Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:17
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.05.2015
Nr.
1445 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 610 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
16.06.2015
Betreff
Erweiterung des Parkplatzangebotes am Theaterplatz
Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 10.03.2015 zur Ratssitzung am 26.03.2015; Ratsbeschluss gemäß
Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 24.03.2015 zur Verweisung an den Ausschuss für Stadtplanung und
Stadtsanierung
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1445 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein X
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Theaterplatz ist in seinen unbebauten Bereichen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 686 –
Theaterplatz – überwiegend als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerbereich festgesetzt. Dies schließt eine öffentliche Parkplatznutzung aus. Unterhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sind im I. und II. Untergeschoss Tiefgaragen zulässig. In den Randbereichen
zum Ostwall setzt der Bebauungsplan ein Kerngebiet fest.
Der Theaterplatz ist seit 1992 als Fläche für Fußgänger und Radfahrer gewidmet. Ein Befahren
mit Kfz ist nur während der festgelegten Zeiten zum Liefern und Laden erlaubt. Parken gehört
nicht zu dieser Erlaubnis.
Die befahrbare Freifläche des Theaterplatzes ist notwendige Feuerwehrbewegungsfläche für die
drei öffentlichen Gebäude Theater, Mediothek und Seidenweberhaus.
Somit ist die Anlage von obererdigen Parkplätzen für Kurzzeitparker auf dem Theaterplatz zurzeit
rechtlich nicht möglich. Zur Umsetzung von Parken auf dem Theaterplatz wären ein Bebauungsplanänderungsverfahren und eine Widmungsänderung zwar grundsätzlich möglich. Auf die Feuerwehrbewegungsflächen kann jedoch nicht verzichtet werden, solange die o.g. drei Gebäude
bestehen.
Aus stadtgestalterischer Sicht ist die Anlage von Stellplätzen auf dem Theaterplatz nicht angeraten. Aus verkehrsplanerischer Sicht käme allenfalls eine Stellplatzreihe südlich der Färberstraße
in Frage, z.B. als Behinderten-Parkplätze. Im Platzbereich selbst ist es aufgrund der Fuß- und
Radverkehre nicht denkbar, Parksuchverkehre zuzulassen. Stellplätze stehen grundsätzlich in der
Tiefgarage unter dem Theaterplatz zur Verfügung.
Aktuell werden Planungsüberlegungen zur Sanierung bzw. Umbau des Seidenweberhauses diskutiert. Hierzu soll demnächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Auch vor diesem Hintergrund rät die Verwaltung davon ab, vorab Teile des Theaterplatzes für Parkplätze zur Verfügung stellen zu wollen.