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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:18
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4529 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 16.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.11.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.12.2017 Rat 05.12.2017 Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: Beschluss I. 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Wedelstraße und Wilhelm-StefenStraße ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – 2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 4529/17) wird zugestimmt. 4. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 5. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. 6. Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll innerhalb seines Geltungsbereiches folgender Bebauungsplan außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 249 – Nordöstlich Kölner Straße zwischen Hafelsstraße und Wilhelm-Stefen-Straße – II. 1. Die Bezirksvertretung Fischeln stimmt dem Entwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zu. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4529 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2