Daten
Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4529 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
16.11.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße - Aufstellung und öffentliche
Auslegung
Beschlussentwurf:
Beschluss
I.
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Wedelstraße und Wilhelm-StefenStraße ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich
ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße –
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung
zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 4529/17) wird zugestimmt.
4. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird
parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt.
6. Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll innerhalb seines Geltungsbereiches folgender Bebauungsplan außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 249 – Nordöstlich Kölner Straße zwischen Hafelsstraße und Wilhelm-Stefen-Straße
–
II.
1. Die Bezirksvertretung Fischeln stimmt dem Entwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4529 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2