Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:17
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Begründung zur Vorlage 3614/17
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Die Vorlage über den Einleitenden Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
811 (V) – westlich Dürerstraße – wird dem Rat der Stadt Krefeld am 04.05.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt nördlich der Uerdinger Straße im Stadtteil Krefeld-Cracau. Es ist
ca. 2,5 km vom Ortszentrum Krefeld-Bockum und ca. 1,5 km von der Krefelder Innenstadt
entfernt. Die vorzufindenden Baustrukturen der näheren Plangebietsumgebung stellen sich
hinsichtlich ihres Bauvolumens, ihrer Geschossigkeit sowie ihrer Bautypologie heterogen dar.
Neben einer als Solitär errichteten Stadtvilla an der Uerdinger Straße Nr. 192 grenzen dreiund viergeschossige Baukörper an. Der Eckbereich Roonstraße / Uerdinger Straße wird von
einer eingeschossigen Querriegelbebauung flankiert. Entlang der Roonstraße erstrecken sich
neun- und fünfgeschossige Geschosswohnungsbauten, die unterschiedlich stark vom Straßenraum versetzt angeordnet sind. Die Hunzingerstraße wird durch eine zweigeschossige
Bebauung in offener Bauweise geprägt. Der aufgelockerte Charakter wird durch die straßenmittig angeordnete Baumallee unterstrichen. Im Baublock, der sich nördlich an die
Hunzingerstraße angliedert, sind im Innenbereich bereits vier Einzelhäuser entstanden, die
über eine Stichstraße erschlossen werden.
Die Wohngebäude in dem Baublock Uerdinger Straße / Dürerstraße / Hunzingerstraße /
Roonstraße sind ausschließlich entlang der Straßen gebaut, so dass derzeit ein durchgrünter
Innenhofcharakter ablesbar ist. Die freistehenden Einzel- und Doppelhäuser entlang der
Dürerstraße verfügen über einen parkähnlichen Garten. Die zweigeschossige Hausgruppenbebauung an der Hunzingerstraße ist hingegen durch schmale und tiefe Gartengrundstücke
gekennzeichnet. Besonders markant treten die großkronigen Baumstrukturen in den rückwärtigen Gartenbereichen in Erscheinung. Besonders hinzuweisen ist auf ein unbebautes
Grundstück im Eckbereich Uerdinger Straße / Dürerstraße, welches aufgrund der ökologisch
wertvollen Baumstrukturen bisher keiner baulichen Nutzung zugeführt wurde.
Die Bebauung im Plangebiet dient dem Wohnen. Vereinzelt sind entlang der Uerdinger Straße Praxen bzw. Büroräume für freie Berufe vorhanden. Im Kreuzungsbereich Uerdinger Straße / Roonstraße sind Dienstleistungsbetriebe, eine Apotheke sowie ein Restaurant ansässig.
Die im Verhältnis zur Roonstraße, Hunzingerstraße und Dürerstraße vorzufindende Nutzungsmischung an der Uerdinger Straße spiegelt sich auch im Zentrenkonzept der Stadt Krefeld (2014) wieder, welches diesen Bereich als Nahversorgungszentrum (NVZ 6- Rheinstraße
/Uerdinger Straße) ausgewiesen hat. Südlich der Uerdinger Straße grenzt der vollständig
versiegelte Sprödentalplatz an, der sowohl als Parkplatz als auch als Festplatz genutzt wird.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Dürerstraße 8, welches durch eine zweigeschossige
Stadtvilla und ein parkähnliches, tiefes, baumbestandenes Gartengrundstück geprägt ist.
Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Bebauungsplanes Nr. 811 (V) ist es,
• das Grundstück Dürerstraße Nr. 8 zu Wohnzwecken zu nutzen,
• eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu gewährleisten und
• die Erschließung der Neubebauung über die Dürerstraße Nr. 8 zu sichern.
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Zur Umsetzung dieser Ziele ist es erforderlich, das mit einbezogenen Bestandsgebäude sowie
die angedachte Neubebauung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne des
§ 4 BauNVO auszuweisen.
Mit Schreiben vom 01.12.2016 hat der Grundstückseigentümer der Dürerstraße Nr. 8 als
Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf seinem Grundstück zu schaffen. Er
hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen.
Bebauungsplanvorentwurf
Der Vorhabenträger plant das ca. 2.400 qm große innerstädtische Grundstück einer behutsamen, nachhaltigen Innentwicklung zuzuführen. Vorgesehen ist die Entwicklung von zwei
zweigeschossigen Einzelhäusern, welche sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung, ihrem
Volumen und ihrer Kubatur dem vorhandenen Wohngebäude unterordnen. Die moderne,
verputzte Fassade wird in hellen Farbtönen gehalten, wobei einzelne Teilflächen zur weiteren Untergliederung der Fassadenstruktur und Auflockerung der Gestaltung farblich abgesetzt werden können. Die Flachdächer der Neubebauung sollen eine extensive Dachbegrünung erhalten. Die Erschließung der Neubebauung erfolgt über einen privaten Erschließungsweg, welcher nördlich des Gebäudes Dürerstraße Nr. 8 verläuft.
Planungsrechtliche Situation
Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) ist das Plangebiet
samt Umgebung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Uerdinger Straße
wird von einem Schienenweg mit regionalplanerischer Bedeutung überlagert.
Der seit Oktober 2015 wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet und die nördlich
und westlich anschließende Umgebung als Wohnbaufläche dar. Die Wohnbebauung entlang
der Uerdinger Straße ist als Mischgebiet dargestellt.
Für die Uerdinger Straße enthält der Flächennutzungsplan die Darstellung als überörtliche
und örtliche Hauptverkehrsstraße, welche von einer Schnellstraßenbahn überlagert wird. Die
nördlich angrenzende Hunzingerstraße ist aufgrund ihres Charakters als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung – Parkanlage – dargestellt. Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8
Abs. 2 BauGB.
Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB, wonach das Kriterium des sich Einfügens
in die nähere Umgebung maßgeblich ist.
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Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 763 hat keine Planreife i. S. d. § 33 BauGB
erlangt und wird nicht mehr weiterbetrieben. Die gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan
Nr. 763 sollen daher mit dem Einleitenden Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 811 (V)
aufgehoben werden.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt
Krefeld (1992).
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone.
Gutachten
Nach aktuellem Kenntnisstand könnten eine gutachterliche Stellungnahme zur Flora und
Fauna des Plangebiets sowie eine schalltechnische Begutachtung erforderlich sein. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden das Erfordernis der Gutachten sowie der Untersuchungsumfang in Abstimmung mit den Fachbehörden geklärt.
Sonstiges
Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr. 811 (V) als Bebauungsplan der Innenentwicklung
aufzustellen.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB können hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung die Vorschriften
des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens angewendet werden. Danach kann von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im
vorliegenden Fall wird zur besseren Information der Bewohner in diesem Bereich vorgeschlagen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung zu geben.
Entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung soll die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB per Aushang erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße –beigefügt.
Begründung zur Vorlage 3614/17
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
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