Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:17
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.09.2016
Nr.
3158 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
03.11.2016
Betreff
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2015
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und
Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Jahres
2015 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3158 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Beschluss vom 25.02.2016 (Vorlage 2322/16) hat der Rat der Stadt Krefeld der Bildung einer Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 für die veranschlagten Ergebnisse der kostenrechnenden
Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Höhe von 4.680.000,00 EUR zugestimmt.
Auf die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit entfielen davon
980.000,00 EUR. Auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit entfielen 3.700.000,00 EUR.
Hintergrund war der folgende Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb
von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt
finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von 4 Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden.
Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen.
Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht
abgebildet werden.
Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der
Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK).
Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet
werden. Die Endabrechnung war für Mitte 2016 avisiert. Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK war damit bis zum Buchungsschluss des Jahresabschlusses 2015 der
Stadt Krefeld nicht möglich.
Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2015 sicher
zu stellen, wurde die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt.
Die Endabrechnung der GSAK liegt jetzt vor, so dass die Zuführung der Gebührenüberschüsse zu den Sonderposten durch Auflösung der gebildeten Rückstellung erfolgt.
Die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen stellen sich wie folgt dar (aufgrund der verkürzten
Darstellung kann es zu Rundungsunterschieden kommen):
Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
Begründung
Seite 3
Ergebnis 2015 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst):
Planansatz
Gesamtaufwand Reinigung
GSAK
Zwischensumme
+ Kosten Gesamtverwaltung
Zwischensumme
./. Anteil Nebenerträge
./. Erstattungen
Zwischensumme
./.Anteil allgemeiner Haushalt
Zwischensumme
./. Benutzungsgebühren
Zwischenergebnis
+ Auflösung SoPo Straßenreinigung
Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-)
Korrektur 2013
Zuführung zum Sonderposten
TEUR
8.830
Wirtschaftsrechnung
TEUR
9.115
8.830
376
9.206
0
0
9.206
-1.706
9.115
447
9.562
-70
-816
8.676
-1.772
7.500
-6.468
1.032
1.032
6.904
-6.516
387
1.032
0
-645
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)
TEUR
-285
-71
70
816
66
48
-645
0
-4
649
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 649 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Sommerdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2015 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Sommerdienst) entwickelt sich dadurch
wie folgt:
Bestand zum 31.12.2014:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt:
Zuführung Überdeckung 2015
Bestand zum 31.12.2015:
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation
2016:
1.443.048,78 EUR
-1.032.000,00 EUR
649.000,00 EUR
1.060.048,78 EUR
-410.000,00 EUR
Ergebnis 2015 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst):
Gesamtaufwand Reinigung
GSAK
Zwischensumme
Plansatz
Wirtschaftsrechnung
TEUR
TEUR
Verbesserung (+)/
Verschlechterung (-)
TEUR
870
549
321
870
549
Begründung
+ Kosten Gesamtverwaltung
Seite 4
155
89
1.025
638
./. Anteil Nebenerträge
0
-14
14
./. Erstattungen
0
0
0
Zwischensumme
1.025
624
./.Anteil allgemeiner Haushalt
Zwischensumme
-205
-128
820
497
./. Benutzungsgebühren
-835
-789
-47
Zwischenergebnis
-15
-292
-277
- Verlustvortrag Vorjahre
SoPo Straßenreinigung
Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-)
Korrektur 2014
-15
-15
0
0
-277
Zwischensumme
Zuführung zum Sonderposten
66
-77
-16
293
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 293 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Winterdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2015 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Winterdienst) entwickelt sich dadurch
wie folgt:
Bestand zum 31.12.2014:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt:
Zuführung Überdeckung 2015
Bestand zum 31.12.2015:
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation
2016:
Nachrichtlich Verlustvortrag 31.12.2015:
Nachrichtlich hiervon in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt
476.000,00 EUR
0,00 EUR
293.000,00 EUR
769.000,00 EUR
-300.000,00 EUR
335.000,00 EUR
335.000,00 EUR
Im Rahmen der Rückstellungsbildung für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit wurde eine Rückstellung in Höhe von 980.000,00 EUR zum 31.12.2015
gebildet. Diese Aufstellung wird wie folgt aufgelöst:
Rückstellung zum 31.12.2015:
Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Sommerdienst):
Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Winterdienst):
Summe Zuführungen Sonderposten
Der verbleibende Rest von 38 TEUR wird aufgelöst.
980.000,00 EUR
649.000,00 EUR
293.000,00 EUR
942.000,00 EUR
Begründung
Seite 5
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
Ergebnis 2015 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit:
Planansatz
Gesamtaufwand GSAK
Zwischensumme
+ Kosten Gesamtverwaltung
+ kalk. Kosten
Zwischensumme
./. Anteil Nebenerträge
./. Erstattungen
Zwischensumme
./. Benutzungsgebühren
Zwischenergebnis
+ Auflösung SoPo Abfall
Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-)
Korrektur 2014
Zuführung zum Sonderposten
TEUR
31.993
31.993
1.615
Wirtschaftsrechnung
TEUR
31.922
31.922
1.659
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)
TEUR
72
58
33.666
-851
0
32.816
-29.316
3.500
3.500
0
57
33.637
-1.423
-3.617
28.597
-28.575
21
3.500
-3.479
1
-43
573
3.617
-741
0
-14
3.492
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 3.492 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist
dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2015 gebildeten Rückstellung für
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entwickelt sich dadurch wie folgt:
Bestand zum 31.12.2014:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt:
Zuführung Überdeckung 2015
Bestand zum 31.12.2015:
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation
2016:
14.720.018,00 EUR
3.500.000,00 EUR
3.492.000,00 EUR
14.712.018,00 EUR
3.500.000,00 EUR
Im Rahmen der Rückstellungsbildung für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit wurde eine Rückstellung in Höhe von 3.700.000,00 EUR zum
31.12.2015 gebildet. Diese Aufstellung wird wie folgt aufgelöst:
Rückstellung zum 31.12.2015:
3.700.000,00 EUR
Begründung
Zuführung Sonderposten Abfallbeseitigung:
Summe Zuführungen Sonderposten
Der verbleibende Rest von 208 TEUR wird aufgelöst.
Seite 6
3.492.000,00 EUR
3.492.000,00 EUR