Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:17
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.08.2017
Nr.
4318 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201/mg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
19.09.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017
hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/ einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2017 bei dem Innenauftrag P05101030000 - Kindertagespflege -,
Kostenart 53312000/73312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - in
Höhe von 574.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei den Innenaufträgen P05101010000 Städt. Kindertageseinrichtungen -, Kostenart 43211000/63211000 - Elternbeiträge - iHv. 154.000,00 EUR,
P05101020000 - Kindertageseinrichtungen freier Träger -, Kostenart 43211000/63211000 - Elternbeiträge
- iHv. 194.000,00 EUR und P05101030000 - Kindertagespflege -, Kostenart 43211000 - Elternbeiträge iHv. 226.000,00 EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4318 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05101030000
53312000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
574.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
574.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 574.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Ausgangslage
Die Stadt Krefeld hat die Aufgabe, für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) bzw. in der Kindertagespflege sicherzustellen. Das
heißt, die Kindertagespflege ist bis zum dritten Lebensjahr der Kindertageseinrichtung zur Erfüllung des
Rechtsanspruchs gleichgestellt.
Durch die Einführung des Anmeldeverfahrens Kita-Online für das Betreuungsjahr 2017/18 wurden sehr
schnell die Anzahl der unversorgten Kinder sichtbar. Im Mai 2017 waren es rund 800 und im Juli 2017
noch rund 600 Kinder, die noch auf einen Betreuungsplatz warteten.
Diese Tatsache ist den Verzögerungen im Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von vier Monaten bis
zum Schuleintritt geschuldet. Das führt u.a. dazu, dass mehr Eltern als erwartet ihre Kinder im Rahmen
der Kindertagespflege betreuen lassen und weniger Kinder zum Kindergartenjahreswechsel in eine Kita
wechseln.
Entwicklung der letzten Monate
Im Laufe der letzten Monate ist es zu einem unerwarteten Anstieg sowohl der Tagespflegepersonen (TPP)
als auch der Tagespflegeverhältnisse (TPV) gekommen. Vor dem Hintergrund von knapp 600 unversorgten Kindern mit einem Rechtsanspruch zum 01.08.2017 ist dies eine positive Entwicklung.
Die Anzahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege konnte im Vergleich zum Vorjahr um 60 Plätze
erhöht werden.
Hinzu kommt, dass die Bemühungen greifen, auch Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf im Rahmen
der Kindertagespflege zu fördern. Die Betreuungsverhältnisse für diese Zielgruppe konnten von zwei auf
vier Kinder erhöht werden. Dies führt zu Mehrkosten von ca. 4.500,00 EUR pro Betreuungsmonat, da die
Tagespflegepersonen den 3,5 fachen Satz der laufenden Geldleistung erhalten.
Diese Steigerungen waren nicht zu erwarten, da die personellen Ressourcen im Fachdienst Tagespflege
stark begrenzt sind. Aus diesem Grund wird der Fachdienst Tagespflege zum 01.10.2017 um 1,5 Stellen,
angesiedelt beim Deutschen Kinderschutzbund (DKSB), erweitert.
Weitere Mehrkosten entstehen durch die Beitragserhöhungen der Unfall-, Renten- und Krankenversicherung. Die laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII umfasst die Erstattung des Sachaufwandes der Tagespflegeperson, einen Betrag zur Anerkennung der Förderleistung, die hälftige Erstattung der Renten- und
Krankenversicherung sowie die volle Erstattung der Unfallversicherung der Tagespflegeperson.
Bedingt durch die gestiegene Anzahl sowohl an Tagespflegepersonen als auch an Betreuungsverhältnissen und durch längere Betreuungsumfänge ist mit weiteren Mehraufwendungen zu rechnen. Die Anzahl
an Tagespflegepersonen (TPP) ist seit Januar 2017 um 21 auf 229 aktive TPP gestiegen. Hier entstehen
neben der laufenden Geldleistung auch Mehrkosten für die Erstattung der Sozialversicherungen und
Fortbildung.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Mehrbedarfe:
a) die Steigerung der TPP sowie die TPV,
inklusive Sozialversicherungsbeiträge (siehe Anlage, Tab. 2 und Abb. 2)
b) die Steigerung der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
c) die Ausweitung des Fachdienstes der Kindertagespflege beim DKSB
532.576,08 EUR
18.000,00 EUR
23.315,76 EUR
Die Bedarfe errechnen sich wie folgt:
Auf Basis der Zahlungen der letzten Monate wurde ein monatlich zu leistender Gesamtbetrag ermittelt,
der für die letzten vier Monate zugrunde gelegt wurde. Insgesamt ergibt sich für die monatlichen Zahlun-
Begründung
Seite 3
gen ein Gesamtbedarf von 1.635.395,01 EUR. Bei Abzug der noch vorhandenen Mittel von 1.102.818,93
EUR ergibt sich somit ein Mehrbedarf für die monatlichen Leistungen von 532.576,08 EUR.
Zudem sollten noch zusätzlich zwei Kinder mit erhöhtem Förderbedarf kalkuliert werden, was Mehrkosten i.H.v. ca. 4.500,00 EUR pro Monat bedeutet. Für 09/17 bis 12/17 führt dies zu Mehrkosten in Höhe
von insgesamt 18.000 EUR.
Bei dem Fachdienst des Deutschen Kinderschutzbundes, der ab Oktober 2017 die zusätzlichen Stellen
erhält, wird davon ausgegangen, dass dadurch sechs Betreuungsplätze pro Monat hinzukommen werden.
Das heißt, für Oktober 2017 müssen sechs, für November 2017 zwölf und und für Dezember 2017 18 Tagespflegeverhältnisse kalkuliert werden.
Um die Mehrkosten aufgrund der voraussichtlichen Steigerung der Anzahl der TPV durch den DKSB ermitteln zu können, wurde der Durchschnittswert der Kinder des Berichtszeitraums (zwölf Monate vom
31.07.16 bis 30.06.17) durch die tatsächlichen Aufwendungen in diesem Berichtszeitraum geteilt
(4.495.417,43 EUR/578 Kinder). Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von 647,66 EUR pro Kind
und Monat, was zu Mehrkosten in Höhe von 23.315,76 EUR in 2017 führt.
Somit ist insgesamt ein Mehrbedarf von 573.891,84 EUR zu erwarten.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.