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Verwaltungsvorlage (Begründung zur FÖB-Vorlage § 13a.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
579 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:17
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 3614/17 1 Die Vorlage über den Einleitenden Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße – wird dem Rat der Stadt Krefeld am 04.05.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt nördlich der Uerdinger Straße im Stadtteil Krefeld-Cracau. Es ist ca. 2,5 km vom Ortszentrum Krefeld-Bockum und ca. 1,5 km von der Krefelder Innenstadt entfernt. Die vorzufindenden Baustrukturen der näheren Plangebietsumgebung stellen sich hinsichtlich ihres Bauvolumens, ihrer Geschossigkeit sowie ihrer Bautypologie heterogen dar. Neben einer als Solitär errichteten Stadtvilla an der Uerdinger Straße Nr. 192 grenzen dreiund viergeschossige Baukörper an. Der Eckbereich Roonstraße / Uerdinger Straße wird von einer eingeschossigen Querriegelbebauung flankiert. Entlang der Roonstraße erstrecken sich neun- und fünfgeschossige Geschosswohnungsbauten, die unterschiedlich stark vom Straßenraum versetzt angeordnet sind. Die Hunzingerstraße wird durch eine zweigeschossige Bebauung in offener Bauweise geprägt. Der aufgelockerte Charakter wird durch die straßenmittig angeordnete Baumallee unterstrichen. Im Baublock, der sich nördlich an die Hunzingerstraße angliedert, sind im Innenbereich bereits vier Einzelhäuser entstanden, die über eine Stichstraße erschlossen werden. Die Wohngebäude in dem Baublock Uerdinger Straße / Dürerstraße / Hunzingerstraße / Roonstraße sind ausschließlich entlang der Straßen gebaut, so dass derzeit ein durchgrünter Innenhofcharakter ablesbar ist. Die freistehenden Einzel- und Doppelhäuser entlang der Dürerstraße verfügen über einen parkähnlichen Garten. Die zweigeschossige Hausgruppenbebauung an der Hunzingerstraße ist hingegen durch schmale und tiefe Gartengrundstücke gekennzeichnet. Besonders markant treten die großkronigen Baumstrukturen in den rückwärtigen Gartenbereichen in Erscheinung. Besonders hinzuweisen ist auf ein unbebautes Grundstück im Eckbereich Uerdinger Straße / Dürerstraße, welches aufgrund der ökologisch wertvollen Baumstrukturen bisher keiner baulichen Nutzung zugeführt wurde. Die Bebauung im Plangebiet dient dem Wohnen. Vereinzelt sind entlang der Uerdinger Straße Praxen bzw. Büroräume für freie Berufe vorhanden. Im Kreuzungsbereich Uerdinger Straße / Roonstraße sind Dienstleistungsbetriebe, eine Apotheke sowie ein Restaurant ansässig. Die im Verhältnis zur Roonstraße, Hunzingerstraße und Dürerstraße vorzufindende Nutzungsmischung an der Uerdinger Straße spiegelt sich auch im Zentrenkonzept der Stadt Krefeld (2014) wieder, welches diesen Bereich als Nahversorgungszentrum (NVZ 6- Rheinstraße /Uerdinger Straße) ausgewiesen hat. Südlich der Uerdinger Straße grenzt der vollständig versiegelte Sprödentalplatz an, der sowohl als Parkplatz als auch als Festplatz genutzt wird. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Dürerstraße 8, welches durch eine zweigeschossige Stadtvilla und ein parkähnliches, tiefes, baumbestandenes Gartengrundstück geprägt ist. Anlass und Ziel der Planung Ziel der Bebauungsplanes Nr. 811 (V) ist es, • das Grundstück Dürerstraße Nr. 8 zu Wohnzwecken zu nutzen, • eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu gewährleisten und • die Erschließung der Neubebauung über die Dürerstraße Nr. 8 zu sichern. Begründung zur Vorlage 3614/17 2 Zur Umsetzung dieser Ziele ist es erforderlich, das mit einbezogenen Bestandsgebäude sowie die angedachte Neubebauung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO auszuweisen. Mit Schreiben vom 01.12.2016 hat der Grundstückseigentümer der Dürerstraße Nr. 8 als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf seinem Grundstück zu schaffen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen. Bebauungsplanvorentwurf Der Vorhabenträger plant das ca. 2.400 qm große innerstädtische Grundstück einer behutsamen, nachhaltigen Innentwicklung zuzuführen. Vorgesehen ist die Entwicklung von zwei zweigeschossigen Einzelhäusern, welche sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung, ihrem Volumen und ihrer Kubatur dem vorhandenen Wohngebäude unterordnen. Die moderne, verputzte Fassade wird in hellen Farbtönen gehalten, wobei einzelne Teilflächen zur weiteren Untergliederung der Fassadenstruktur und Auflockerung der Gestaltung farblich abgesetzt werden können. Die Flachdächer der Neubebauung sollen eine extensive Dachbegrünung erhalten. Die Erschließung der Neubebauung erfolgt über einen privaten Erschließungsweg, welcher nördlich des Gebäudes Dürerstraße Nr. 8 verläuft. Planungsrechtliche Situation Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) ist das Plangebiet samt Umgebung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Uerdinger Straße wird von einem Schienenweg mit regionalplanerischer Bedeutung überlagert. Der seit Oktober 2015 wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet und die nördlich und westlich anschließende Umgebung als Wohnbaufläche dar. Die Wohnbebauung entlang der Uerdinger Straße ist als Mischgebiet dargestellt. Für die Uerdinger Straße enthält der Flächennutzungsplan die Darstellung als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße, welche von einer Schnellstraßenbahn überlagert wird. Die nördlich angrenzende Hunzingerstraße ist aufgrund ihres Charakters als Grünfläche mit der Zweckbestimmung – Parkanlage – dargestellt. Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB, wonach das Kriterium des sich Einfügens in die nähere Umgebung maßgeblich ist. Begründung zur Vorlage 3614/17 3 Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 763 hat keine Planreife i. S. d. § 33 BauGB erlangt und wird nicht mehr weiterbetrieben. Die gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 763 sollen daher mit dem Einleitenden Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 811 (V) aufgehoben werden. Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Gutachten Nach aktuellem Kenntnisstand könnten eine gutachterliche Stellungnahme zur Flora und Fauna des Plangebiets sowie eine schalltechnische Begutachtung erforderlich sein. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden das Erfordernis der Gutachten sowie der Untersuchungsumfang in Abstimmung mit den Fachbehörden geklärt. Sonstiges Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr. 811 (V) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB können hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung die Vorschriften des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens angewendet werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vorliegenden Fall wird zur besseren Information der Bewohner in diesem Bereich vorgeschlagen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung soll die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB per Aushang erfolgen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße –beigefügt. Begründung zur Vorlage 3614/17 Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 4