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Verwaltungsvorlage (Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
485 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:17

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.09.2016 Nr. 3158 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 03.11.2016 Betreff Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2015 Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Jahres 2015 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3158 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Beschluss vom 25.02.2016 (Vorlage 2322/16) hat der Rat der Stadt Krefeld der Bildung einer Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 für die veranschlagten Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Höhe von 4.680.000,00 EUR zugestimmt. Auf die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit entfielen davon 980.000,00 EUR. Auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entfielen 3.700.000,00 EUR. Hintergrund war der folgende Sachverhalt: Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von 4 Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden. Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen. Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht abgebildet werden. Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK). Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet werden. Die Endabrechnung war für Mitte 2016 avisiert. Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK war damit bis zum Buchungsschluss des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Krefeld nicht möglich. Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2015 sicher zu stellen, wurde die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt. Die Endabrechnung der GSAK liegt jetzt vor, so dass die Zuführung der Gebührenüberschüsse zu den Sonderposten durch Auflösung der gebildeten Rückstellung erfolgt. Die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen stellen sich wie folgt dar (aufgrund der verkürzten Darstellung kann es zu Rundungsunterschieden kommen): Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit Begründung Seite 3 Ergebnis 2015 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst): Planansatz Gesamtaufwand Reinigung GSAK Zwischensumme + Kosten Gesamtverwaltung Zwischensumme ./. Anteil Nebenerträge ./. Erstattungen Zwischensumme ./.Anteil allgemeiner Haushalt Zwischensumme ./. Benutzungsgebühren Zwischenergebnis + Auflösung SoPo Straßenreinigung Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) Korrektur 2013 Zuführung zum Sonderposten TEUR 8.830 Wirtschaftsrechnung TEUR 9.115 8.830 376 9.206 0 0 9.206 -1.706 9.115 447 9.562 -70 -816 8.676 -1.772 7.500 -6.468 1.032 1.032 6.904 -6.516 387 1.032 0 -645 Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR -285 -71 70 816 66 48 -645 0 -4 649 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 649 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Sommerdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2015 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Sommerdienst) entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2014: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt: Zuführung Überdeckung 2015 Bestand zum 31.12.2015: Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2016: 1.443.048,78 EUR -1.032.000,00 EUR 649.000,00 EUR 1.060.048,78 EUR -410.000,00 EUR Ergebnis 2015 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst): Gesamtaufwand Reinigung GSAK Zwischensumme Plansatz Wirtschaftsrechnung TEUR TEUR Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR 870 549 321 870 549 Begründung + Kosten Gesamtverwaltung Seite 4 155 89 1.025 638 ./. Anteil Nebenerträge 0 -14 14 ./. Erstattungen 0 0 0 Zwischensumme 1.025 624 ./.Anteil allgemeiner Haushalt Zwischensumme -205 -128 820 497 ./. Benutzungsgebühren -835 -789 -47 Zwischenergebnis -15 -292 -277 - Verlustvortrag Vorjahre SoPo Straßenreinigung Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) Korrektur 2014 -15 -15 0 0 -277 Zwischensumme Zuführung zum Sonderposten 66 -77 -16 293 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 293 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Winterdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2015 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Winterdienst) entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2014: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt: Zuführung Überdeckung 2015 Bestand zum 31.12.2015: Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2016: Nachrichtlich Verlustvortrag 31.12.2015: Nachrichtlich hiervon in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt 476.000,00 EUR 0,00 EUR 293.000,00 EUR 769.000,00 EUR -300.000,00 EUR 335.000,00 EUR 335.000,00 EUR Im Rahmen der Rückstellungsbildung für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit wurde eine Rückstellung in Höhe von 980.000,00 EUR zum 31.12.2015 gebildet. Diese Aufstellung wird wie folgt aufgelöst: Rückstellung zum 31.12.2015: Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Sommerdienst): Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Winterdienst): Summe Zuführungen Sonderposten Der verbleibende Rest von 38 TEUR wird aufgelöst. 980.000,00 EUR 649.000,00 EUR 293.000,00 EUR 942.000,00 EUR Begründung Seite 5 Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit Ergebnis 2015 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit: Planansatz Gesamtaufwand GSAK Zwischensumme + Kosten Gesamtverwaltung + kalk. Kosten Zwischensumme ./. Anteil Nebenerträge ./. Erstattungen Zwischensumme ./. Benutzungsgebühren Zwischenergebnis + Auflösung SoPo Abfall Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) Korrektur 2014 Zuführung zum Sonderposten TEUR 31.993 31.993 1.615 Wirtschaftsrechnung TEUR 31.922 31.922 1.659 Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR 72 58 33.666 -851 0 32.816 -29.316 3.500 3.500 0 57 33.637 -1.423 -3.617 28.597 -28.575 21 3.500 -3.479 1 -43 573 3.617 -741 0 -14 3.492 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 3.492 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2015 gebildeten Rückstellung für Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2014: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt: Zuführung Überdeckung 2015 Bestand zum 31.12.2015: Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2016: 14.720.018,00 EUR 3.500.000,00 EUR 3.492.000,00 EUR 14.712.018,00 EUR 3.500.000,00 EUR Im Rahmen der Rückstellungsbildung für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit wurde eine Rückstellung in Höhe von 3.700.000,00 EUR zum 31.12.2015 gebildet. Diese Aufstellung wird wie folgt aufgelöst: Rückstellung zum 31.12.2015: 3.700.000,00 EUR Begründung Zuführung Sonderposten Abfallbeseitigung: Summe Zuführungen Sonderposten Der verbleibende Rest von 208 TEUR wird aufgelöst. Seite 6 3.492.000,00 EUR 3.492.000,00 EUR