkeit der Kreditaufnahme zu dokumentieren.
Ohne eine abschließende politische Beschlussfassung über die Investitionsliste 2015 und Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist grundsätzlich die Finanzierung keiner Investitionsmaßnahme 2015 sichergestellt.
III. Unterjähriger Umgang mit der Investitionsliste
Mit Beschluss über die Investitionsliste legt der Rat die Rahmenvorgaben für die investive Haushaltsbewirtschaftung im Jahr 2015 fest. Wie bereits bei der Handhabung der Liste des Jahres
2014 praktiziert, wird empfohlen, dass der Rat auf das in § 22 der Hauptsatzung geregelte Erfor-
Begründung
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dernis gesonderter Ratsbeschlüsse bei Mittelbereitstellungen über 100.000 Euro verzichtet, soweit diese zur Umsetzung dieser Investitionsliste dienen.
Damit wird der Stadtkämmerer ermächtigt, unabhängig von der Betragshöhe ohne vorherige
Zustimmung des Rates im Einzelfall eine Mittelbereitstellung zu verfügen.
Entsprechende Verfügungen des Kämmerers werden dem Rat im Rahmen der quartalsweisen
Berichterstattung zur Kenntnis gegeben.
Die sich aus der Investitionsliste 2015 ergebenden Ein- und Auszahlungsbedarfe sowie Ermächtigungen zur Vergabe von Aufträgen, die in Folgejahren kassenwirksam werden, werden durch die
Verwaltung im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushalts-planentwurf 2015 berücksichtigt.
Die Information der Politik über den Sachstand bei der Abwicklung der Investitionen erfolgt analog zum Haushaltsjahr 2014 - im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung.